Steuerbetrug bekämpfen

Steuern Steuerbetrug bekämpfen

Für die Bundesregierung ist der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen eine Daueraufgabe. Erst 2011 hat sie die gesetzlichen Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft. Mit Nachdruck arbeitet sie zusammen mit der EU und Drittstaaten an einem besseren internationalen Informationsaustausch.

3 Min. Lesedauer

Der fehlende Informationsaustausch mit anderen Staaten ist die Hauptursache für eine erfolgreiche Steuerflucht. Für Steuerhinterzieher galten früher vor allem die Staaten und Gebiete als besonders attraktiv, die sich nicht zum steuerlichen Informationsaustausch bereit erklärten.

Die 27 EU-Mitglieder haben beim Europäischen Rat am 22. Mai ein klares Signal gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gesetzt. Sowohl innerhalb der EU als auch zwischen Drittstaaten und den EU-Mitgliedstaaten soll es einen steuerlichen Informationsaustausch geben.

Deutschland und die USA haben am 31. Mai ein Abkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterzeichnet. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien hatten bereits 2012 Musterabkommen mit den USA erarbeitet.
Die fünf EU-Länder wollen außerdem ihren gegenseitigen Informationsaustausch auch auf Dividenden und Wertpapierverkaufserlöse auszudehnen.

Deutschland hat sich stets für mehr Transparenz und einen verbesserten Informationsaustausch für Steuerzwecke - sowohl mit einzelnen Staaten als auch international - stark gemacht. So hat die Bundesrepublik die Chance genutzt und mit vielen Staaten entsprechende Informationsaustauschabkommen geschlossen, so gerade auch mit den USA. Diese Abkommen ermöglichen Informationen, wenn den Finanzbehörden bereits Anhaltspunkte vorliegen, dass Steuerpflichtige ihre Einkünfte oder Vermögenswerte ins Ausland verlagert haben könnten.

Ausnahmeregelungen beenden

Steuerhinterziehung lässt sich besser vermeiden, wenn die Finanzverwaltungen die Informationen über verlagerte Einkünfte und Vermögen ohne konkrete Anfrage erhalten. Grundsätzlich können sich alle EU-Mitgliedstaaten automatisch gegenseitig über Zinseinkünfte informieren. Allerdings machen zur Zeit noch Österreich und Luxemburg von Ausnahmeregelungen Gebrauch. Aufgrund des internationalen Drucks hat sich Luxemburg inzwischen bereit erklärt, ab 2015 zum automatischen Informationsaustausch überzugehen.

Daher ist die Bundesregierung auch weiter davon überzeugt, dass das deutsch-schweizerische Steuerabkommen richtig gewesen wäre. Alles spricht für eine systematische, lückenlose Lösung durch ein solches Abkommen.
Bis dahin ist nicht gesichert, dass alle ihren fairen Anteil an der Steuerlast tragen - unabhängig davon, ob sie Konten in der Schweiz oder in Deutschland haben. Und es verjähren für die Vergangenheit jedes Jahr hunderte Millionen Euro an Steuerforderungen.

Steueroasen austrocknen

Die Bundesregierung geht auch das Thema "Steueroasen" offensiv an. Erfolgreich kann man das Problem aber nur im internationalen Verbund lösen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat gemeinsam mit seinen Kollegen aus den USA, Großbritannien und Frankreich im Rahmen der G20 die so genannte BEPS-Initiative gestartet, mit der sie den Trend zu Gewinnverlagerungen von Unternehmen in Steueroasen stoppen wollen.

Auch will die EU Steuerschlupflöcher der Unternehmen schließen. "Wir werden darauf hinwirken, dass die Unternehmen dort, wo sie ansässig sind, auch verstärkt zu Steuerzahlungen gebracht werden", betonte die Bundeskanzlerin nach dem Europäischen Rat.

Hürden für Selbstanzeige verschärft

Seit 2011 führt die steuerliche Selbstanzeige nur noch dann zur Straffreiheit, wenn Steuerhinterzieher alles offengelegen. Straffreiheit trifft erst ein, wenn die Selbstanzeige umfassend und vollständig ist. So genannte Teilselbstanzeigen sind nicht mehr möglich.

Der Zeitpunkt, bis zu dem eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, wurde vorverlegt. In der Vergangenheit war dies bis zum Erscheinen des Steuerprüfers möglich. Nun ist es bereits zu spät, sobald die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist dabei ein erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Eine vollständige Abschaffung der Selbstanzeige hätte die Ermittlungsmöglichkeiten verringert.

50.000-Euro-Grenze: Für eine Strafbefreiung darf die Steuerhinterziehung grundsätzlich nicht mehr als 50.000 Euro ausmachen. Die Geständigen müssen die nicht gezahlten Steuern fristgerecht plus Zinsen nachzahlen. Wurden mehr als 50.000 Euro Steuern hinterzogen, tritt Straffreiheit nur ein, wenn neben der Steuernachzahlung samt Zinsen eine Zusatzleistung von 5 Prozent geleistet wird.