Deutsch-Französische Agenda 2020

Seit nunmehr 60 Jahren ermöglicht die deutsch-französische Aussöhnung eine einmalige und beispielhafte Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern, getragen von dem Bewusst­sein für unsere gemeinsame Verantwortung für Europa und beseelt von dem Wunsch, das europäische Aufbauwerk voranzutreiben. Die deutsch-französische Partnerschaft, die auf gemeinsamen Werten, einem gemeinsamen kulturellen Erbe sowie eng­maschigen Netzwerken in den Bereichen Zivilgesellschaft, Medien sowie Kultur und Bildung gründet, hat sich im Lauf der Jahrzehnte derart entwickelt, dass sie auf die aktuellen Probleme unserer beiden Länder im Laufe der Jahrzehnte noch immer eine angemessene zu geben gewusst hat.

Heute, zu Beginn eines neuen Jahrzehnts, müssen sich unsere Länder den neuen Herausforderungen, die sich aus dem Kampf gegen den Klimawandel, wirtschaftlichen und finanziellen Ungleichgewichten sowie der Bedrohung von Frieden und Sicherheit ergeben, gemeinsam stellen. In einer Welt, in der neue globale Akteure zunehmend selbstbewusst agieren, sind wir überzeugt, dass eine möglichst enge deutsch-französische Partnerschaft für unsere beiden Länder und für Europa von höchster Bedeutung ist.

Deutschland und Frankreich teilen dieselbe Vision für unsere gemeinsame Zukunft auf dem Weg ins Jahr 2020.

Wir streben eine nachhaltige Entwicklung an und arbeiten gemeinsam an der Verankerung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes als eine Leitlinie für unser gemeinsames Handeln. Wir möchten, dass die Europäische Union zum Modell für starkes, dauerhaftes Wachstum wird – ein Wachstum, das ein hohes Maß an Beschäftigung und sozialem Fortschritt schafft, ein Wachstum, das die Lebensqualität der Menschen von heute verbessert ohne die Chancen der nächsten Generation zunichte zu machen. Wir wünschen uns eine gerechtere Welt im Ein­klang mit unseren Werten und Grundsätzen. Wir wünschen uns, dass alle ihren gerechten Bei­trag im Kampf gegen den Klimawandel leisten. Wir wünschen uns stärkere Vereinte Nationen und arbeiten an der Reform dieser Organisation. Wir wünschen uns freien internationalen Geschäftsverkehr auf der Grundlage von Nachhaltigkeit und fairem Handel, der dem Erfordernis der Gegenseitigkeit Rechnung trägt. Wir wünschen, dass die G20 ihre Arbeit mit dem Ziel fortsetzt, in vollem Umfang die Lehren aus der Wirtschafts- und Finanzkrise zu ziehen. Wir sind entschlossen, gemeinsam zu handeln und Seite an Seite mit unseren europäischen Partnern gemeinsame Standpunkte zu verteidigen, um diese Ziele zu erreichen.

Wir wünschen uns ein Europa, das ehrgeizig und entschlossen handelt unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Um dies zu erreichen, sind wir entschlossen, alles daran zu setzen, damit die im Vertrag von Lissabon reformierten Institutionen ihr Potenzial voll aus­schöpfen und die Europäische Union somit handlungsfähiger und ihre Stimme in der Welt geachtet wird. Jetzt, da die Diskussion über die europäischen Institutionen hinter uns liegt, wollen wir, dass Europa all seine Kraft und sein Handeln auf das Wohl seiner Bürger und Unternehmen richtet unter Bewahrung der Umwelt als unserem gemeinsamen Erbe. Wir müssen alles Erforderliche tun, um Europa zu einem starken, nachhaltigen Wachstum zu verhelfen und die Union aus der aktuellen Wirtschaftskrise gestärkt hervorgehen zu lassen, damit das europäische Modell der Sozialen Marktwirtschaft erhalten bleibt. Zu diesem Zweck muss Europa noch dieses Jahr eine neue Wirtschaftsstrategie für das kommende Jahrzehnt verabschieden, in der ehrgeizige Ziele für 2020 gesetzt werden und für die vor uns liegenden Monate und Jahre eine erfolgreiche Koordinierung der Wirtschaft ermöglicht wird. Europa muss seine bisherige Politik stärken und modernisieren, aber auch neue Politikansätze entwickeln, etwa um Energiesicherheit zu gewährleisten, der Erderwärmung erfolgreich entgegenzuwirken, Migration zu organisieren und ehrgeizige, gemeinsame Ziele für den Weltraum zu entwickeln.

