"Wir sind zum Handeln gezwungen"

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Bund-Länder-Gespräch vom 13. Dezember "Wir sind zum Handeln gezwungen"

Immer noch stecken sich viele Menschen mit dem Corona-Virus an.
Die Maßnahmen haben nicht ausgereicht.
Die Bundes-Kanzlerin Merkel hat sich mit den Chefs und Chefinnen von den Landes-Regierungen getroffen.

Bundeskanzlerin Merkel

Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Das ist das Ergebnis von dem Treffen.

  • Kontakt-Beschränkungen bleiben bestehen.
    Das bedeutet:
    Man soll sich mit nur ganz wenigen Menschen treffen.
  • Der Einzel-Handel wird geschlossen.
  • Die Schulen und Kitas sollen auch schließen.
  • Das Ziel die Kontakte zu verfolgen soll erreicht werden.
    Dafür dürfen sich nur wenige Menschen neu anstecken.
    Weniger als 50 neue Ansteckungen pro Woche und 100.000 Menschen.

Die Bundes-Kanzlerin Merkel sagt: "Deshalb sind wir jetzt zum Handeln gezwungen."

Sie hat sich auch bei allen Menschen bedankt.

Weil die sich an die bisher geltenden Regeln so gut gehalten haben.

Ganz besonders hat sich die Bundes-Kanzlerin bei den Pflegern und Pflegerinnen bedankt.

Und auch bei den Ärzten und Ärztinnen.

Hier die neuen Regeln

  • Die bisher geltenden Maßnahmen gelten weiter bis zum 10. Januar 2021.
  • Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin beschränkt.
    Man soll sich nur mit Menschen von 1 anderen Haushalt treffen.
    Es sollen sich höchsten 5 Personen treffen.
    Das gilt aber nur für Menschen über 14 Jahre.

Das gilt an den Weihnachtstagen

Die Bundes-Länder können Ausnahmen erlauben.
Dann können sich mehr Menschen treffen.
Höchstens aber 9 Personen.
Auch aus mehreren Haushalten.
Aber nur aus dem engen Familien-Kreis.
Das gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren.

Das gilt Silvester und Neujahr

In ganz Deutschland gilt ein Versammlungs-Verbot.
Es soll auch keine Feuerwerk gezündet werden.
Auf Plätzen mit vielen Menschen.
Es dürfen auch kein Feuerwerk und Böller verkauft werden.
Außerdem ist Feuerwerk gefährlich.

Einzel-Handel

Der Einzel-Handel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.
Der Lebensmittel-Handel bleibt offen.
Die Geschäfte mit notwendigen Waren für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet.
Dienstleistungs-Betriebe wie zum Beispiel Friseur-Salons werden geschlossen.
Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-Therapie bleiben möglich.

Schulen und Kinder-Tages-Stätte

In den Schulen sollen die Kontakte deutlich eingeschränkt werden.
Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden.
Vom 16. Dezember 2020 bis zu 10. Januar 2021 werden die Schulen geschlossen.
Oder die Eltern können entscheiden ob die Kinder in die Schule gehen.
Es wird eine Notfall-Betreuung sichergestellt.
Es werden Online-Kurse angeboten.
Das gilt auch für die Kinder-Tages-Stätten.
Eltern können für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.

Arbeitgeberinnnen und Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen Home-Office Arbeiten anbieten.
Falls das möglich ist.
Oder den Betrieb durch Betriebs-Ferien schließen.

Restaurants

Restaurants bleiben geschlossen.
Es kann aber Essen abgeholt werden.
Oder durch Liefer-Service nach Hause geliefert werden.

Alkohol

Das trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 verboten.
Wer diese Regeln nicht einhält muss mit einem Bußgeld rechnen. 

Gottes-Dienste

Gottes-Dienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind möglich.
Auch das Zusammentreffen von anderer Glaubens-Gemeinschaften ist möglich.
Es müssen aber bestimmt Regeln beachtet werden.
Das Bundes-Innen-Ministerium wird dazu Gespräche mit den Glaubens-Gemeinschaften führen.

Alten- und Pflege-Heime

Die Alten- und Pflege-Heime müssen besondere Schutz-Maßnahmen einhalten.
Das gilt auch für mobile Pflege-Dienste.
Das Personal muss regelmäßig Tests durchführen.

Reisen in Deutschland

Die Bundes-Regierung und die Länder-Regierungen bitten alle Bürgerinnen und Bürger.
Bitte verzichten Sie auf Reisen in Deutschland.
Und ins Ausland.

Viele Firmen und Geschäfte sind besonders hart von den Einschränkungen betroffen.
Die sollen besonders mit Geld-Zahlungen unterstützt werden.