Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Die Bundeskanzlerin hat das Wort.

BK’in Merkel: Ich freue mich, dass wir einen intensiven Rat hatten, bei dem eine Menge zu entscheiden war und von dem man auch sagen kann, dass wir die Zeit sehr effektiv genutzt haben, die wir uns hier in Brüssel aufgehalten haben.

Wir haben darüber ist gestern schon gesprochen worden, deshalb kann ich das kurz machen einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung beschlossen, in etwa in der Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union. Das ist, glaube ich, eine wichtige Anstrengung. Es wird in dem Papier sehr, sehr deutlich, dass es vor allen Dingen um die Schaffung von Arbeitsplätzen geht, ganz besonders auch von Arbeitsplätzen für jüngere Menschen. Sie wissen, dass dies bei durchschnittlich über 20 Prozent Jugendarbeitslosigkeit von sehr großer Bedeutung ist.

Die drei großen Blöcke oder zwei große Blöcke und ein kleinerer Block in diesem Wachstumspaket sind zum ersten die bessere Verwendung der Strukturfondsmittel, zum zweiten die Aufstockung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank und zum dritten die Pilotphase und hoffentlich dann anschließend auch weitere Phasen von sogenannten Projektanleihen, die man mit Private Public Partnership verbinden kann.

Wir haben dann gestern Abend eine Runde gehabt, in der wir in der Eurogruppe zusammengetreten sind. Das war deshalb notwendig, weil auf der einen Seite der Bericht der vier Präsidenten diskutiert wurde. Für diesen Bericht haben wir in den Schlussfolgerungen deutlich gemacht, dass es durchaus unterschiedliche Meinungen dazu gab, aber dass die vier Blöcke, um die es dort geht, weiter bearbeitet werden, und zwar in einem Verfahren, das die Mitgliedstaaten mit einbezieht, und dass dann im Oktober ein Zwischenbericht und zum Ende des Jahres ein weiterer Bericht gegeben werden. Die Inhalte ich sagte es schon sind zum Teil kontrovers diskutiert worden; das ist aber angesichts der unterschiedlichen Interessen auch nicht verwunderlich.

Wir haben uns dann mit kurzfristigen Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung der Finanzstabilität der Wirtschafts- und Währungsunion auseinandergesetzt. Hier gibt es im Wesentlichen drei Punkte, die von Bedeutung sind.

Der erste Punkt ist einer, der mittelfristiger Natur ist. Dieser Punkt hat mit dem, was jetzt zum Beispiel im Bundestag abgestimmt wird, nämlich dem ESM, nichts zu tun, aber er ist dann von Relevanz, wenn die entsprechenden Arbeiten vorangegangen sind. Da geht es um die Frage: Wie soll in Zukunft eine bessere Aufsicht über Banken in Europa aussehen? Dazu haben wir einen Auftrag auf der Grundlage von Art. 127 Abs. 6 des Vertrages gegeben. Das heißt, dass die Kommission einen Vorschlag unterbreiten wird, dass die EZB in dieser Aufsicht eine besondere Rolle bekommt. Die EZB hat diese Überwachungsrolle heute nicht in 15 der 17 Euro-Staaten haben die jeweiligen Notenbanken die Überwachungsrolle ; das heißt, sie muss dazu erst einmal aufgebaut werden. Das bedeutet dann auch, dass die EZB Vorschläge machen kann, welche Restrukturierungen und vieles andere notwendig sind. Wenn das einmal aufgebaut ist, dann wird der Rat einstimmig darüber entscheiden, ob diese Überwachungsinstitution unseren Vorstellungen entspricht. Wenn diese Überwachungsinstitution dann einmal existiert, kann es eine wiederum einstimmige Entscheidung im Gouverneursrat des ESM geben, dass mit Hilfe dieser Institution eine direkte Kapitalisierung von Banken möglich ist, nachdem das Land, in dem die jeweilige Bank ist, einen Antrag gestellt hat. Wir brauchen also zweimal einstimmige Entscheidungen, was in Deutschland auch bedeutet, dass der Deutsche Bundestag damit befasst wird und auch mit seiner Mehrheit entscheiden muss.

Zweitens ging es um die Frage der Rekapitalisierung der spanischen Banken; das ist nun ein ganz aktuelles Problem. Hierzu haben wir klargestellt und deutlich gemacht: Der Antrag wird über die EFSF gestellt, und dann, wenn der ESM zur Verfügung steht, in den ESM überführt, ohne dass der Status der Vorrangigkeit bei der Überführung (erhalten) wird. Das bedeutet, dass in diesem einen Falle nämlich dem Falle der spanischen Bankenrekapitalisierung – bei der Übertragung aus der EFSF in den ESM keine Vorrangigkeit begründet wird. Es ändert sich aber nichts am ESM generell, in dem der „preferred creditor status“ ja festgeschrieben ist. Ich sage das deshalb, weil das uns und vielen anderen Ländern sehr wichtig war.