Wir wollen die deutsch-französischen Zusammenarbeit, deren Treuhänder wir sind und die zu vertiefen unsere Pflicht ist, stärken und ausweiten. Wir sind überzeugt, dass für eine enge Verständigung zwischen unseren beiden Ländern verstärkt Kontakte zwischen unseren Zivilgesellschaften geknüpft werden müssen, insbesondere durch den Jugendaustausch. Bildung, Ausbildung und Forschung sind Schlüsselbereiche für unsere Zukunft und wir sind entschlossen, sie gemeinsam zu fördern. Wir werden das Zusammenwachsen unserer Zivilgesellschaften in den kommenden Jahren zu einer Priorität unserer bilateralen Zusammenarbeit machen.

Um diese Ziele zu erreichen, nimmt der Deutsch-französische Ministerrat die deutsch-französische Agenda 2020 an, die Rahmen und Ziele unserer Zusammenarbeit für das nächste Jahrzehnt vorgibt:

1. Wirtschaft, Finanzen, Beschäftigung:

Wir haben im Lauf der letzten Monate bei der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise beispielhafte Einigkeit bewiesen. Nun müssen sich unsere Anstrengungen darauf richten, mit Blick auf die Wiederherstellung des Wirtschaftswachstums eine gesunde Balance wiederherzustellen. Dafür müssen wir Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt stellen. Unsere Politik wird weiter danach trachten, Wachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt zu fördern.

Der Deutsch-französische Ministerrat ist zu folgenden Entscheidungen gelangt: 

  • Beide Länder werden ihr Handeln abstimmen, um ihr Wachstum und das Wachstum Europas durch Strukturreformen, die Vertiefung des europäischen Binnenmarkts sowie gemeinsame Vorschläge für die europäische Wirtschaftsstrategie 2020 zu stärken. Hierfür soll die Koordinierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen in den ein­schlägigen EU‑Gremien verstärkt und der Beitrag der EU‑Politiken zum Wachstum vergrößert werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Europa auf einer starken industriellen Grundlage steht.
  • Wir brauchen bis 2020 ein starkes und nachhaltiges Wachstum, das die Lebensqualität der Menschen von heute verbessert ohne die Chancen der nächsten Generation zu gefährden. Deutschland und Frankreich werden die Europäische Union auffordern, auf europäischer Ebene die Erarbeitung konkreter Vorschläge für umfassendere Möglichkeiten der Wachstumsmessung auf Grundlage der Arbeit der Stiglitz/Sen-Kommission anzustoßen. Ferner fordern wir den französischen Conseil d’analyse économique und den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf, bis Ende diesen Jahres dazu einen gemeinsamen Bericht zu verfassen und eine Konferenz mit Bundeskanzlerin Merkel und Staatspräsident Sarkozy als Teilnehmern abzuhalten.
  • Die Bestimmungen des neuen Vertrags von Lissabon sollten für eine verbesserte wirt­schaftspolitische Koordinierung eingesetzt werden, um ein ordnungsgemäßes Funktio­nieren der Wirtschafts- und Währungsunion sowie die Kohäsionskraft der Eurozone zu gewährleisten. Insbesondere sollte die Kontrolle der Wettbewerbsfähigkeit intensiviert werden, auch bei Ländern, die sich am Wechselkursmechanismus II beteiligen.
  • Frankreich und Deutschland bekräftigen ihr Bekenntnis zu der von den G20 und der Europäischen Union festgelegten Wirtschaftsstrategie; sie werden nachhaltiges Wachstum auch 2010 unterstützen und koordinierte Ausstiegsstrategien aus der Krise verfolgen, sobald sich die wirtschaftliche Erholung verfestigt hat; sie bekräftigen ihre Verpflichtung zu nachhaltigen Staatsfinanzen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachs­tumspakts und erinnern daran, dass die gegenwärtige exzessive Defizitsituation bis 2013 beendet werden sollte; ausgeglichene Haushalte müssen bis zur Mitte des Jahr­zehnts in Reichweite sein.

