Neue Basis für Zusammenarbeit mit EU

Abkommen mit Georgien und Moldau Neue Basis für Zusammenarbeit mit EU

Die EU baut ihre Beziehungen zu den östlichen Nachbarn weiter aus. Beim Europäischen Rat am 27. Juni sollen die Assoziierungsabkommen mit Georgien und der Republik Moldau unterzeichnet werden. Die Bundesregierung hat dafür den Weg frei gemacht.

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EU-Regierungschefs sitzen in einer Reihe am Verhandlungstisch, in der Mitte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Die Assoziierungsabkommen wurden am 29.11.2013 beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Vilnius paraphiert.

Foto: Bundesregierung/Kugler

Das Bundeskabinett hat der Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedsstaaten mit Georgien und der Republik Moldau zugestimmt. Ziel ist es, die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern und der Europäischen Union weiter zu vertiefen. Die Abkommen sind ein Beitrag zur Stärkung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in unserer Nachbarschaft.

Ziele der Annäherung

Deutschland und die Europäische Union haben ein großes Interesse an den Entwicklungen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. 2009 wurde die "Östliche Partnerschaft" der EU mit den Nachbarstaaten Ukraine, Moldau, Georgien, Belarus, Armenien und Aserbaidschan begründet. Seither wird intensiv daran gearbeitet, diese Staaten politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich der EU anzunähern.

Die Republik Moldau und Georgien nehmen hier gemeinsam mit der Ukraine eine Vorreiterrolle ein. Mit den Abkommen sollen der politische Dialog und die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen ausgeweitet werden. Grundlage sind gemeinsame Werte. Wichtige Felder der Zusammenarbeit sind die Bereiche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. So soll auch die gesellschaftliche und politische Modernisierung der Länder gestützt werden.

Auch in anderen Bereichen streben die EU und die Länder eine engere Zusammenarbeit an. So ist beispielsweise die Einrichtung einer umfassenden Freihandelszone geplant. Sie sieht nicht nur die Absenkung von Zollsätzen vor, sondern auch die Übernahme von Standards und Normen der EU. So kann sie einen wichtigen Beitrag zum Reformkurs in den Partnerländern leisten.

Grundsätze der Abkommen

Zu den allgemeinen Grundsätzen der Abkommen gehören bestimmte "wesentliche Elemente". Zentral sind die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Weitere Grundsätze sind die Verpflichtung auf eine freie Marktwirtschaft, auf nachhaltige Entwicklung, umweltgerechte Wirtschaftsweise und wirksamen Multilateralismus.

Ebenfalls genannt: Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung sowie die Einhaltung internationaler Verpflichtungen vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen, des Europarats und der OSZE.

Die Assoziierungsabkommen wurden am 29. November 2013 im Rahmen des Gipfels der Östlichen Partnerschaft in Vilnius paraphiert. Da es sich um ein gemischtes Abkommen mit Zuständigkeiten der EU und der EU-Mitgliedstaaten handelt, muss es von der EU sowie von den einzelnen Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.

Der formelle Akt zur Unterzeichnung durch die EU, die EU-Mitgliedstaaten sowie Georgien und der Republik Moldau ist für den 27. Juni 2014 am Rande des Europäischen Rates in Brüssel vorgesehen. Nach seiner Unterzeichnung muss das Abkommen von allen Beteiligten ratifiziert werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dafür ein Vertragsgesetz erforderlich, das der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf.