50 Jahre Anwerbeabkommen mit Portugal

Am 17. März 1964 vereinbarte die Bundesrepublik ein Anwerbeabkommen mit Portugal. Das Datum markiert den Ausgangspunkt für eine deutsch-portugiesische Migrationsgeschichte, die bis heute aktuell ist. Hierzu erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz:

Heute vor 50 Jahren kamen die ersten portugiesischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Deutschland. Auf der Suche nach einem Auskommen für sich und ihre Familien haben sie geholfen, unser Land wirtschaftlich stark zu machen. Hierfür möchte ich ihnen auch im Namen der Bundesregierung herzlich danken! Ich freue mich, dass das einst fremde "Alemanha" heute für viele die zweite Heimat Deutschland geworden ist.

Die Arbeitsmigranten aus Portugal schrieben eine eher stille, aber oft erfolgreiche Integrationsgeschichte. Beeindruckend ist die gute Arbeit der Selbstorganisationen, die einen großen Beitrag für die Integration der Menschen in Deutschland geleistet haben. Sie sind weiterhin auch eine stabile Brücke für die Einwanderinnen und Einwanderer, die nach dem EU-Beitritt Portugals 1986 und in der aktuellen Wirtschaftskrise nach Deutschland kommen.

Nur einmal geriet ein geriet ein portugiesischer Arbeitnehmer ins Rampenlicht der bundesdeutschen Öffentlichkeit: Als einmillionster "Gastarbeiter" wurde Armando Rodrigues de Sá am 10. September 1964 am Kölner Bahnhof begrüßt. Das Bild des leicht verunsicherten Mopedbesitzers steht noch heute als Sinnbild für Wirtschaftswunder und Gastarbeiterära. Die Geschichte des jungen Mannes wurde jedoch nicht weiter erzählt: Er erkrankte, kehrte zurück und starb. Sie sollte uns Warnung und Ansporn sein, dass die Arbeit für eine Willkommenskultur in Deutschland sich nicht auf das Halten von Sonntagsreden beschränken darf.