Drittens haben wir darüber gesprochen, welche Instrumente wir in der EFSF und dem ESM haben, die gegebenenfalls genutzt werden können, um die Finanzstabilität im Euroraum zu garantieren. Hier geht es um Instrumente wie zum Beispiel Primärmarktankäufe und Sekundärmarktankäufe, die ja neben Bankenrekapitalisierung und Vollprogramm schon heute Bestandteile der Instrumente, also von EFSF und ESM, sind. Hier ist festgelegt worden, dass, falls von bestimmten Instrumenten im Sinne der Finanzmarktstabilität das sind also Sekundärmarktinterventionen oder Primärmarktinterventionen Gebrauch gemacht wird, die Konditionalität inhaltlich dadurch ausgefüllt wird, dass man die Länderempfehlungen der Kommission nimmt und sagt: Diese müssen verpflichtend von den Ländern, die einen Antrag stellen, umgesetzt werden, und zwar in einem auszuhandelnden zeitlichen Ablauf.

Das Ganze wird, wie es im EFSF und ESM immer ist, in einem Memorandum of Understanding aufgeschrieben. Und damit es auch gar keine Unklarheiten gibt, haben wir heute noch einmal in die allgemeinen Schlussfolgerungen aufgenommen, dass die existierenden Instrumente EFSF und ESM immer entsprechend der existierenden Guidelines, also Richtlinien, angewandt werden, die die jeweiligen Prozeduren Wie stelle ich ein MoU auf, wie mache ich einen Sekundärmarktkauf, wie mache ich einen Primärmarktkauf? im Detail darstellen. Das wird deshalb gemacht, damit hier wirklich keinerlei Unschärfe auftritt; denn die Diskussion ging ja ein bisschen in eine Richtung, die es so aussehen ließ, als gäbe es keine Konditionalität mehr und als würde man von den normalen Abläufen im EFSF und ESM abweichen. Das ist nicht so. Der einzige Unterschied ist, dass der Inhalt des MoU aus den Länderempfehlungen der Kommission besteht. Diese Länderempfehlungen gibt es erst seit diesem Jahr, das heißt, früher konnten wir die gar nicht als Grundlage nehmen. Die Länder, die solche Instrumente benutzen, müssen das dann verpflichtend und in einem bestimmten Zeitrahmen erfüllen.

Ein letzter Punkt: Wir haben uns nach zwölf Jahren auf die letzte Facette des europäischen Patents geeinigt, nämlich auf die Gerichtsbarkeit des Patents. Der Hauptsitz wird in Paris liegen. München bekommt eine Kammer, London bekommt, glaube ich, zwei oder drei Kammern jedenfalls mehrere Kammern. Stichworte sind hier „Mechanical Engineering, Classification F“, wenn das Spezialisten etwas sagt.

Wir haben und das ist für uns wichtig durchgesetzt, dass die Lokalkammern, die in einem früheren Entwurf der polnischen Präsidentschaft etwas geschwächt waren, jetzt wieder gestärkt sind. Jedes Land bekommt Lokalkammern Deutschland vier , und diese Lokalkammern werden wieder in vollem Umfang arbeiten können. Wir sind mit diesem Kompromiss schlussendlich recht zufrieden.

Insgesamt hat dieser Rat, was die Wachstumsagenda anbelangt, über die auch in Deutschland sehr viel gesprochen wurde, eine wichtige Ergänzung unseres Fiskalpakts gebracht. Zweitens haben wir kurzfristig etwas für die Finanzmarktstabilisierung getan, und zwar, wie ich es Ihnen gesagt habe, mit einer mittelfristigen Komponente, was die neue Aufsichtsbehörde bei der EZB anbelangt. Drittens haben wir den Prozess und die Arbeitsmethode für die längerfristige Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt, die natürlich auch von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, zwei kurze Fragen, wenn ich darf. Mir wurde gesagt, dass es heute Morgen um drei Uhr ein bilaterales Treffen zwischen Ihnen und Herrn Monti gegeben habe, das am Ende den Ausschlag gegeben habe, dass danach alles ziemlich schnell vereinbart werden konnte. Vielleicht können Sie ganz kurz sagen, was Sie vereinbart haben.