  • In den bedeutenden Fragen der internationalen Regierungsführung und Finanzmarkt­regulierung werden sich Frankreich und Deutschland weiterhin eng abstimmen. Wir streben an, im Rahmen der G20, der Weltbank, des IWF und anderer internationaler Finanzinstitutionen einschließlich des Rates für Finanzmarktstabilität gemeinsame Standpunkte zu vertreten; insbesondere bekräftigen beide Länder ihr Bekenntnis, die Entscheidungen der G20 wirksam umzusetzen und ihre Anstrengungen zur Schaffung einer robusten, international abgestimmten Finanzmarktregulierung fortzuführen, um bei Regulierung und Aufsicht gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten; wir werden eine enge Abstimmung anstreben, etwa in Bezug auf die Regulierung der Derivatemärkte und Hedgefonds, systemrelevante Finanzinstitutionen, Eigenkapitalanforderungen und Liquiditätsstandards sowie Vergütung und Ratingagenturen sowie den Umgang mit unkooperativen Jurisdiktionen. Wir rufen die neue EU-Kommission auf, ihre Agenda in diesen Bereichen ehrgeizig zu gestalten.
  • Frankreich und Deutschland werden sich bemühen sicherzustellen, dass sich die Finanzinstitutionen in vollem Umfang an der Finanzierung von Unternehmen und Privathaushalten beteiligen, um den Aufschwung zu unterstützen, und dabei zugleich die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten; der Annahme abgestimmter aufsichtlicher und bilanzieller Standards, welche die Notwendigkeit finanzieller Stabilität berücksichtigen, durch die G20 werden unsere beiden Länder besondere Aufmerksamkeit widmen.
  • Wir werden die Verhandlungen für den nächsten europäischen mehrjährigen Finanz­rahmen gemeinsam vorbereiten und dabei insbesondere auf Berücksichtigung der Einschränkungen, denen die nationalen Haushalte unterworfen sind, und auf gerechte Lastenteilung achten.
  • Wir laden deutsche und französische Unternehmer dazu ein, bei einem der nächsten Deutsch-französischen Ministerräte gemeinsame Initiativen zur Stärkung wirtschaft­licher Zusammenarbeit vorzustellen.
  • Deutschland und Frankreich werden gemeinsame Gespräche mit ihren Sozialpartnern über wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen von gemeinsamem Interesse anstoßen.

2. Energie, Klima, biologische Vielfalt:

Wir werden die Umsetzung und Fortführung der Vereinbarung von Kopenhagen aktiv unter­stützen: Unser gemeinsames Ziel besteht in einer umfassenden, ehrgeizigen und rechts­verbindlichen Übereinkunft. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Beteiligten im Einklang mit ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten und ihrem jeweiligen Entwicklungsstand auf das gemeinsame Ziel hinarbeiten, den Anstieg der globalen Erwärmung auf 2°C zu begrenzen. Wir werden zusammenarbeiten, um den Erfolg der Konferenzen von Bonn und der Konferenz der Vertragsparteien in Mexiko zu gewährleisten. Wir werden gemeinsam die Möglichkeit erörtern, angemessene Maßnahmen auf EU‑Ebene zu Vermeidung von „Carbon Leakage“ zu ergreifen, das durch Untätigkeit oder unzureichendes Handeln anderer Akteure verursacht wird. Wir sind entschlossen, in den Bereichen Klima und Energiesicherheit sowie biologische Vielfalt auf bilateraler Ebene stärker zusammenzuarbeiten.

Der Deutsch-französische Ministerrat nimmt die Schlussfolgerungen der anlässlich seiner letzten Tagung eingesetzten Arbeitsgruppen „Energie“ und „Elektromobilität“ erfreut zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

