Bundeskanzlerin trifft Papst Franziskus

Privataudienz im Vatikan Bundeskanzlerin trifft Papst Franziskus

Bundeskanzlerin Angela Merkel reiste in den Vatikan und wurde dort von Papst Franziskus zu einer Privataudienz empfangen. Im Gespräch erörterten sie Themen der Globalisierung, der Europäischen Union und der Rolle Europas in der Welt.

Die Bundeskanzlerin wird von Papst Franziskus zu einer Audienz empfangen

Besuch im Vatikan: Bundeskanzlerin Angela Merkel wird von Papst Franziskus zu einer Privataudienz empfangen

Foto: Bundesregierung/Bergmann

"Ich habe meinerseits noch einmal deutlich gemacht, dass es aus meiner Sicht sehr wichtig ist, dass wir die Grundlagen unserer Gesellschaften immer wieder pflegen und festigen", sagte Merkel im Anschluss an die Audienz. "In diesem Zusammenhang spielt die katholische Kirche aus meiner Sicht eine zentrale Rolle. Ich glaube, dass Papst Franziskus auch insbesondere deutlich gemacht hat, dass Europa auf der Welt gebraucht wird und dass wir ein starkes, ein gerechtes Europa brauchen."

Nach der Audienz beim Heiligen Vater führt die Bundeskanzlerin ein kurzes Gespräch mit dem Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten, Erzbischof Dominique Mamberti.

Traditionell gute Beziehungen

Es ist die zweite Begegnung der Bundeskanzlerin mit Papst Franziskus. Merkel hatte am 19. März 2013 in Rom an der Messe anlässlich der Amtseinführung von Papst Franziskus teilgenommen.

Zwischen dem Heiligen Stuhl und der Bundesrepublik Deutschland bestehen traditionell gute Beziehungen. So nahm Papst Benedikt XVI. 2005 am Weltjugendtag in Köln teil. 2009 empfing er Bundespräsident Horst Köhler zu einer Privataudienz. 2011 besuchte der Papst auf Einladung von Bundespräsident Christian Wulff Deutschland und 2012 machte Bundespräsident Joachim Gauck einen offiziellen Besuch.

Konkordate:
Das Verhältnis eines Staates beziehungsweise Gliedstaates zum Vatikan ist in Staatskirchenverträgen (so genannten Konkordaten) festgelegt. Für Deutschland bestehen konkordatäre Einzelvereinbarungen zwischen dem Heiligen Stuhl und einzelnen Bundesländern.
Sie regeln vor allem:
• die Religionsfreiheit, die freie Ämterverleihung und die Garantie des Kirchenguts und der Vermögensverwaltung,
• gemeinsame Angelegenheiten von Staat und Kirche, wie Religionsunterricht, Theologische Fakultäten, Anstalts- und Militärseelsorge, Friedhofsrecht, Eherecht, kirchliches Besteuerungsrecht sowie
• Staatsleistungen, Baulasten und Staatszuschüsse sowie Ablösung staatlicher Leistungen.