Umgang mit eigenen Daten hinterfragen

Aigner-Interview Umgang mit eigenen Daten hinterfragen

Die Berichte über die Tätigkeit der US-Geheimdienste sollten Anlass sein, den Umgang mit den eigenen Daten kritisch zu hinterfragen. Dazu rät Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner im Gespräch mit der Welt am Sonntag.

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"In Deutschland haben wir strenge Regeln, was an Speicherung und Zugriff erlaubt ist", erklärt Aigner. Sie macht darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis durch das Strafgesetzbuch geahndet würden. Da diese Regeln gegenüber Geheimdiensten im Ausland "natürlich kaum durchsetzbar" seien, rät sie jedem Bürger, sparsam mit seinen Daten umzugehen.

Auch wenn die Menschen darauf vertrauten, dass das Briefgeheimnis für alle Arten der Kommunikation gelte, sei im Internet faktisch alles öffentlich. Die Ministerin betrachtet die Zusage der US-amerikanischen Regierung als wichtig, in Geheimdienstangelegenheiten mehr Transparenz zu gewähren. Ein besserer Informationsaustausch könne dazu beitragen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Internationales Datenschutzübereinkommen gefordert

Die Ministerin fordert "dringend ein internationales Datenschutzübereinkommen", mindestens auf europäischer Ebene. Denn Verbraucher hätten einen Anspruch auf mehr Transparenz und mehr Selbstbestimmung.

Aus ihrer Sicht müssten Internetfirmen wie Google und Facebook ein Eigeninteresse daran haben, für Klarheit zu sorgen. Hier interessierten die Fragen: "Welche Daten werden aufgehoben? Werden sie zu Persönlichkeitsprofilen verknüpft? Wer hat darauf Zugriff?"

Vorratsdatenspeicherung überprüfen

Was die Vorratsdatenspeicherung betrifft, regt Aigner an, Speicherdauer, Art der gespeicherten Daten sowie Zugriffsberechtigung zu prüfen: "Wir sollten darüber reden, ob eine Speicherdauer von sechs Monaten wirklich notwendig ist."

Ein besonderes Augenmerk richtet sie auf die Frage des Zugriffs. Hier mahnt sie an, genau zu regeln, wer Zugriff auf die Vorratsdaten hat und unter welchen Bedingungen. Aus ihrer Sicht könne das nur nach richterlichem Beschluss geschehen und müsse über das Parlament gesteuert werden.