Zweitens. Haben Sie auch die Entscheidung der Eurogruppe vorbereitet, nämlich wer Vorsitzender der Eurogruppe sein wird, also Herr Juncker oder Herr Schäuble? Bleibt Herr Regling dann bei der EFSF oder nicht?

BK’in Merkel: Nein, diese Personalien sind noch nicht entschieden worden. Es gibt insgesamt noch Abstimmungsbedarf.

Ich habe mich gestern bestimmt an die zehnmal mit Mario Monti irgendwo an die Seite gestellt. Ein spezielles Treffen, dass wir also irgendwo in einen Raum gegangen sind und zusammengesessen haben, kann ich nicht bestätigen. Aber wir haben dauernd über bestimmte Formulierungen gesprochen und uns dann noch ein bisschen mit Fußball beschäftigt.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, Sie haben von sehr intensiven Gesprächen gesprochen. Können Sie ein bisschen ausführen, wie sehr Sie unter Druck standen? Es gab im Vorfeld des Gipfels diese sehr lauten Hilferufe aus Spanien und Italien. Wie stark fühlten Sie sich hier unter Druck, auf diese Länder zuzugehen? In der Berliner Opposition ist schon von einer 180-Grad-Kehrtwende die Rede. Vielleicht können Sie aus Ihrer Sicht schildern, inwiefern sich Deutschland hier bewegt hat und wie stark der Druck auf Deutschland war. Danke schön.

BK’in Merkel: Ich glaube, dass, wenn man nachts so lange tagt, immer die Gefahr besteht, dass manches noch einmal geordnet werden muss. Druck ist auf den Finanzmärkten; das ist unbestreitbar. Insofern sind einige Länder in einer sehr komplizierten Situation, denn die hohen Zinssätze sind nicht nur für die Staatsanleihen, sondern auch für die jeweilige Wirtschaft gegeben. Das ist eine Bedrückung das Wort kommt ja auch von Druck.

Insofern gab es ein Interesse daran, Lösungen zu finden. Meine Aufgabe habe ich darin gesehen, dass diese Lösungen entsprechend der Prozeduren, die wir kennen und haben, stattfinden. Deshalb hat es heute noch einmal angesichts dieser Diskussion diese Klarstellung gegeben, dass alles EFSF und ESM immer entsprechend der vom Bundestag angenommenen Guidelines usw. ergeht.

Der zweite Punkt das war ja auch eine Diskussion , war, ob man dem ESM generell den „preferred creditor status“ nehmen kann. Das genau ist nicht geschehen. Auch hier gab es bei einigen eine gewisse Bewegung, die gesagt haben: Nehmt ihn generell weg. Aber es gab eine ganze Gruppe von Ländern, die gesagt hat: Auf gar keinen Fall kann der Status generell weggenommen werden. Wir haben uns nur darauf geeinigt, dass, weil Spanien noch unter der EFSF den Antrag stellt, die Überführung unter den gleichen Konditionen bleibt, weil ansonsten diejenigen, die sich jetzt vielleicht entscheiden würden, den spanischen Banken zu helfen, zwar etwas besser gestellt werden, sich dafür aber alle, die im Augenblick spanische Anleihen im gleichen Umfang kaufen, schlechter gestellt gefühlt hätten. Diese Veränderung wollten wir jetzt nicht.

Das heißt: Ich habe sozusagen mit anderen zusammen darauf gedrungen, dass die Prozeduren eingehalten werden. Ich glaube, wir haben da einen guten Kompromiss gefunden.

Über das Zweite, was Sie gesagt haben, habe ich ja berichtet. Die Frage des Aufbaus einer europäischen Aufsichtsbehörde ist bereits im Deutschen Bundestag auch von meiner Seite immer wieder angesprochen worden. Die Verknüpfung dieser Aufsichtsbehörde mit der Möglichkeit der Kapitalisierung von Banken haben wir heute zum ersten Mal beschlossen. Das ist richtig. Ich will noch einmal ganz deutlich sagen: Das ESM-Volumen bleibt dann völlig unangetastet. Es ist nur so, dass es vom ESM direkt an die Banken geht. Das kann man akzeptieren, wenn man eine gute, intensive und verlässliche Aufsichtsbehörde hat, die die Funktion übernimmt, die heute der jeweilige Staat hat.

Mein Vertrauen in die EZB ist groß. Warum ist es groß? Weil die EZB überhaupt eine unabhängige Instanz ist, aber auch, weil die EZB ein großes Eigeninteresse hat, gesunde Banken zu haben. Die EZB stellt den Banken immer wieder die Liquidität zur Verfügung. Das heißt: Die EZB wird einen sehr spezifischen Blick auf diese Banken haben.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, wer haftet denn am Ende bei der Rekapitalisierung von Banken? Wird der Staat, da er ja jeweils den Antrag stellt, am Ende auch dafür bürgen? Oder ist es letztendlich tatsächlich der ESM?

