Die neue Bundesregierung will Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Krise schnell entlasten. Zum 1. Januar 2010 sollen Familien pro Kind 20 Euro mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge bekommen. Niedrigere Steuern bringen mehr Kaufkraft und finanziellen Spielraum für Investitionen.
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Das Bundeskabinett hat dazu eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beschlossen.
Das Gesetz soll Familien mit Kindern mit 4,3 Milliarden Euro bereits im nächsten Jahr am stärksten entlasten. Insgesamt betragen die Entlastungen im Jahr 2010 rund 6,1 Milliarden Euro und danach jährlich rund 8,5 Milliarden Euro.
Für Unternehmen und Unternehmensnachfolger sollen Steuerregelungen, die sich in der Krise als besonders wachstumshemmend erweisen, entschärft werden. Die Bundesregierung will große wie mittlere Unternehmen stärken und notwendige Umstrukturierungen erleichtern. Es geht letztlich darum, Arbeitsplätze zu erhalten.
Die Fraktionen wollen den Entwurf noch in dieser Woche in der ersten Lesung im Bundestag beraten. Der Abschluss der parlamentarischen Beratungen ist für Mitte Dezember geplant.
Nur durch nachhaltiges Wachstum kann Deutschland die Folgen der Krise überwinden. Die einsetzende wirtschaftliche Erholung braucht die Unterstützung des Staates. Die neue Bundesregierung versteht Steuerpolitik als Wachstumspolitik. Zielgerichtete und schnell wirksame Steuerentlastungen können Impulse geben, um die Leistungsträger unserer Gesellschaft dauerhaft zu stärken.
Die Kinderfreibeträge sollen zum 1. Januar 2010 von 6.024 auf 7.008 Euro und das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro erhöht werden. Das neue Kindergeld beträgt dann:
Vor allem sehr einschränkende steuerliche Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen, die die Unternehmenssteuerreform 2008 für Konzerne bedeuten, sollen abgemildert werden. Ferner ist vorgesehen, Hinzurechnungssätze bei der Gewerbesteuer für Miet- und Pachtzinsen zu reduzieren und Umstrukturierungen durch Änderungen bei der Grunderwerbsteuer zu erleichtern.
Nachfolger von Familienunternehmen sollen in der Krise und auch danach auf sich verändernde Beschäftigungslagen flexibler reagieren können. Denn eine Erbschaftsteuerermäßigung oder Befreiung hängt davon ab, wie lange Unternehmensnachfolger ihren Betrieb fortführen und wie viele Arbeitsplätze sie auf Dauer erhalten.
Für Übernachtungsleistungen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und gewerblichen Fremdenzimmern beträgt der Mehrwertsteuersatz künftig nur noch sieben Prozent. Damit trägt der Gesetzentwurf der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe Rechnung. Das stärkt die deutsche - vor allem mittelständisch geprägte - Tourismuswirtschaft.