Euro-Rettungsmaßnahmen und Griechenlandhilfe verfassungsgemäß

Eine Installation mit dem Euro-Zeichen vor der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main

Euro-Rettungsschirm: Die Maßnahme war verfassungsgemäß.

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Das Währungsunion-Stabilitätsgesetz und das Euro-Stabilisierungsmechanismusgesetz verstoßen nicht gegen die Verfassung. Die Gesetze verletzen nicht das Budgetrecht und auch nicht die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung hat somit nicht nur politisch und ökonomisch richtig gehandelt. Sie hat auch dem Maßstab des Grundgesetz genügt.

Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gesichert

Das Gericht sichert die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und unterstreicht gleichzeitig die Parlamentsrechte.

Zustimmung des Haushaltsausschusses erforderlich

Die Bundesregierung muss Paragraph 1 Absatz 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz verfassungskonform auslegen. Das heißt, die Bundesregierung holt vor der Übernahme von Gewährleistungen die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags ein. Nach der jetzigen Regelung hatte sie sich „nur“ um Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss zu bemühen.

Fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen müssen in der Hand des Bundestages bleiben, auch im Rahmen völkerrechtlicher Mechanismen. Jede Hilfsmaßnahme „größeren Umfangs“ hat der Bundestag im Einzelnen zu billigen. Er muss „hinreichenden Einfluss“ darauf haben, was die Regierung mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln macht.

Bundesregierung begrüßt Urteil

Die Bundesregierung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Euro-Hilfen. Die Karlsruher Richter hätten sehr klar entschieden, dass die getroffenen Vereinbarungen der Verfassung "in vollem Umfang entsprechen", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in Berlin. "Die Bundesregierung hat nichts anderes erwartet."

Bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Entscheidungen in diesen Fragen müsse darauf geachtet werden, spekulative Prozesse nicht anzuheizen, führte der Minister weiter aus.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, das Königsrecht des Parlaments, über Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden, sei gestärkt worden. Sie nannte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zudem ein überzeugendes Signal an die Finanzmärkte. Am inneren Zusammenhalt der Europäischen Union dürfe bei allen Problemen kein Zweifel bestehen, betonte die Justizministerin.