Eine zweite Frage: Würden Sie den Satz „Keine Euro-Bonds solange ich lebe“ nach dem Verlauf des Gipfels noch einmal wiederholen? Mario Monti sagt ja, das sei der Einstieg in Euro-Bonds.

BK’in Merkel: Wir haben von unterschiedlichen Positionen im Zusammenhang mit der Diskussion dieses Berichts gesprochen. Meine hat sich zu der Frage nicht verändert. Ich habe gestern sehr ausführlich dargestellt, wie zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland schon 63 Jahre aufgebaut ist und keine gemeinsame Haftung für Anleihen zum Beispiel von Bund und Ländern kennt. Diese Diskussion haben wir ja gerade auch innerstaatlich geführt.

Zweitens. Die Details im Zusammenhang mit den Haftungen deshalb gibt es auch den Passus, dass die Finanzminister daran weiter arbeiten müssen im Einzelnen verhandelt werden. Das werden das kann ich jetzt schon voraussagen noch einmal ziemlich schwierige Verhandlungen. Wir befinden uns in einem sehr neuen Bereich, und deshalb wird das nicht nur zehn Tage dauern.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, eines habe ich heute Morgen nicht verstanden: Als Herr Monti herauskam, hat er gesagt, er wolle gar keinen Antrag stellen. Die ganze Diskussion, die man geführt hatte, bezog sich ja eindeutig auf Spanien und Italien, wenn es um Primär- und Sekundärmarktkäufe geht. Wie haben Sie das denn verstanden? Verstehen Sie es so, dass Spanien und Italien zur Reduzierung ihrer Zinsen in den nächsten Wochen oder Monaten tatsächlich auf diese Instrumente zurückgreifen werden? Wenn sie das tun werden, reicht das Geld der Schirme dann überhaupt aus, da es dabei ja um relativ große Volumina gehen könnte?

BK’in Merkel: Um noch einmal auf die Volumina zu sprechen zu kommen: Wir hatten ja einmal eine Zeit man kann sich noch daran erinnern , in der wir sehr viel über verschiedene Instrumente gesprochen haben, zum Beispiel die Versicherungslösung. Man kann sich also manches vorstellen, das dann nicht nur in einem direkten Kauf besteht, sondern auch in einer geschickten Ausnutzung oder Kombinationen von versicherten Anteilen der Bonds und der Bonds selbst.

Die Frage, ob Länder einen Antrag stellen, kann ich nicht beantworten. Darauf ist auch gestern keine Antwort gegeben worden. Die Tatsache, dass wir so intensiv darüber gesprochen haben, deutet darauf hin, dass das zumindest nicht aus der Welt ist. Wir haben vielmehr endlich einmal darüber gesprochen ich muss sagen: darüber bin ich auch froh , dass wir uns nicht jeden Tag ein neues Instrument ausdenken, sondern dass wir einmal festlegen, wie wir die existierenden Instrumente nutzen. Dabei war mein Part, insbesondere darauf zu achten, dass sie so genutzt werden, wie sie auch in den abgeschlossenen Verträgen oder eben in den Guidelines stehen, und das ist ja jetzt auch noch einmal präzisiert worden. Ich kann die Frage also nicht beantworten. Das müssen Sie die Länder selbst fragen.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, Herrn Monti wird die Aussage zugeschrieben, die Troika käme ihm nicht ins Land. Wenn es diesen erleichterten Zugang zu Krediten geben soll, muss die Troika dann zum Beispiel nach Italien gehen? Ist das eine Grundvoraussetzung? Wird es strenge, strengere oder gar keine Auflagen mehr geben, weil Italien ja schon Sozialreformen durchgeführt hat?

Zum zweiten Teil meiner Frage, wenn Sie erlauben: Ist das Agieren hier auf dem Gipfel ohne Nicolas Sarkozy schwieriger geworden?

BK’in Merkel: Nein, das war eine gute Zusammenarbeit mit François Hollande. Er ist natürlich ein anderer Mensch das kann man ja unschwer erkennen , aber das war eine gute Zusammenarbeit. Es hat Spaß gemacht. Wir haben ja so schwierige Dinge wie das Patentrecht und den Wachstumspakt hinkommen. Ich glaube also, das war eine erfolgreiche Zusammenarbeit, auch im Vorfeld.

