Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten im März und Juli beschlossen, den Euro-Rettungsfonds zu stabilisieren und zu flexibilisieren. Der Bundestag beriet jetzt in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine bessere Wirksamkeit des Rettungsfonds.
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Die zweite und dritte Lesung sowie die Schlussabstimmung finden Ende September statt. Mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit ist zu rechnen.
Der Euro-Rettungsfonds gibt Schuldenländern wie Griechenland die Chance, wieder wettbewerbsfähig zu werden und verhindert ein Übergreifen der Krise auf andere Mitgliedstaaten. "Die Lösung der Strukturprobleme können wir ihnen nicht ersparen", betonte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Der schlagkräftigere EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) soll die Ansteckungsgefahren eindämmen, die von den Schuldenländern auf die gesamte Euro-Zone ausgehen.
Der Rettungsfonds soll das volle Hilfsvolumen von 440 Milliarden Euro bereitstellen können. Das erfordert ein erstklassiges Rating der EFSF. Deshalb erhöht die EU den Garantierahmen auf insgesamt 780 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil steigt dann von 123 auf rund 211 Milliarden Euro. Das dafür erforderliche innerstaatliche Gesetz hatte die Bundesregierung am 31. August auf den Weg gebracht.
Nur in Ausnahmefällen und nur gegen strikte Auflagen soll der Rettungsfonds auch Staatsanleihen am so genannten Primärmarkt, also direkt von einem betroffenen Mitgliedstaat, ankaufen dürfen.
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass es gelingen wird, die Stabilität des Euro dauerhaft zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch einige Mitgliedstaaten wettbewerbsfähiger werden und ihre Schulden abbauen. Die Bundesregierung hat damit ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Stabilität des Euro mit einem schlagkräftigen Instrumentarium auf der Ebene der Eurozone zu sichern.
Zusätzliche, flexiblere Instrumente sollen die Wirksamkeit des Rettungsschirms EFSF zur Bekämpfung der gestiegenen Ansteckungsgefahren erhöhen. Der Rettungsfonds kann zukünftig
Ziel ist, eine Ansteckung von Spekulationen auf den gesamten Euroraum zu verhindern. Für diesen Schritt benötigt der Rettungsfonds einen einvernehmlich gefassten Beschluss der Mitgliedstaaten.
Wie bisher gilt: Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Eurolandes ergreift die EFSF nur, wenn diese unabdingbar sind, um die Finanzstabilität in der Eurozone insgesamt zu wahren. Die neuen Instrumente sollen nach der Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs vom 21. Juli auch für den dauerhaften Europäischen Rettungsmechanismus (ESM) gelten. Weitere Beschlüsse dazu werde die Bundesregierung in den kommenden Wochen treffen, kündigte der Bundesfinanzminister an.