  • Wir werden gemeinsam an der Umsetzung des Energie- und Klimapakets arbeiten, das die EU im Dezember 2008 unter französischem Ratsvorsitz für den Zeitraum bis 2020 angenommen hat.
  • Schaffung eines deutsch-französisches Büros für erneuerbare Energien im Jahr 2010 ausgehend von der deutsch-französischen Koordinierungsstelle Windenergie; zeit­gleich sollen je eines deutsches und französisches Forschungsinstitut für nachhaltige Entwicklung und Klimawandel in Paris und Potsdam (Institut für Klimawandel, Erdsystem und Nachhaltigkeit (IASS) Potsdam) geschaffen werden.
  • Start des weltweit ersten grenzüberschreitenden Demonstrationsprojekts für Elektro­fahrzeuge in der Region zwischen Straßburg und Stuttgart/Mannheim/Karlsruhe, um die grenzenlosen Nutzungsmöglichkeiten der Elektromobilität aufzuzeigen. Deutsch­land und Frankreich werden ferner ihre gemeinsamen Ansichten im Bereich Standardi­sierung vorstellen, um die Schaffung eines einheitlichen europäischen Standards für Elektrofahrzeuge und der dazugehörigen Infrastruktur zu beschleunigen.
  • Wir verpflichten uns, die Diversifizierung des Energiemixes, der Energiequellen und der Versorgungsrouten gemeinsam zu gewährleisten, um die Energieversorgung in Europa langfristig zu sichern und die Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer und/oder CO2-freier Energiequellen zu verbessern; hierzu werden wir Synergien aus der deutschen Hightech-Strategie und dem französischen grand emprunt („große Staatsanleihe“) nutzen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die Initiative der Industrie zur Verringerung von CO2-Emissionen bei der Stahlerzeugung (ULCOS) mit den geplanten Pilot- und Demonstrationsprojekten in Eisenhüttenstadt und Florange.
  • Wir werden bei der Schaffung angemessener Rahmenbedingungen sowie zur Entwicklung ehrgeiziger Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, CO2-Abscheidung und grenzüberschreitende Netzwerke zusammenarbeiten, etwa im Mittelmeerraum (insbesondere beim Solarplan und der Desertec-Initiative) sowie im Nord- und Ostseeraum; wir werden unsere Projekte zur Abmilderung des Klimawandels in Afrika koordinieren, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung gemeinsamer Projekte. In den geeigneten Bereichen werden wir den Schwerpunkt auf die sich entwickelnden Initiativen der Industrie im Rahmen eines Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) legen, um gemeinsame Projekte durchzuführen.
  • Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, zum Erfolg der 10. Konferenz der Vertrags­parteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Japan beizutragen, sowie unser Bekenntnis zur Schaffung eines Internationalen Gremiums für Biodiversi­tät und Ökosysteme (IPBES) im Jahr 2010, dem internationalen Jahr der biologischen Vielfalt.
  • Wir werden das neu geschaffene Expertennetzwerk für Gassicherheit nach Bedarf aus­bauen und regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. Wir werden die Möglichkeit der Einrichtung einer deutsch-französischen Gas-Clearingstelle unter Einbeziehung aller einschlägigen Akteure gründlich prüfen. Sie soll sicherstellen, dass sowohl deut­sche als auch französische Kunden bei Gasknappheit durch geeignete Mechanismen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit so effizient wie möglich versorgt werden können.
  • Wir werden die weitere Entwicklung des intelligenten Strommanagements (smart metering) in unseren Ländern und in der EU fördern und eine bilaterale Konferenz zu diesem Thema abhalten, um die Zusammenarbeit zwischen unseren auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen zu erleichtern.
  • Wir werden unsere Bemühungen zur Schaffung eines effizienten, nachhaltigen und hoch produktiven Verkehrssystems verstärken. Hierbei wird unter anderem die Fort­setzung und Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Schie­nenbereich von Bedeutung sein.
  • Wir werden für einen rentableren und umweltfreundlicheren Luftverkehr in Europa zusammenarbeiten und dafür 2010 ein Regierungsabkommen über die Schaffung eines funktionalen Luftraumblocks (FAB) unterzeichnen, das bis 2012 ratifiziert werden soll.

3. Wachstum, Innovation, Forschung, Bildung, Hochschulwesen:

 

Bildung, Forschung und Innovation sind für die Zukunft unserer Gesellschaften und als Garant für unseren künftigen Wohlstand unverzichtbar. Wir möchten auf diesen Gebieten zusammenarbeiten.

Der Deutsch-französische Ministerrat hat daher folgende Ziele gesetzt: 

