Betreuungsgeld schafft Wahlfreiheit

Neben dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren wird es ab 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das zweite Lebensjahr des Kindes geben. Es wird gezahlt, wenn Eltern keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen oder können. Ab 2014 wird das Betreuungsgeld bei 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes liegen.

Eigene Vorstellung von Familie verwirklichen

Ziel der Bundesregierung ist es, den Menschen ein Familienleben nach eigenen Vorstellungen zu ermöglichen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist echte Wahlfreiheit für verschiedene Lebensmodelle.