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Das Kabinett hat die Förderrichtlinie zur so genannten Strompreiskompensation gebilligt. Energieintensive Industrieunternehmen können danach eine Förderung beantragen, um künftige Strompreiserhöhungen teilweise auszugleichen. Die Kompensation bezieht sich nur auf den Teil der Preissteigerungen, die ab 2013 durch die neue Stufe des Emissionshandels verursacht werden.