Qualität sichern, Prävention fördern

Gesundheit Qualität sichern, Prävention fördern

Wir haben ein leistungsfähiges Gesundheitswesen, das vielen in der Welt als Vorbild gilt. Das hohe Niveau aufrecht zu erhalten, bedürfe aber großer Anstrengungen, betonte Bundesgesundheitsmister Hermann Gröhe. Die Reform der Pflege wird ein Schwerpunkt in den nächsten Jahren sein.

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Pflegerin und Bewohnerin eines Pflegeheims sitzen am Tisch

Gröhe: "Wir wollen Menschen für einen Gesundheitsberuf gewinnen, ja begeistern."

Foto: Ulf Dieter

Wer in Deutschland krank oder pflegebedürftig wird, kann sich darauf verlassen, menschliche Zuwendung und qualifizierte Hilfe zu bekommen. Gröhe dankt allen, die durch ihre Arbeit oder ehrenamtliches Engagement dafür Sorge tragen, dass die Betroffenen angemessen unterstützt werden.

Gesundheitsberufe attraktiver machen

Gute Arbeitsbedingungen sind unerlässlich, um genügend Fachkräfte im Gesundheitswesen zu haben. "Wir wollen Menschen für einen Gesundheitsberuf gewinnen, ja begeistern", so Gröhe in seiner Bundestagsrede.

Angesetzt werden soll bei Ausbildung, Studium und Weiterbildung. Pflegefachkräfte sollen in Zukunft eine einheitliche Grundausbildung absolvieren und sich dann erst zu Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegern spezialisieren.

Die Aufstiegschancen sollen sich verbessern. Das Schulgeld im Bereich der Altenpflege soll abgeschafft werden.

Gut versorgt sein

Die Qualität der Gesundheitsversorgung soll gesichert und gefördert werden. Dafür wird ein neues Qualitätsinstitut geschaffen. Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen verständlicher werden und Patientenbefragungen mit einbeziehen.

Gesundheitsbewusstes Verhalten wird in allen Lebensbereichen von der Kita über die Schule und Arbeit bis hin zur Pflege stärker verzahnt und gefördert.

Alle Menschen in Deutschland sollen Zugang zu einer Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau haben - unabhängig von Wohnort und Geldbeutel. Erreichbare Arztpraxen und Krankenhäuer sind wesentliche Elemente der Daseinsvorsorge.

Gesetzlich und privat Versicherte sollen in angemessener Zeit Termine bei Fachärzten bekommen. Terminservicestellen sollen diesen vermitteln oder notfalls eine ambulante Behandlung im Krankenhaus ermöglichen.

Kraftakt notwendig

"Pflegekräfte leisten Eindrucksvolles zum Wohle der ihnen anvertrauten Menschen", betont Gröhe. Oft gingen sie bis an die Grenzen der eigene Leistungsfähigkeit - und darüber hinaus.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Deutschland in den nächsten 15 Jahren von 2,5 auf 3,5 Millionen. Leistungen für Pflegbedürftige, Angehörige und Pflegekräfte sollen sich verbessern. "Hier ist ein echter Kraftakt notwendig", so Gröhe.

Aufbau eines Pflegevorsorgefonds

Gute Pflege braucht mehr Zeit. Diese berechtigte Forderung der Pflegekräfte soll in die Tat umgesetzt werden. Dafür wird der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Eine gleichzeitige Erhöhung um 0,1 Prozentpunkt dient dazu, einen Pflegevorsorgefonds aufzubauen. Dieser soll zukünftige Beitragserhöhungen abmildern.

In einem zweiten Schritt sollen die Mittel aus weiteren 0,2 Prozentpunkten dafür verwendet werden, um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umzusetzen. Pro Jahr werden so fünf Milliarden Euro mehr für Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. 

Pflegebedürftigkeit soll neu und differenzierter definiert werden. Die Pflegestufen sollen mehr an der konkreten Lebenssituation der Pflegebedürftigen ausgerichtet werden. Neben körperlichen Einschränkungen soll auch eingeschränkte Alltagskompetenz, beispielsweise bei Demenz, stärker berücksichtigt werden.

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem Maße auf Dauer Hilfe benötigen.

Mehr Wettbewerb unter Krankenkassen

Über unterschiedliche Beitragssätze soll der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gefördert werden. Bis zum Sommer soll ein entsprechendes Gesetz im Parlament beschlossen werden, das zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll.

Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch aufbringen, wird bei 14,6 Prozent festgesetzt. Geplant ist, den Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festzuschreiben. Die Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Kassen künftig einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch dieser ausfällt, entscheiden die Kassen selbst. Das fördert den Wettbewerb.

Der heute vom Arbeitnehmer allein zu tragende Anteil von 0,9 Prozent fließt in diesen Zusatzbeitrag ein. Die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der steuerfinanzierte Sozialausgleich werden künftig entfallen.