Euro-Rettungsfonds geht in die parlamentarische Beratung

Finanzstabilität in der Eurozone Euro-Rettungsfonds geht in die parlamentarische Beratung

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten im März und Juli beschlossen, den Euro-Rettungsfonds zu stabilisieren und zu flexibilisieren. Der Bundestag beriet jetzt in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine bessere Wirksamkeit des Rettungsfonds.

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Euro-Münzen auf einer Europafahne

Den Euro stabil halten

Foto: picture alliance / dpa

Die zweite und dritte Lesung sowie die Schlussabstimmung finden Ende September statt. Mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit ist zu rechnen.

Der Euro-Rettungsfonds gibt Schuldenländern wie Griechenland die Chance, wieder wettbewerbsfähig zu werden und verhindert ein Übergreifen der Krise auf andere Mitgliedstaaten. "Die Lösung der Strukturprobleme können wir ihnen nicht ersparen", betonte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Der schlagkräftigere EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) soll die Ansteckungsgefahren eindämmen, die von den Schuldenländern auf die gesamte Euro-Zone ausgehen.

Der Rettungsfonds soll das volle Hilfsvolumen von 440 Milliarden Euro bereitstellen können. Das erfordert ein erstklassiges Rating der EFSF. Deshalb erhöht die EU den Garantierahmen auf insgesamt 780 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil steigt dann von 123 auf rund 211 Milliarden Euro. Das dafür erforderliche innerstaatliche Gesetz hatte die Bundesregierung am 31. August auf den Weg gebracht.

Stabilität des Euro dauerhaft gewährleisten

Nur in Ausnahmefällen und nur gegen strikte Auflagen soll der Rettungsfonds auch Staatsanleihen am so genannten Primärmarkt, also direkt von einem betroffenen Mitgliedstaat, ankaufen dürfen.

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass es gelingen wird, die Stabilität des Euro dauerhaft zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch einige Mitgliedstaaten wettbewerbsfähiger werden und ihre Schulden abbauen. Die Bundesregierung hat damit ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Stabilität des Euro mit einem schlagkräftigen Instrumentarium auf der Ebene der Eurozone zu sichern.

Mehr Schlagkraft gegen Ansteckungsgefahren

Zusätzliche, flexiblere Instrumente sollen die Wirksamkeit des Rettungsschirms EFSF zur Bekämpfung der gestiegenen Ansteckungsgefahren erhöhen. Der Rettungsfonds kann zukünftig

  • in Verbindung mit den entsprechenden Auflagen auf der Grundlage eines vorliegenden Programms eines gefährdeten Eurolandes vorsorglich tätig werden;

  • Darlehen an Staaten (auch an Nicht-Programmländer) zur Rekapitalisierung ihrer angeschlagenen Finanzinstitute gewähren. Damit sollen die Banken weiter zahlungsfähig bleiben. Denn eine Finanzkrise gefährdet auch die reale Wirtschaft und die Staatshaushalte;

  • auch an den so genannten Sekundärmärkten intervenieren. Voraussetzung ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) außergewöhnliche Umstände auf dem Finanzmarkt und Gefahren für die Finanzstabilität feststellt. Dann kann der EFSF bereits ausgegebene, im Umlauf befindliche Staatsanleihen eines Eurolandes von anderen Anlegern kaufen.

Ziel ist, eine Ansteckung von Spekulationen auf den gesamten Euroraum zu verhindern. Für diesen Schritt benötigt der Rettungsfonds einen einvernehmlich gefassten Beschluss der Mitgliedstaaten.

Hilfe nur unter strikten Auflagen

Wie bisher gilt: Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Eurolandes ergreift die EFSF nur, wenn diese unabdingbar sind, um die Finanzstabilität in der Eurozone insgesamt zu wahren. Die neuen Instrumente sollen nach der Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs vom 21. Juli auch für den dauerhaften Europäischen Rettungsmechanismus (ESM) gelten. Weitere Beschlüsse dazu werde die Bundesregierung in den kommenden Wochen treffen, kündigte der Bundesfinanzminister an.