Mehrgenerationenhäuser bieten Chancen

Zusammenleben Mehrgenerationenhäuser bieten Chancen

Mehrgenerationenhäuser sind Orte der Begegnung für Menschen aller Generationen. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen so ein neues nachbarschaftliches Miteinander.

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Um die erfolgreiche Arbeit der Häuser weiterzuentwickeln, hat das Bundesfamilienministerium das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II gestartet. Es soll die Einrichtungen inhaltlich und finanziell zukunftsfähig machen.

„Die Mehrgenerationenhäuser sind fest in ihren Regionen verankert und aus der lokalen Infrastruktur nicht mehr wegzudenken“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. „Auch im neuen Förderprogramm ist der generationenübergreifende Ansatz ein zentrales Element: Niemand ist zu alt und kaum jemand zu jung, um in den Mehrgenerationenhäusern nicht dabei oder selber aktiv zu sein.“

Angebote für Jung und Alt

Die Häuser sind für viele Menschen eine unverzichtbare Anlaufstelle, denn sie ermöglichen Menschen aller Altersgruppen und jeglicher kultureller Herkunft eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

Schwerpunktthemen des neuen Aktionsprogramms sind:

  • „Alter und Pflege“: Beratungsangebote für ältere Menschen, Pflegebedürftige, Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen ausgebaut werden.
  • „Integration und Bildung“: In möglichst vielen Häusern soll es integrationsfördernde und bildungsunterstützende Angebote geben.
  • „Haushaltsnahe Dienstleistungen“: Mehrgenerationenhäuser sollen nachhaltig als die Dienstleistungsdrehscheiben an ihren Standorten gefestigt werden.
  • „Freiwilliges Engagement“: Die Mehrgenerationenhäuser sollen sich stärker mit Einrichtungen und Initiativen wie Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros, Jugendmigrationsdiensten vernetzen.

Insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser nehmen an dem neuen Programm teil. In nahezu jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt wurde ein Haus etabliert. Jedes Haus erhält – wie im Aktionsprogramm I – einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Aus Bundesmitteln und Geldern des Europäischen Sozialfonds werden dabei 30.000 Euro jährlich finanziert. Die weiteren 10.000 Euro übernehmen Land oder Kommune.