Zinsbesteuerungsrichtlinie verschärft

Europäische Union Zinsbesteuerungsrichtlinie verschärft

Die Europäischen Staats- und Regierungschefs haben auf dem Europäischen Rat in Brüssel beschlossen, die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie zu verschärfen. Luxemburg und Österreich hatten ihre Ablehnung aufgegeben, nachdem die von Luxemburg geforderten Bedingungen akzeptiert worden waren.

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Luxemburg hatte gefordert, dass auch fünf Drittstaaten – die Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra – dem automatischen Austausch von Bankdaten beitreten.

Der Europäische Rat begrüßte den Bericht der EU-Kommission über den Stand der Verhandlungen mit diesen Staaten. Sie sollen sich verpflichten, den von der OECD entwickelten und von der G20 gebilligten einheitlichen weltweiten Standard für den automatischen Informationsaustausch umzusetzen und sich der Initiative der Erstanwender anzuschließen.

Der Europäische Rat (ER) fordert die EU-Kommission auf, die Verhandlungen mit diesen Staaten zügig fortzusetzen. Sie sollen bis Jahresende abgeschlossen werden. Sofern keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden, soll die EU-Kommission in ihrem Bericht an den ER im Dezember mögliche Optionen aufzeigen, um die Einhaltung des neuen weltweiten Standards sicherzustellen.

Merkel: Einigung bringt Steuergerechtigkeit voran

Nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel wird der EU-Ministerrat die Richtlinie beim nächsten Treffen förmlich annehmen. "Es ist gelungen, mit der flexibleren Haltung auch von Seiten Luxemburgs jetzt doch diese Einigung zu erzielen, die uns natürlich in der Frage der Steuergerechtigkeit erheblich voranbringen wird."

Umfassender Datenaustausch vorgesehen

Der automatische Informationsaustausch soll alle steuerpflichtigen Anlagen umfassen. Betroffen sind also nicht nur Privatpersonen, sondern auch bestimmte Stiftungen und Treuhandfonds. Erfasst werden zudem Versicherungserträge, etwa aus Lebensversicherungen und Investmentfonds. Die Banken werden außerdem verpflichtet, mehr Informationen über die eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften zu erheben.