Fiskalvertrag und ESM stabilisieren den Euro

Europäischer Sondergipfel Fiskalvertrag und ESM stabilisieren den Euro

Ein Meilenstein zur weiteren Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets ist geschafft. Die Staats- und Regierungschefs von 25 EU-Staaten haben beschlossen, die Wirtschafts- und Währungsunion auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen. Dazu haben sie den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) geschlossen.

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Den Fiskalvertrag wollen sie in fünf Jahren in die EU-Verträge überführen. Der Vertrag steht auch Großbritannien und Tschechien nach wie vor offen. Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht von einer "Meisterleistung" angesichts der neuen Qualität und der schnellen Umsetzung des Fiskalvertrages in weniger als zwei Monaten.

Schuldenbremse greift

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte: Es sei wichtig, dass Schuldenbremsen direkt in jede nationale Verfassung" eingeführt würden. Oder sie werden rechtlich so bindend gemacht, dass sie "unabhängig von den jeweiligen Parlamentsmehrheiten" sind.

"Wir haben die Defizitkriterien aus dem "Sixpack" verschärft, so die Kanzlerin. Dort ist eine Abweichung von einem Prozent noch möglich, jetzt nur noch von 0,5 Prozent." Bei der Gesamtverschuldung bleibt es dabei, dass eine Rückführung der Gesamtverschuldung auf 60 Prozent des BIP in 20 Jahresschritten erreicht werden soll.

Kontrolle mit Klagerecht

Die Europäische Kommission wird überprüfen, ob die Schuldenbremsen vertragsgemäß eingeführt sind.

Stellt die Kommission einen Verstoß fest, wird ein Mitgliedsstaat den Schuldensünder vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Das Gericht kann dann Geldstrafen verhängen in Höhe von 0,1 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes. Die Zahlung erfolgt in den dauerhaften Rettungsschirm ESM. Nur Unterzeichnerländer des Fiskalvertrags können klagen.

ESM-Finanzhilfe nur bei Stabilitätspolitik

Der Fiskalvertrag ist auch noch weiter eng verknüpft mit dem ESM-Vertrag. Zukünftig können nur solche Länder Finanzhilfe durch den ESM in Anspruch nehmen, die sich zur Einhaltung der Regeln des Fiskalpaktes verpflichten. Das bedeutet Schuldenrückführung- und -vermeidung .

Ausleihvolumen bleibt bei 500 Milliarden Euro

Der Vertragsentwurf stellt klar, dass das konsolidierte Ausleihvolumen von EFSF und ESM maximal 500 Milliarden. Euro beträgt.

Eine Überprüfung des Ausleihvolumens erfolgt beim Europäischen Rat im März 2012.

80 Milliarden Euro Stammkapital

Die Einzahlung des Stammkapitals des ESM (insgesamt: 80 Milliarden Euro, deutscher Anteil: rund 22 Milliarden Euro) ist weiterhin in fünf jährlichen Raten vorgesehen. Jedoch ist auch eine schnellere Einzahlung möglich. Darauf müssten sich die Mitgliedstaaten einigen.

Deutschland ist für eine möglichst frühe und möglichst hohe Einzahlung als vertrauensbildende Maßnahme und überzeugendes Signal an die Märkte.

Eilabstimmungsverfahren

Um die Wirksamkeit des ESM zu erhöhen und um im Zweifelsfall schnell reagieren zu können, soll in besonders dringlichen Fällen eine Beschlussfassung mit einer qualifizierten Mehrheit von 85 Prozent möglich sein.

Ratifizierung

Nach der für Februar 2012 vorgesehenen Unterzeichnung des völkerrechtlichen ESM-Vertrages wird die Bundesregierung das Ratifizierungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat einleiten.