Der Beschluss von der Bundes-Regierung und den Bundes-Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie   

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Bürger-Meister von Berlin Michael Müller, Bundes-Kanzlerin Merkel und Bayerns Minister-Präsident Markus Söder

Bürger-Meister von Berlin Michael Müller, Bundes-Kanzlerin Merkel und Bayerns Minister-Präsident Markus Söder

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Der Bundes-Kanzlerin Merkel und den Regierungschefs und Regierungschefinnen ist ganz klar.
Die Menschen haben Sorgen und auch Erwartungen.
Das war ihnen allen immer bewusst.

Im Moment stecken sich jeden Tag mehr Menschen an.
Und deshalb sind auch immer mehr Menschen im Krankenhaus.
Wenn das so weitergeht sind die Krankenhäuser bald voll.
Das darf nicht passieren.
Deshalb müssen die Regierungen handeln.
Es müssen jetzt sich richtigen Maßnehmen gefunden werden.

Die wichtigste Maßnahme ist:
Jemand hat sich angesteckt.
Dann kann er andere Menschen auch mit dem Corona Virus anstecken.
Alle diese Menschen müssen gefunden werden.

Das nennt man auch: Nach-Verfolgung der Kontakte.
Dann kann die Infektions-Kette unterbrochen werden.

Das bedeutet: Diese Menschen müssen alle einige Tage zu Hause bleiben.
Damit nicht noch mehr Menschen mit dem Virus angesteckt werden.

Aber diese Nach-Verfolgung ist oft gar nicht möglich.

Das ist nicht gut.

Nationale Kraftanstrengung erforderlich

Das heißt: Alle müssen etwas tun.
Im Frühjahr ist es gelungen, die Infektions-Zahlen zu senken.
Weil die Menschen sehr vernünftig waren.

Das hat die Bundes-Kanzlerin Merkel gesagt.

"Wir wissen jetzt.
Wir müssen die Kontakte wieder reduzieren.
Und damit auch die Gefahr der Ansteckung herunter bringen.
Und deshalb brauchen wir jetzt im Monat November noch einmal eine nationale Kraft-Anstrengung."

Die Bund-Regierung  und die Regierungen von den Bundes-Länder sind sich einig.
Die Wirtschaft muss weiter arbeiten können.
Also die Firmen und Geschäfte.

Die Schulen und Kitas müssen offen bleiben.
Dafür gibt es Einschränkungen im privaten Bereich.
Und bei Freizeit- Beschäftigungen.

75 Prozent der Neu-Infektionen nicht mehr nach vollziehbar

Die meisten Infektions-Fälle sind nicht mehr nach vollziehbar.

Das bedeutet:
Man weiß nicht mehr von wem sich die Menschen angesteckt haben.

Das bedeutet außerdem:
Man weiß nicht genau wie sich das Virus verbreitet.
Das ist nicht gut.

Weil man dann die Infektions-Kette nicht unterbrechen kann.
Darum müssen die persönlichen Kontakte eingeschränkt werden.

Also jeder Mensch soll nur noch ganz wenige andere Menschen treffen.
Auch die Freizeit-Gestaltung wird eingeschränkt.
Zum Beispiel haben Fitness-Studios oder Schwimm-Bäder geschlossen.

Außerdem müssen Restaurants, Clubs und Bars im November schließen.
Dafür soll es eine besondere Wirtschafts-Hilfe geben.

Das bedeutet:
Die Betriebe bekommen Geld vom Staat.
Weil sie jetzt für lange Zeit kein Geld verdienen können.

Das sagte die Bundeskanzlerin Merkel:
"Das ist heute ein schwerer Tag – auch für politische Entscheidungs-Träger."
In den Bundes-Ländern sind die Infektions-Zahlen sehr unterschiedlich.

Trotzdem sind sich alle einig.
„Das ist für mich eine sehr gute Nachricht.", sagte Frau Merkel.

Die Beschlüsse im Einzelnen

Ab dem 2. November gelten die Maßnahmen  in ganz Deutschland.
Diese Maßnahmen gelten bis zum 28. November.

Nach zwei Wochen treffen sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundes-Länder wieder.

Um neu zu beraten.

Auf diese Maßnahmen wurde sich geeinigt:

  • Die wichtigste Maßnahme ist: Abstand zu halten.
  • Und ganz wenige Kontakte haben.
    Das sind Kontakte zu anderen Menschen außerhalb von dem eigenen Hausstands.
    Draußen sein darf man mit: den Angehörigen von dem eigenen Haushalt und 1 weiteren Haushalt.
    Höchstens aber 10 Personen.
    Das wird Kontaktbeschränkungen genannt.
  • Private Reisen, auch Tages-Touren, sollen nicht gemacht werden.
    Auch zu Verwandten nicht.
    In Hotels und Pensionen darf man nur noch aus beruflichen Gründen übernachten.


  • Freizeit-Einrichtungen werden geschlossen.
    Dazu gehören:
    Theater,
    Kinos,
    Freizeitparks,
    Spielhallen,
    Bordelle,
    Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
  • der Freizeit-Sport und Amateur-Sportbetrieb auf oder in öffentlichen und privaten Sport-Anlagen.
  • Schulen und Kinder-Gärten bleiben offen.


  • Profisport-Veranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Gastronomie-Betriebe werden geschlossen.
    Das sind:
    Restaurants,
    Bars,
    Clubs,
    Diskotheken,
    Kneipen und ähnliche Einrichtungen.
  • Liefer-Dienst für Essen und Getränke bleiben geöffnet.
  • Kantinen dürfen ebenfalls offen bleiben.
  • Betriebe für die Körper-Pflege werden geschlossen.
    Das sind zum Beispiel:
    Kosmetik-Studios
    Massage-Praxen.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen sind möglich.
    Zum Beispiel:
    Physio-Therapie,
    Ergo-Therapie,
    Logotherapien,
    Podologie/Fußpflege.
  • Friseur-Salons bleiben unter den bestehenden Hygiene-Auflagen geöffnet.
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet.


  • Die geschlossenen Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen bekommen eine besondere Wirtschafts-Hilfe.
    Um die finanziellen Ausfälle zu entschädigen.
  • Die Bundes-Regierung wird die bestehenden Hilfen für die Unternehmen verlängern.
    Und die Bedingungen für die Hilfe verbessern.
    Diese Maßnahme hat den Namen: Überbrückungshilfe III.

    Das soll besonders für diese Bereiche gelten:
    ​​​​​​​Kultur,
    Veranstaltungs-Betriebe,
    Solo-Selbstständige.