Sofortprogramm für Wachstum

Steuern Sofortprogramm für Wachstum

Die neue Bundesregierung will Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Krise schnell entlasten. Zum 1. Januar 2010 sollen Familien pro Kind 20 Euro mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge bekommen. Niedrigere Steuern bringen mehr Kaufkraft und  finanziellen Spielraum für Investitionen.

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Das Bundeskabinett hat dazu eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beschlossen.

Das Gesetz soll Familien mit Kindern mit 4,3 Milliarden Euro bereits im nächsten Jahr am stärksten entlasten. Insgesamt betragen die Entlastungen im  Jahr 2010 rund 6,1 Milliarden Euro und danach jährlich rund 8,5 Milliarden Euro.

Für Unternehmen und Unternehmensnachfolger sollen Steuerregelungen, die sich in der Krise als besonders wachstumshemmend erweisen, entschärft werden. Die Bundesregierung will große wie mittlere Unternehmen stärken und notwendige Umstrukturierungen erleichtern. Es geht letztlich darum, Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Fraktionen wollen den Entwurf noch in dieser Woche in der ersten Lesung im Bundestag beraten. Der Abschluss der parlamentarischen Beratungen ist für Mitte Dezember geplant.

Steuern runter für  Wachstum

Nur durch nachhaltiges Wachstum kann Deutschland die Folgen der Krise überwinden. Die einsetzende wirtschaftliche Erholung braucht die Unterstützung des Staates. Die neue Bundesregierung versteht Steuerpolitik als Wachstumspolitik. Zielgerichtete und schnell wirksame Steuerentlastungen können Impulse geben, um die Leistungsträger unserer Gesellschaft dauerhaft zu stärken.

Kindergeld – Kinderfreibeträge

Die Kinderfreibeträge sollen zum 1. Januar 2010 von 6.024 auf 7.008  Euro und das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro erhöht werden. Das neue Kindergeld beträgt dann:

  • Für  das erste und zweite Kind 184 Euro (jetzt: 164 Euro)
  • Für dritte Kinder 190 Euro (jetzt: 170 Euro)
  • Für weitere Kinder 215 Euro (jetzt: 195 Euro)

Änderungen bei den Unternehmenssteuern

Vor allem sehr einschränkende steuerliche Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen, die die Unternehmenssteuerreform 2008 für Konzerne bedeuten, sollen abgemildert werden. Ferner ist vorgesehen, Hinzurechnungssätze bei der Gewerbesteuer für Miet- und Pachtzinsen zu reduzieren und Umstrukturierungen durch Änderungen bei der Grunderwerbsteuer zu erleichtern. 

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro sollen die Betriebe sofort ab Januar abschreiben können. Alternativ soll ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen werden.

Unternehmensnachfolge erleichtern

Nachfolger von Familienunternehmen sollen in der Krise und auch danach auf sich verändernde Beschäftigungslagen flexibler reagieren können. Denn eine Erbschaftsteuerermäßigung oder Befreiung hängt davon ab, wie lange Unternehmensnachfolger ihren Betrieb fortführen und wie viele Arbeitsplätze sie auf Dauer erhalten. 

  • Außerdem soll die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinken: Der  neue niedrigere Tarif soll 15 bis 43 Prozent statt bisher 30 bis 50 Prozent je nach  Höhe des Erwerbs betragen.

Niedrigere Mehrwertsteuer für Hotels

Für Übernachtungsleistungen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und gewerblichen Fremdenzimmern beträgt der Mehrwertsteuersatz künftig nur noch sieben Prozent. Damit trägt der Gesetzentwurf der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe Rechnung. Das stärkt die deutsche - vor allem mittelständisch geprägte - Tourismuswirtschaft.