  • Die Anzahl zweisprachiger Hochschulkurse muss bis 2020 verdoppelt werden; wir ermutigen deutsche und französische Universitäten ihre Kapazitäten zu bündeln, um innovative Programme der Zusammenarbeit mit dem Ziel zu entwickeln, euro­päische Exzellenzzentren zu schaffen.
  • Die Anzahl der Studenten, Doktoranden und jungen Forscher, die in von der Deutsch-Französischen Hochschule geförderten Programmen arbeiten, muss sich bis 2020 ver­doppeln. Die Deutsch-Französische Hochschule wird ihr Angebot um gemeinsame Kurse erweitern, die am tatsächlichen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt ausgerichtet sind; ferner werden wir die Möglichkeiten für deutsch-französische Doktorarbeiten (Doppelbetreuung der Dissertationen) ausweiten und ihre Durchführung erleichtern.
  • Die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung muss sich bis 2020 durch die Ausweitung bestehender Programme, auch zur Mobilität von Auszubildenden, weiterentwickeln; wir werden die Eingliederung junger Ausbildungs­absolventen in Unternehmen des anderen Landes vereinfachen, indem wir den Status des deutsch-französischen Praktikanten schaffen.
  • Wir möchten, dass bis 2020 jeder zweite deutsche und jeder zweite französische Schü­ler einer weiterführenden Schule das jeweils andere Land zumindest ein Mal besucht hat; zu diesem Zweck rufen wir die weiterführenden Schulen auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und mit dem DFJW zusammenzuarbeiten;
  • Das Erlernen der Sprache des Partnerlands muss angeregt und gefördert und eine engere Verbindung beider Bildungssysteme angestrebt werden (z.B. bei Schulbüchern, Lehrplänen und Zeugnissen sowie dem Austausch von Lehrern und hohen Beamten).
  • Bis 2020 müssen mindestens 200 zweisprachige deutsch-französische Kindertagesstätten eingerichtet werden.
  • Ermutigt durch die Einführung des Deutsch-Französischen Geschichtsbuchs beabsich­tigen Frankreich und Deutschland, ein gemeinsames Schulbuch über Europa und die Geschichte der europäischen Integration auszuarbeiten, an dem auch andere euro­päische Partner mitwirken können.
  • In Bezug auf Forschung und Innovation muss die Zusammenarbeit der zuständigen Gremien (auch der Einrichtungen, die die Forschung finanzieren), insbesondere im europäischen Rahmen, intensiviert werden; und zwar beginnend mit der Zusammen­arbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Agence Nationale de la Recherche, der Max-Planck-Gesellschaft und dem Centre Nationale de la Recherche Scientifique; gemeinsame Forschungsprogramme müssen entwickelt werden, zunächst auf dem Gebiet der Medizin (insbesondere in Bezug auf neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer).
  • Es werden gemeinsame Vorschläge unterbreitet werden, um Anspruch und Wirkung europäischer Forschungs- und Innovationsprogramme zu steigern. Zu diesem Zweck begrüßen unsere Regierungen den wechselseitigen Austausch von Forschungsteams der Fraunhofer-Institute und der Carnot-Institute mit dem Fernziel, gemeinsame Fraunhofer-Carnot-Forschungslabore einzurichten als Knotenpunkte und Cluster weltweiter Exzellenznetzwerke.
  • Wir brauchen einen Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft in unseren beiden Ländern, um das Interesse junger Menschen an der Forschung zu wecken. Als Multiplikator schicken wir zu diesem Zweck 2010 und 2011 einen „Wissenschaftsexpress“ auf die Reise durch Deutschland und Frankreich.
  • Auf dem Gebiet der Landwirtschaft sind beide Länder entschlossen, die Abstimmung ihrer Landwirtschafts- und Ernährungspolitik zu verbessern; wir werden gemeinsame Vorschläge für eine starke Gemeinsame Landwirtschafts- und Ernährungspolitik unterbreiten.
  • Die Umsetzung einer Ernährungsstrategie, fokussiert auf die Zukunft der Nahrungsmittel, Landwirtschaft und Fischerei, wird zusammen mit den Auswirkungen der Landwirtschaft auf Wirtschaft und Klima eine der Prioritäten unserer gemeinsamen Forschungsanstrengungen sein.
  • Wir werden die bewährte deutsch-französische Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Raumfahrtpolitik fortsetzen. Unser gemeinsames Ziel ist es, einen euro­päischen Zugang zum Weltall zu gewährleisten. Daher engagieren wir uns unverändert für die Weiterentwicklung der Ariane V. Darüber hinaus erkennen wir die Notwendigkeit, uns der Frage einer neuen Generation von Trägerraketen zuzuwenden, und wir haben das Centre National d´Etudes Spatiales und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt gebeten, diese Perspektive zu untersuchen. Wir fordern sie auf, bis Ende 2010 zu dieser Frage zu berichten.
  • Wir werden die enge Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlich-technischen Neuerungen in der Raumfahrt auch durch die Durchführung einer gemeinsamen Klimasatelliten-Mission intensivieren. Der gemeinsame Bau eines Satelliten für die Überwachung von Methan als einem der entscheidenden Treibhausgase, der 2013/2014 ins All geschickt werden soll, ist beispielhaft für eine bilaterale Zusammenarbeit, die den Klimaschutz in Europa voranbringt.

4. Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik:

Frankreich unterstützt den berechtigten Wunsch Deutschlands nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Deutschland und Frankreich sicherstellen, dass sie bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, der Atlantischen Allianz und der OSZE eine zentrale Rolle spielen. Wir werden uns dabei folgenden Zielen widmen:

  • enge Zusammenarbeit, um den Europäischen Auswärtigen Dienst zu einem wirk­samen Instrument der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu machen;
  • Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten noch effi­zienter und koordinierter auf die Auswirkungen von großen Katastrophen wie der in Haiti reagieren;
  • Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der im Dezember 2008 vom Euro­päischen Rat verabschiedeten Beschlüsse, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Fähigkeiten zur Durchführung ziviler und militärischer Operationen, der Entwicklung europäischer Fähigkeiten wie beispielsweise des europäischen Programms zur Satellitenaufklärung MuSIS oder der europäischen Lufttransportflotte (EATF) bzw. dem europäischen Lufttransportkommando (EATC), und der Verstärkung der europäischen technologischen und industriellen Basis im Rüstungsbereich sowie der Beziehungen zwischen EU und NATO;
  • Ausbau der zivilen und militärischen Krisenmanagementfähigkeiten der EU; wir werden Initiativen im Bereich der ständigen strukturierten Zusammenarbeit entwickeln, insbesondere mit unseren polnischen Partnern im Weimarer Dreieck, aber auch mit anderen europäischen Partnern. Dabei werden wir Initiativen prüfen, um Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung weiterer multinationaler ständiger Strukturen in Bezug auf das Streitkräftedispositiv und der Stärkung der zivil-militärischen Planungs- und Führungsfähigkeiten anzugehen;
  • Einrichtung eines Dialogs über industrielle Fragen mit Rüstungsbezug mit dem Ziel, diesen Sektor zu rationalisieren und gemeinsame Konsultationen über Ausrüstungsprojekte zu Beginn des Prozesses im Kreis unserer Partner durch die Europäische Verteidigungsagentur sicherzustellen;
  • Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen auf dem Rüstungsmarkt zwischen unseren europäischen und transatlantischen Partnern;
  • Ausbau der Einsatzfähigkeit der Deutsch-Französische Brigade und darüber hinaus verstärkte gemeinsame Beratungen mit Blick auf gemeinsame Einsätze;
  • verstärke deutsch-französische Konsultation zu Afghanistan, um die Abstimmung unserer Anstrengungen im Rahmen der NATO und der EU zu verbessern;
  • gemeinsame Anstrengungen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Flugkörpern sowie zur Förderung der weltweiten Abrüstung durch konkrete und realistische Maßnahmen;
  • gemeinsamer Beitrag zur transatlantischen Sicherheit durch ein nachhaltiges Bekennt­nis zu den Zielen und Werten der Atlantischen Allianz und für einen neuen Impuls zu ihrer Weiterentwicklung und Reform;
  • Intensivierung gemeinsamer Arbeiten zur Weiterentwicklung der Europäischen Nach­barschaftspolitik;
  • Verstärkung unserer Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen zur Stär­kung von Frieden und Sicherheit.
  • Um die gesamteuropäische Sicherheit zu verbessern, wollen Deutschland und Frank­reich den Helsinki-Besitzstand in allen drei Dimensionen stärken. Im Bereich der Sicherheitspolitik wollen wir insbesondere die Fähigkeiten der OSZE zur Bewältigung von Konflikten verbessern. Zu diesem Zweck werden sich Deutschland und Frankreich baldmöglichst gemeinsam um den Vorsitz der OSZE bewerben.

Im Bereich innere Sicherheit, Einwanderung und Justiz:

  • vertiefte, systematische polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzgebiet, insbesondere durch Schaffung einer deutsch-französischen Wasserschutzpolizeieinheit auf dem Rhein;
  • gemeinsame Arbeit an der Umsetzung des Programms von Stockholm und des Euro­päischen Pakts zu Einwanderung und Asyl; wir werden darüber hinaus eng bei allen Fragen der Migration zusammenarbeiten (Deutsch-Französische Arbeitsgruppe „Migration“);
  • gemeinsamer Einsatz für die Stärkung von Frontex, mit Schwerpunkt auf dem Mittel­meerraum, unter gleichzeitiger nachhaltiger Berücksichtigung der östlichen Migra­tionswege. Mit dem Ziel eines multinationalen Engagements in einer Einheit der euro­päischen Grenzpolizei wird ein deutsch-französisches Pilotprojekt den Austausch von Experten fördern und die Durchführbarkeit von weiteren Maßnahmen prüfen; dies könnte daher beispielhafte Wirkung entfalten;
  • Ermutigung zur Schaffung europäischer Maßnahmen gegen Drogen mit dem Ziel, die Eintrittswege für Kokain und Heroin nach Europa im Rahmen eines europäischen Paktes gegen den internationalen Drogenhandel zu blockieren;
  • gemeinsame Arbeit an Vereinbarungen über einen abgestimmten Umgang mit Migra­tionsströmen in der östlichen Nachbarschaft der Europäischen Union und in Afrika;
  • gemeinsame Arbeit an der Stärkung von Schutzmaßnahmen gegen Cyber-Angriffe, auch in geeigneten internationalen Foren;
  • gemeinsame Entwicklung eines europäischen Systems zur Registrierung von Fluggast­datensätzen (EPNR);
  • gemeinsamer Ansatz bei der Erprobung einer neuen Generation von Körperscannern mit dem Ziel, diese an deutschen und französischen Flughäfen einzuführen.

