EEG-Umlage: Reform unverzichtbar

Energie EEG-Umlage: Reform unverzichtbar

Nach der Prognose der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber steigt die EEG-Umlage 2014 auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Eine grundlegende Reform gehöre zu den wichtigsten Aufgaben jeder neuen Bundesregierung, so Bundesumweltminister Peter Altmaier.

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Windräder vor Strommasten

Das Tempo, in dem die EEG-Umlage in den letzten Jahren gestiegen ist, sei nicht hinnehmbar, so Altmaier

Foto: Burkhard Peter

Gegenüber 2013 steigt die EEG-Umlage um knapp einen Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt errechneten die Übertragungsnetzbetreiber für 2014 einen Umlagebetrag von 23,6 Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Betrag von 2,2, Milliarden Euro um ein Defizit auf dem EEG-Konto zu decken. Dieses Defizit ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten und tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben.

Altmaier sagte dazu: "Der erneute Anstieg der EEG-Umlage hätte verhindert werden können, wenn Bund und Länder sich rechtzeitig auf die Einführung einer Strompreisbremse geeinigt hätten." Das Tempo, in dem die EEG-Umlage in den letzten Jahren gestiegen ist, sei nicht hinnehmbar. 

Der Anstieg der EEG-Umlage fällt im nächsten Jahr nur noch halb so hoch aus wie in diesem. Das ginge zu einem großen Teil, so Altmaier, auf die erfolgreiche Neuregelung der Photovoltaik-Förderung im Jahr 2012 zurück. Eine grundlegende Reform des EEG sei zwingend notwendig.

Es besteht Reformbedarf

"Wie erwartet steigt die EEG-Umlage weiter an", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die wesentlichen Gründe für den Anstieg seien zum einen die gefallenen Preise an der Strombörse und zum anderen der Zubau an EEG-geförderten Anlagen.

Die Zahl von 6,24 ct/kWh liege glücklicherweise deutlich unter den im Frühjahr befürchteten fast 7 ct/kWh, so Homann. Dennoch seien zwei Dinge wichtig: Es besteht Reformbedarf beim EEG und es bedarf eines verstärkten Wettbewerbsdrucks. "Zum Beispiel durch den Wechsel des Energielieferanten, damit die gesunkenen Börsenpreise auch beim Verbraucher ankommen."

Das steigende Angebot an Ökostrom führt dazu, dass der Börsenpreis sinkt (Merit-Order-Effekt). Die Übertragungsnetzbetreiber gehen für das Jahr 2014 von Einspeisevergütungen in Höhe von 21,5 Milliarden Euro aus. Die Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe werden auf 2,2 Milliarden Euro geschätzt. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen. 

Mehr Strom aus erneuerbaren Energien

Für das Jahr 2014 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um rund 15 Terawattstunden (TWh) auf knapp 150 TWh. Dieser Anstieg würde hauptsächlich getragen von Wind onshore, Wind offshore und Photovoltaik. 

Für die einzelnen Anlagen ergeben sich 2014 nach EEG Kosten in Höhe von ca. 19,1 Milliarden Euro. Das sind die Vergütungen für die Anlagenbetreiber abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse. Diese Kosten gehen in die EEG-Umlage 2014 mit einem Anteil von ca. 5,0 ct/kWh ein. rund 2,4 ct/kWh davon entfallen auf Photovoltaik, 1,3 ct/kWh auf Biomasse, 1,0 ct/kWh auf Wind Onshore, 0,3 ct/kWh auf Wind Offshore und weniger als 0,1 ct/kWh auf die restlichen Energieträger. 

Ausgleich des EEG-Kontos
Das so genannte EEG-Konto, in das die Beiträge aus der Umlage einfließen, ist 2013 wie bereits 2012 ins Minus gerutscht. Der Grund: Die Börsenstrompreise sind stärker gesunken als prognostiziert; die Einnahmen für den an der Börse vermarkteten erneuerbaren Strom sind geringer als erwartet. Um das EEG-Konto nachträglich auszugleichen, muss im nächsten Jahr ein Zusatzbeitrag erhoben werden, die sogenannte  Nachholung. 

Eine Reform des EEG kommt

Die Kostenentwicklung macht klar, dass das geltende EEG nicht mehr den heutigen Anforderungen genügt. Notwendig ist eine Reform, die einen langfristig effizienten Rahmen gibt und gleichzeitig von einer breiten parlamentarischen und gesellschaftlichen Mehrheit getragen wird. Deswegen wird sich die neue Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern für eine grundlegende EEG-Reform einsetzen. 

Bei der Reform wird die Bundesregierung auch die Be- und Entlastungen des EEG prüfen. Es geht um eine faire Verteilung der Belastungen. Das Gesamtvolumen der Entlastungen ist 2013 gestiegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte im Juni: "Dennoch haben wir die Tendenz, … dass die Schultern, auf denen die EEG-Umlage ausgebreitet wird, immer schmaler werden und damit natürlich die EEG-Umlage für den Einzelnen immer höher wird. Auch das erfordert Änderungen. Deshalb ist der Kern der Energiepolitik eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes." 

EEG-Umlage
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird seit 2000 über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert die Anlagen, die aus Wind, Sonne und Co. Strom produzieren. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt. Stromverbraucher finanzieren so den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Umlage schließt die Lücke zwischen den Ausgaben für die  Einspeisevergütungen für Strom aus regenerativen Kraftwerken und den Einnahmen, die durch den Verkauf dieses EEG-Stroms über die Strombörse erzielt werden (so genannte Differenzkosten).