Frühzeitige Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen nimmt Fahrt auf

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Paragrafen-Symbole an Türgriffen am Eingang zum Landgericht in Bonn (Nordrhein-Westfalen).

Paragrafen-Symbol: Landgericht in Bonn (Nordrhein-Westfalen)

Foto: picture alliance / dpa / Oliver Berg

Die Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN) ist ein wichtiger Auftrag für die gesamte Bundesregierung. Die Halbzeitbilanz der UN im September 2023 hat gezeigt, dass die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 2030 gefährdet ist.

Regierungshandeln ist somit auf allen Ebenen dringlich. Das betrifft gerade auch die Erarbeitung von Gesetzentwürfen: Denn gute Rechtssetzung ist für eine nachhaltige Entwicklung sehr wichtig. Nachhaltigkeit sollte bei jedem Rechtssetzungsvorhaben von Beginn an mitgedacht werden.

Fortschritte bei der Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen

Alle Gesetze und Verordnungen, die von der Bundesregierung beschlossen und dann im Parlament beraten werden, sollen noch stärker als bisher auf ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geprüft werden. Das haben das Bundesjustizministerium und das Bundeskanzleramt im Dezember 2022  empfohlen.

Die Umsetzung der Empfehlung wurde zum November 2023 evaluiert. Der Bericht zeigt: Die Ressorts setzen die Empfehlungen um. Die frühzeitige Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen nimmt Fahrt auf und dies bei allen Prozessschritten der Gesetzgebung.

Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Anwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen bei Gesetzen und Verordnungen. PDF, 313 KB, barrierefrei  

Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen seit 2009

Seit 2009 besteht eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Der Gesetzgeber muss darstellen, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat. Dies ist mittlerweile etablierter Teil der Rechtsetzungspraxis.

Die Nachhaltigkeitsprüfung trägt auch zur besseren Rechtsetzung bei, da ungewollte längerfristige oder politikbereichsübergreifende Auswirkungen der Regelungen früher erkannt werden können. 

Die Nachhaltigkeitsprüfung führt das für das Rechtsetzungsvorhaben federführende Ressort durch. Es bezieht die anderen betroffenen Ressorts im Rahmen der Abstimmung mit ein.