5. Engere Kontakte zwischen unseren Bürgern:

Persönliche und freundschaftliche Kontakte zwischen den Bürgern unserer beiden Länder sind das Fundament der deutsch-französischen Verständigung. Die zahlreichen Initiativen der Zivilgesellschaften unserer beiden Länder machen die deutsch-französische Freundschaft im Alltag konkret erlebbar. Solche Initiativen gilt es weiter anzuregen, zu pflegen und womöglich zu verrechtlichen. Wir würdigen die ebenso zentrale wie wertvolle Rolle, die die traditionellen Einrichtungen der deutsch-französischen Zusammenarbeit, insbesondere das Deutsch-Französische Jugendwerk, bei der Förderung immer enger werdender Bindungen zwischen unseren Bürgern spielen.

Zu diesem Zweck wollen wir: 

  • bis 2020 die rechtlichen und verwaltungstechnischen Hindernisse für den Austausch zwischen Menschen und Unternehmen unserer beider Länder beseitigen; die Unter­zeichnung des deutsch-französischen Abkommens über einen gemeinsamen Güter­stand in der Ehe ist in diesem Zusammenhang beispielhaft und sollte auch für andere Rechtsbereiche, die für unsere Bürger von großer Bedeutung sind, Vorbild sein;
  • Städtepartnerschaften und die Zusammenarbeit der Kommunalverwaltungen fördern;  in diesem Zusammenhang unterstützen wir das Vorhaben, die Metropolregion Oberrhein als Modell der europäischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu schaffen;
  • unsere bilaterale Zusammenarbeit in Hochwasserschutz und ‑bekämpfung entlang des Rheins intensivieren;
  • die grenzüberschreitende deutsch-französische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen vertiefen, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle Bewohner in den Grenzgebieten gleichermaßen zugänglich zu machen;
  • den Austausch junger, auch benachteiligter, Menschen fördern;
  • dass ein deutsch-französisches Jugendparlament als regelmäßige Einrichtung geschaffen wird;
  • es sollte jungen Menschen in Deutschland und Frankreich auf freiwilliger Basis ermöglicht werden, an sozialen und Gemeinschaftsprojekten im Partnerland und international mitzuarbeiten;
  • Vorreiter bei der Schaffung eines gemeinsamen kulturellen Raums in Europa werden, der die kulturelle Vielfalt und den kulturellen Reichtum unseres Kontinents wahrt und fördert. Um den deutsch-französischen gemeinsamen Kulturraum zu stärken, werden wir uns unter anderem darum bemühen, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die der Freizügigkeit kreativer Menschen und Werke im Weg stehen, indem wir neue Förder- und Austauschprogramme für Künstler, Vertreter kultureller Einrichtungen und Mit­arbeiter der Kulturministerien schaffen; der gemeinsame deutsch-französische Kultur­raum kann in weiteren gemeinsamen Projekten seinen Ausdruck finden;
  • bei der Digitalisierung historischer Artefakte im großen Rahmen eng zusammenarbeiten, wie sie in Frankreich durch GALLICA und den grand emprunt erfolgt und in Deutschland durch die „Deutsche Digitale Bibliothek“ vollzogen wird, die die Digitalisierungsbemühungen von mehr als 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland zusammenführt. Mit diesen digitalisierten Nationalbibliotheken tragen Deutschland und Frankreich aktiv dazu bei, die Europäische Digitale Bibliothek EUROPEANA weiter auszubauen und so der großen Mehrheit der Bürger den Zugang zur Kultur zu ermöglichen und gleichzeitig einen legalen Online-Markt aufzubauen;
  • das 800‑jährige Jubiläum der Kathedrale von Reims 2011 und die Einweihung der von einem deutschen Künstler geschaffenen Bleiglasfenster zu einem symbolischen Akt der deutsch-französischen Zusammenarbeit machen;
  • gemeinsame Initiativen auf dem Gebiet des Sportes entwickeln und zum Beispiel bei der Bekämpfung des Doping zusammenarbeiten sowie duale Karrieren für Spitzensportler erleichtern;
  • uns bei der Bewerbung für Sportgroßveranstaltungen und ihrer Ausrichtung gegenseitig unterstützen, um die „europäische Stimme“ im internationalen Wett­bewerb zu stärken;
  • den deutsch-französischen Fernsehkanal ARTE in seinem Streben nach neuen Partner­schaften in Europa und im Mittelmeerraum unterstützen;
  • die Integration von Migranten in unsere Gesellschaften weiterhin als ein Kernstück unserer Zusammenarbeit begreifen; wir werden unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet wei­terhin austauschen.