Jetzt komme ich zu den anderen Fragen. Interessanterweise ich habe heute noch einmal die Guidelines studiert taucht das Wort Troika in den Richtlinien nicht auf, sondern es gibt zu jedem Instrument Vollprogramm, Bankenrekapitalisierung, „precautionary program“, Sekundärmarktkäufe, Primarmarktkäufe Richtlinien. Für jedes Instrument wird beschrieben, wann drei kommen, nämlich EZB, Kommission und IWF. Das ist immer dann der Fall, wenn etwas passiert, was auch der IWF als Instrument kennt, also beim „precautionary program“ und beim Vollprogramm. Hinsichtlich Bankenrekapitalisierung, Sekundärmarktkäufen und Primärmarktkäufen sind das Instrumente, die der IWF nicht kennt. Dabei sind immer nur die Kommission und die EZB im Geschäft. Deshalb taucht das Wort Troika nicht auf, sondern einmal geht es um drei Institutionen und einmal um zwei. Da sich der Text hier um Marktinterventionen zur Erhaltung der Finanzmarktstabilität dreht, nicht um Vollprogramme, geht es hierbei also um zwei Institutionen, nämlich EZB und Kommission, die das Memorandum of Understanding ausarbeiten müssten, wenn solche Instrumente hinzugezogen werden würden.

Dazu haben wir gesagt, dass wir als Inhalte dieses Instruments dadurch, dass wir sie jetzt vorliegen haben die jeweiligen Länderempfehlungen der Kommission nehmen. Das heißt, man muss jetzt nicht lange mit einem Land verhandeln, weil sich die Kommission das Land schon ewig lange angeschaut hat. Die werden mit einem Zeitablauf versehen, in das Memorandum geschrieben, und dann wird gesagt: Bis dann und dann muss du das gemacht haben. Das ist dann dieses Memorandum of Understanding.

Frage: Eine Ergänzung zu der Frage: Kommen denn dann Vertreter der Kommission und EZB extra in das Land und überprüfen das, oder wird das so gemacht, wie es die Kommission jetzt macht?

BK’in Merkel: Nein, das wird so gemacht, wie es die Kommission jetzt macht, nämlich auf der Grundlage ihrer gesamten Arbeiten, die sie in Bezug auf das Land durchgeführt hat. Dabei geht es um die Lohnstückkosten und die Wettbewerbsfähigkeit; José Manuel Barroso hat uns das gestern auch wieder mit vielen Grafiken gezeigt. Auf dieser Grundlage gibt die Kommission dann die Empfehlungen. Wir haben über diese Empfehlungen zum Teil sehr strittig diskutiert, weil es Länder gibt, die sehr große Schwierigkeiten mit diesen Empfehlungen haben. Die Auflage ist jetzt, dass sich das Land, das so ein MoU abschließen möchte, verpflichten muss, die Auflagen, die die Kommission für dieses Land aufgeschrieben hat, innerhalb eines bestimmten Zeitraums dann auch vollständig umzusetzen.

Zusatzfrage: Sind denn Empfehlungen geändert worden?

BK’in Merkel: Nein, es sind keine Empfehlungen geändert worden. Es sind Protokollerklärungen dazu abgegeben worden, dass man mit etwas nicht zufrieden ist, aber nicht von den jetzt genannten Ländern.

Frage: Inwiefern sehen Sie denn die Beschlüsse von heute Nacht durch die Abstimmung gedeckt, die heute Nachmittag noch im Bundestag erfolgen wird?

BK’in Merkel: Zu 100 Prozent. Die EFSF steht ja heute nicht zur Abstimmung. Über den ESM, wie er hier verwendet wird, wird heute abgestimmt werden. Wenn es eines Tages eine Überwachungsbehörde in Form der EZB geben sollte und der ESM dann im Hinblick auf die Bankenrekapitalisierung im Zusammenhang mit dieser Überwachungsbehörde aktiv werden sollte, dann wird es ja im ESM einen Gouverneursrat geben. Dieser Gouverneursrat kann darüber entscheiden, ob sich etwas verändert. Im deutschen Durchführungsgesetz für den ESM ist festgelegt, dass jede Veränderung der Tätigkeit des ESM dann noch einmal vom Deutschen Bundestag genehmigt werden muss. Wir haben also für die jetzt ja noch gar nicht auf der Tagesordnung stehende Möglichkeit schon heute einen Weg, aber das würde dann mit einer erneuten Beschlussfassung verbunden sein. Aber das wird in Monaten oder was weiß ich wann stattfinden. Heute ist der ESM sozusagen die Voraussetzung dafür, dass wir all das, was wir vereinbart haben, dann auch tun können.

StS Seibert: Ich danke Ihnen sehr und wünsche noch einen schönen Tag!