Jahresgutachten: leichtes Wachstum 2010

Sachverständigenrat Jahresgutachten: leichtes Wachstum 2010

Ein Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent für 2010 sagt das Jahresgutachten des Sachverständigenrates voraus. Das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als die Bundesregierung erwartete. Die Regierung setzt auf Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger, um den Aufschwung voranzutreiben.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Wolfgang Franz, bei der Übergabe des Jahresgutachtens und der Expertise.

Im Ziel einig: Regierung und Sachverständigenrat

Foto: REGIERUNGonline/Gebhardt

Mit der Analyse des Rates kann die gesamtwirtschaftliche Entwicklung besser eingeschätzt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm das Gutachten heute entgegen und betonte, "Wir wollen alles tun, damit Deutschland gestärkt  aus der Krise hervorkommt."

Bruttoinlandsprodukt gestiegen

Für eine positive Entwicklung sprechen auch die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für das dritte Quartal 2009: Das Amt berechnet einen merklichen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,7 Prozent  gegenüber dem Vorjahresquartal. Gleichzeitig korrigierte es die Zahl für das zweite Quartal 2009 um 0,1 Prozentpunkte nach oben auf 0,4 Prozent.

Konjunkturpakete fördern Aufwärtstrend

Den positiven Trend führen die Mitglieder des Sachverständigenrates (SVR) maßgeblich auf die Konjunkturpakete der Bundesregierung zurück. Zudem profitiere die deutsche Wirtschaft von der einsetzenden außenwirtschaftlichen Erholung.

Die Ökonomen erwarten außerdem eine  Normalisierung der Preisentwicklung mit einer Teuerungsrate von 1,2 Prozent im Jahr 2010. Bei der Arbeitslosigkeit sei nur ein geringer Anstieg zu erwarten. Der Jahresdurchschnitt 2010 dürfte laut Gutachten unter vier Millionen liegen.

Sachverständige fordern Zukunftsinvestitionen

Bei der Übergabe kritisierten die Sachverständigen die geplanten Steuerentlastungen der Bundesregierung. Sie forderten eine „Exit-Strategie“ aus den Folgen der Finanzkrise sowie Investitionen in Bildung und Innovationen. Dies sehen die Wirtschaftsexperten im Koalitionsvertrag unzureichend berücksichtigt.

Von 2011 an fordern sie strickte Einsparungen im Haushalt. Wachstum allein löse die Probleme nicht, so das Gutachten.

Wir werden alles daran setzen, dass Ihre düsteren Prognosen nicht eintreffen", erwiderte Merkel darauf.  

Strategie der Bundesregierung

Gleichwohl stimmen der SVR und die Bundesregierung in ihrer Analyse überein: Auch wenn die Talsohle der Krise durchschritten ist, bleibt viel zu tun, um den neuen Aufschwung zu festigen. Deshalb wird die Bundesregierung zum Beispiel in der Familienpolitik weiterhin Wachstumsimpulse setzen. Zudem wird sie die Leistungsträger entlasten.

Die Regierung verfolgt eine umfassende Wachstumsstrategie. Das Wachstumsförderungsgesetz ist ein Beispiel dafür. Eine Politik, die jetzt allein auf Einsparungen setzte, wäre einer Wachstumsstrategie nicht dienlich, sind sich Rat und Regierung einig. Mit der Fortführung der vom SVR unterstützten High-Tech-Strategie legt die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf Innovationen.

Zudem verfolgt sie das Ziel, für Bildung, Forschung und Entwicklung zehn Prozent der Wirtschaftsleistung zu investieren.

Der Sachverständigenrat ist ein Gremium zur wissenschaftlichen Politikberatung. Er analysiert und beurteilt die gesamtwirtschaftliche Lage und Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Das Jahresgutachten erscheint jeweils im November. Sondergutachten werden nur in Problemlagen oder auf Wunsch der Bundesregierung erstellt. 

Der im Jahre 1963 per Gesetz eingerichtete Rat, soll die Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch Verantwortlichen und der Öffentlichkeit  erleichtern. Er untersucht, wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gewährleistet werden können. 

Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern. Sie werden von der Bundesregierung vorgeschlagen und daraufhin für einen Zeitraum von fünf Jahren vom Bundespräsidenten berufen.