6. Institutioneller Rahmen:

Der Deutsch-französische Ministerrat ist der bevorzugte Rahmen unserer bilateralen Zusam­menarbeit. Mit dem Ziel, seine Fähigkeit zu stärken, Initiativen zu ergreifen und seine Beschlüsse auch durchzuführen, hat er folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Die Beauftragten für die deutsch-französischen Beziehungen werden dem Ministerrat in ihrer Eigenschaft als Regierungsmitglieder mit Verantwortung für europäische Angelegenheiten mindestens einmal jährlich über die Umsetzung seiner Beschlüsse berichten; sie können eingeladen werden, dem Kabinett des Partnerlands gemeinsam über Fortschritte bei der Erfüllung der deutsch-französischen Agenda zu berichten. Diese Möglichkeit steht – in Abhängigkeit vom Thema – auch den anderen Ministern offen.
  • Jeder Minister muss in seinem Ressort auf hoher Ebene einen Ansprechpartner für die deutsch-französische Zusammenarbeit benennen.
  • Wir werden unsere Aktivitäten weiterhin eng abstimmen, was im Prozess befindliche Projekte in der EU betrifft. Wir werden uns weiterhin vor jeder Tagung des Euro­päischen Rates eng abstimmen. Die betroffenen Minister werden sich gegebenenfalls ebenfalls vor jeder Ratstagung abstimmen.

Hinsichtlich unserer Vertretung in Drittstaaten wollen wir einen neuen Impuls zur Verzahnung unserer diplomatischen Netzwerke geben, indem wir uns das Ziel setzen, bis 2020 bis zu zehn gemeinsame Botschaften zu errichten, beginnend mit: 

  • der systematischen Prüfung der Möglichkeiten einer gemeinsamen deutsch-französi­schen Unterbringung, wenn Entscheidungen über Liegenschaften zu treffen sind;
  • der Aufnahme eines Diplomaten aus dem Partnerland, wenn eines unserer beiden Länder in einem Staat nicht selbst vertreten ist;
  • einer systematischen Anstrengung, gemeinsame Kulturzentren weltweit und ins­besondere in den großen Zentren aufstrebender Länder nach dem Vorbild des geplanten gemeinsamen Kulturzentrums in Moskau einzurichten;
  • der Initiierung einer gemeinsamen Suche nach Synergien und Möglichkeiten, Ressour­cen zwischen unseren Botschaften zu bündeln, zum Beispiel durch Ausweitung der Zusammenarbeit bei der Vergabe von Visa (Vertretungsarrangements, gemeinsame Unterbringung, gemeinsame Zentren für die Antragstellung);
  • der Schaffung eines deutsch-französischen Ausbildungsmoduls innerhalb der Akademie Auswärtiger Dienst und des künftigen Institut diplomatique et consulaire.

Schließlich ermutigt der Ministerrat die Parlamente beider Länder, weitere Schritte hin zu einer engeren Zusammenarbeit zu prüfen. Dazu könnte unter anderem Folgendes gehören:

  • Abhaltung gemeinsamer Sitzungen des Bundestags und der Nationalversammlung, abwechselnd in Berlin und Versailles;
  • Intensivierung des Austauschs zwischen den auswärtigen und europapolitischen Aus­schüssen beider Parlamente, wozu auch systematische Beratungen gehören kön­nen, wenn es um die Ausübung der im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Subsidiaritätskontrolle geht;
  • Entwerfen von Gesetzesvorlagen, die in beiden Ländern gelten sollen;
  • Verfassen gemeinsamer parlamentarischer Berichte.