Euro-Rettungsschirm ESM gestartet

Europäische Stabilitätsunion Euro-Rettungsschirm ESM gestartet

Mit der ersten Sitzung des ESM-Gouverneursrates hat der Euro-Rettungsschirm seine Arbeit aufgenommen. Die Eurozone verfügt jetzt über ein dauerhaftes Instrument zur Krisenbewältigung. Dafür hat sich die Bundesregierung von Anfang an eingesetzt.

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Eine Euro-Münze steht auf einer EU-Fahne

Zeichen für die Verlässlichkeit der Eurozone

Foto: picture alliance / dpa

Für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist das Inkrafttreten des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ein Zeichen für die Verlässlichkeit der Eurozone: "Das zeigt, dass wir Schritt für Schritt vorankommen. Wir sind verlässlich, wir sind berechenbar. Irgendwann werden es die Finanzmärkte auch begreifen", sagte Schäuble in Luxemburg. Dort waren die Euro-Finanzminister am 8. Oktober 2012 zur ersten Sitzung des ESM-Gouverneursrates zusammengekommen.

Der Vertrag zum ESM trat in Kraft, nachdem Bundespräsident Joachim Gauck den Euro-Rettungsschirm am 27. September 2012 für Deutschland ratifiziert hatte. Zuvor hatten die Vertragsstaaten eine gemeinsamen Erklärung zum ESM-Vertrag unterzeichnet. Diese Erklärung stellt die Haftungsobergrenze für den dauerhaften Rettungsschirm sowie die stete Beteiligung von Bundestag und Bundesrat völkerrechtlich sicher.

ESM ist verfassungsgemäß

Damit entspricht der ESM-Vertrag genau den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte mit seiner Entscheidung vom 12. September 2012 die umfassende Strategie der Bundesregierung zur Überwindung der Krise im Euroraum bestätigt: ESM und Fiskalvertrag sind verfassungsgemäß.

Der ESM wird den bisherigen befristeten Rettungsschirm EFSF ablösen. Mit dem ESM steht der Eurozone ein schlagkräftiges Instrument zur Verfügung, um Gefahren für die Eurozone insgesamt abzuwenden. Gemeinsam geübte Solidarität mit klaren Bedingungen und Auflagen ist das Gegenstück zu Eigenverantwortung und Strukturreformen auf der Ebene der Mitgliedstaaten.

Geschäftsführender Direktor des ESM ist der Deutsche Klaus Regling, der auch schon den befristeten Rettungsschirm EFSF geleitet hat.

ESM-Hilfe nur für Fiskalvertragsländer

Der Bundespräsident hatte am 27.September auch den Fiskalvertrag ratifiziert. Fiskalvertrag und ESM stärken die Fundamente der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Sie sind die wesentlichen Bausteine, um die Schuldenkrise zu bewältigen und eine dauerhaft stabile Union zu sichern. Mit dem Fiskalvertrag verpflichten sich die Länder, ihre Haushalte dauerhaft in Ordnung zu bringen und die gemeinsamen strengeren Haushaltsregeln strikt einzuhalten. Sie verankern Schuldenbremsen in ihren nationalen Rechtsordnungen.

Der Fiskalpakt beinhaltet dazu eine konsequentere Haushaltsüberwachung sowie ein stärkeres Zusammenwirken der Länder in der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Ohne Anerkennung dieser gemeinsamen Regeln gibt es keine solidarische Hilfe.

Der Beitritt zum Fiskalvertrag ist Voraussetzung dafür, dass ein Land Hilfe aus dem Europäischen Rettungsschirm ESM erhalten kann.