So wird das neue Staatsoberhaupt gewählt

Bundespräsident So wird das neue Staatsoberhaupt gewählt

Nach dem Rücktritt von Horst Köhler braucht Deutschland einen neuen Bundespräsidenten oder eine Bundespräsidentin. Die Entscheidung über das neue Staatsoberhaupt ist Sache der Bundesversammlung.

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Der 30. Juni ist ein wichtiger Tag für Deutschland: Bundestagspräsident Norbert Lammert hat diesen Termin für die sogenannte Bundesversammlung bestimmt. Diese Versammlung – so sieht es das Grundgesetz vor – soll ein neues Staatsoberhaupt für Deutschland wählen: den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin.


 

Wahlfrauen und Wahlmänner: Zur Bundesversammlung gehören die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Außerdem sitzen in der Bundesversammlung eine gleiche Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder – den Landtagen oder Senaten – gewählt werden.

Weil zur Zeit 622 Abgeordnete im Bundestag sitzen, kommen also weitere 622 Mitglieder der Bundesversammlung aus den Ländern. Insgesamt werden 1244 Personen den neuen Bundespräsidenten wählen.

Die Länder bestimmen mit

Weil es „große“ und „kleine“ Länder gibt, hat auch jedes Land einen unterschiedlichen Anteil an den Delegierten in der Bundesversammlung.

Darum ist für jedes Land einzeln zu bestimmen, wieviele Mitglieder es entsenden darf. Dies ist Sache der Bundesregierung: Per Beschluss stellt sie die Zahl der Delegierten jedes einzelnen Landes fest. Dabei richtet sich die Bundesregierung nach den aktuellsten Bevölkerungszahlen. So wird beispielsweise die Freie Hansestadt Bremen fünf Mitglieder zur 14. Bundesversammlung entsenden. Nordrhein-Westfalen hingegen hat die meisten Einwohner und wird darum 133 Delegierte stellen.

Per Mehrheit ins Amt

Und so wird der neue Bundespräsidenten gewählt: Gemäß Artikel 54 Absatz 6 Grundgesetz ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.