Bilaterale Zusammenarbeit stärken 

Deutsch-Französische Versammlung Bilaterale Zusammenarbeit stärken 

Gemeinsam mit ihrem französischen Amtskollegen Castex hat Bundeskanzlerin Merkel an der 6. ordentlichen Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung teilgenommen. Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie und internationale Fragen standen im Zentrum der Anhörung.

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Monitore zeigen Bundeskanzlerin Merkel bei ihrer Teilnahme an der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.

Bundeskanzlerin Merkel nahm an der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung teil.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Welche bilateralen Schwerpunkte standen bei der heutigen Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung im Fokus?

Bei der heutigen Befragung durch die Abgeordneten beider Parlamente standen neben allgemeinen Fragen der bilateralen Kooperation die Corona-Pandemie und die Bewältigung ihrer Folgen im Fokus. Sie fand pandemiebedingt in hybrider Form in Berlin und Paris statt. Dabei ging es auch um die pandemiebedingten Grenzschließungen zu europäischen Nachbarn wie Frankreich in der ersten Corona-Welle. Künftig sei in einer solchen Situation eine sehr enge Abstimmung erforderlich.  

Welche internationalen Themen wurden angesprochen?

Die Bundeskanzlerin und der französische Ministerpräsident Jean Castex wiederholten den deutsch-französischen Vorschlag für einen EU-Russland-Gipfel. Zwar habe der Vorstoß auf dem EU-Gipfel in der vergangenen Woche noch keine Zustimmung bekommen, doch der erste Schritt sei nun gemacht, weil die EU nun Formate eines direkten Dialogs prüfe.

Im Zusammenhang mit dem Selbstmordanschlag in Mali plädierte Merkel für eine stärkere internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus. Auch das in Ungarn gebilligte Gesetz zur Einschränkung der Informationsrechte von Jugendlichen bei LGBTQ-Inhalten war Thema.

Was ist die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung?

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung erarbeitet als binationales Gremium Deutschlands und Frankreichs Vorschläge zu grenzüberschreitenden Fragen und trägt zur gemeinsamen Umsetzung von EU-Richtlinien bei. Sie setzt sich aus 100 Mitgliedern, je zur Hälfte aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie Abgeordneten der Assemblée nationale zusammen.

Seit wann gibt es die bilaterale Versammlung?

Die bilaterale Parlamentarische Versammlung wurde 2019 gegründet. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

Hervorgegangen ist das Parlamentsabkommen aus intensiven Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) eingesetzt worden war.

Welche Aufgaben und Ziele hat die Versammlung?

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung soll neben der gemeinsamen Umsetzung von EU-Richtlinien unter anderem Vorschläge zu grenzüberschreitenden Fragen erarbeiten, die Einhaltung der Bestimmungen des Elysée-Vertrags von 1963 – ergänzt durch den Vertrag von Aachen vom 22. Januar 2019 – sicherstellen und die Umsetzung der daraus hervorgehenden Projekte überwachen. Außerdem begleitet die Versammlung die Deutsch-Französischen Ministerräte wie auch die Arbeiten des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats. 

Ziel der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung ist es, die institutionelle Zusammenarbeit zwischen den beiden Parlamenten zu stärken und gemeinsam die europäische Integration und die bilaterale Kooperation zu fördern. Dabei stehen neben bilateralen und europäischen Fragen auch internationale Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse im Fokus.