Handlungsfähigkeit beweisen

EU-Sondergipfel nach den Europawahlen Handlungsfähigkeit beweisen

Bundeskanzlerin Merkel hat in Brüssel dazu aufgerufen, die anstehenden Personalentscheidungen in den EU-Institutionen im Konsens zu finden. "Jeder ist aufgefordert, tolerant und kompromissbereit zu sein", sagte sie. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich zu einem EU-Sondergipfel getroffen, um über die Ergebnisse der Europawahl und die Besetzung von Spitzenposten in den EU-Institutionen zu sprechen.

Kanzlerin Merkel gestikulierend in einem pinken Blazer vor einer blauen Wand. Vor ihr steht ein Mikrofon auf dem Tisch.

Die EU müsse handlungsfähig bleiben, betonte Merkel mit Blick auf die Vergabe des Postens des EU-Kommissionspräsidenten.

Foto: Bundesregierung/Kugler

Bis zum Europäischen Rat am 20. und 21. Juni müssten sich die Staats- und Regierungschefs auf einen Vorschlag für das Amt des Kommissionspräsidenten geeinigt haben, so die Kanzlerin nach den Gesprächen am Dienstagabend. EU-Ratspräsident Donald Tusk solle Vermittlungsgespräche mit dem Europäischen Parlament und den Staats- und Regierungschefs führen.

"Pfleglich miteinander umgehen"

"Wir haben gesagt, dass es wichtig ist, dass die Benennung der Führungspositionen innerhalb der zukünftigen Europäischen Union gekoppelt ist an inhaltliche Prinzipien und Vorstellungen", sagte Merkel. Deshalb sei die Diskussion über die wesentlichen Vorhaben von entscheidender Bedeutung. "Ich glaube, hier finden wir über die Parteienfamilien hinweg eine gute Einigung."

Besonders wichtig sei es, möglichst bald eine mittelfristige finanzielle Vorausschau zu verabschieden, betonte die Kanzlerin. Deshalb müssse man handlungsfähig sein. "Wir müssen aufpassen, dass wir nicht Wunden reißen, bei denen, die vielleicht nicht zustimmen können, sodass uns dann die mittelfristige finanzielle Vorausschau, die wir einstimmig verabschieden müssen, nicht gelingen könnte. Das heißt, wie wir heute pfleglich miteinander umgehen, wird für morgen entscheiden, ob wir wirklich handlungsfähig sind."

Dass sich das Europäische Parlament in seiner Mehrheit zum Spitzenkandidaten-Prinzip bekannt habe, sei für den Europäischen Rat eine wichtige Botschaft - "auch wenn nicht alle dort vertretenen Staats- und Regierungschefs von diesem Prinzip überzeugt sind". 

Ende des Jahres stehen weitere Positionswechsel an: Dann wird über die Ämter des Präsidenten des Europäischen Rats sowie des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU entschieden. Die neuen EU-Spitzen sollen beim Europäischen Rat am 20. und 21. Juni nominiert werden.

Wie wird der neue EU-Kommissionspräsident bestimmt?

Das Verfahren zur Bestimmung des neuen EU-Kommissionspräsidenten ist in Artikel 17, Absatz 7, des Vertrags der Europäischen Union (EUV) geregelt.

Demnach schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vor. Dabei hat er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament zu berücksichtigen.

Das Europäische Parlament wählt den vorgeschlagenen Kandidaten mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder. Das sind bei 751 Abgeordneten mindestens 376. Erhält der Kandidat keine Mehrheit im Parlament, muss der Europäische Rat einen neuen Kandidaten vorschlagen. Dies hat innerhalb eines Monats nach der gescheiterten Abstimmung im Parlament zu geschehen.

Das Europäische Parlament kann dann nach demselben Verfahren, also mit der Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten, den neu vorgeschlagenen Kandidaten wählen.