Die Finanzminister der Eurozone haben Leitlinien für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität EFSF beschlossen. Die Euro-Länder streben damit an, die noch verfügbaren rund 250 Milliarden Euro um den Faktor vier oder fünf mit privaten Geldern zu erhöhen.
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Die Euro-Staaten setzen die Instrumente zur Vervielfachung des Kapitals nur dann ein, wenn es Bedarf gibt. Jede Hilfe ist an einen Antrag des betreffenden Euro-Landes sowie an strenge Kriterien und Auflagen gebunden. Für die Maximierung der EFSF bestehen jetzt zwei Möglichkeiten.
Danach wollen die Eurostaaten für die von den Mitgliedstaaten neu ausgebenen Schuldtitel Zusatzsicherheiten bereitstellen. Sie wollen den Ankauf von Staatsanleihen mit 20 bis 30 Prozent zulasten der EFSF absichern. Dadurch erhoffen sie, die Anleihen zu einem möglichst günstigen Zinssatz verkaufen zu können. Das Verfahren reduziert die Finanzierungskosten. Der Kauf dieser Risikoversicherung würde Privatanlegern als Option beim Kauf von Anleihen am Primärmarkt angeboten.
Die Eurostaaten öffnen den EFSF für Investoren außerhalb der Eurozone. Sie kombinieren Mittel von privaten und öffentlichen Finanzinstituten und Anlegern. Das kann über Zweckgesellschaften erfolgen. Dadurch erhöht sich der Betrag an Finanzmitteln für die Gewährung von Darlehen, die Rekapitalisierung der Banken und den Ankauf von Anleihen an den Primär- und Sekundärmärkten.
Beide Optionen sollen angesichts der schwierigen Marktentwicklungen zeitnah zur Verfügung stehen. Die EFSF wird über ausreichend Flexibilität verfügen, um beide Optionen je nach dem konkreten Ziel und den Marktgegebenheiten gleichzeitig verwenden zu können. Die Hebelwirkung der jeweiligen Option wird in Abhängigkeit von ihren spezifischen Merkmalen und den Marktbedingungen variieren. Sie könnte jedoch dem Faktor 4 oder 5 entsprechen.
Zugang zu Finanzmärkten erleichtern
Ziel ist es,
Dabei wollen die Eurostaaten die hohe Bonität der EFSF wahren. Die Eurostaaten werden die Garantien, die der EFSF zugrunde liegen, nicht erhöhen. Die Optimierung erfolgt gemäß den Regeln des Vertrages und den Bedingungen der derzeitigen Rahmenvereinbarung und im Rahmen der vereinbarten Instrumente. Die Leitlinien treten Anfang 2012 in Kraft.