Verzicht auf Vorrangprüfung

Verzicht auf Vorrangprüfung

Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb verzichtet die Arbeitsagentur – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage - für drei Jahre auf die Vorrangprüfung.

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Die Bundesagentur für Arbeit wird in bestimmten Regionen und abhängig von der Arbeitsmarktlage in den jeweiligen Bundesländern auf die Vorrangprüfung verzichten. Auch die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist dann in diesen Regionen zulässig. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet. Sie soll Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Arbeitsaufnahme erleichtern.

Die bereits geltende Ausnahmeregelung in Engpassberufen und für Hochqualifizierte wird verlängert.

Die Regelungen sind Teil der Verordnung zum Integrationsgesetz.