Leben im ländlichen Raum sichern

Etat Landwirtschaftsministerium Leben im ländlichen Raum sichern

Mit einem Etat von 5,3 Milliarden Euro - rund 41 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr - setzt sich das Ministerium vor allem für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, die Entwicklung der ländlichen Räume und für mehr Forschung und Innovation bei den nachwachsenden Rohstoffen ein.

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Landwirte bei der Herstellung von Grassilage auf einem Feld

Die Zukunft der Landwirte wird durch gezielte Sozialpolitik abgesichert.

Foto: BilderBox

Kernelement des Haushalts ist mit rund 3,7 Milliarden Euro die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Sie gewährleistet die Grundlagen der Landwirtschaft, indem sie deren Strukturwandel und die Landwirte absichert.

Sichere und gesunde Lebensmittel

Das Bundesernährungsministerium setzt sich dafür ein, dass Lebensmittel noch sicherer werden. Der gesundheitliche Verbraucherschutz bildet deshalb einen Schwerpunkt. Dazu identifizieren und werten Forschungsinstitute laufend gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel, Stoffe und Produkte aus. Anhand dieser Erkenntnisse werden Vorschriften und Strukturen permanent angepasst. Dabei geht es auch darum, die Lebensmittelüberwachung - zusammen mit den Ländern - noch effektiver zu gestalten.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen über gesunde Ernährung und transparente Lebensmittelkennzeichnung umfassend informiert sein. Sie sollen auch wissen, wie unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden sind.

Im Etat ist berücksichtigt, dass die Aufgaben des wirtschaftlichen und des rechtlichen Verbraucherschutzes nun beim Bundesjustiz- und Verbraucherministerium angesiedelt sind.

Zukunftsperspektiven für die Landwirte

Ziel der Agrarpolitik ist die nachhaltige Entwicklung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Es gilt, durch nachhaltige Landwirtschaft unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schonen.

Das umfasst eine leistungsfähige Ernährungswirtschaft und die Erhaltung und Entwicklung der ländlichen Räume als lebenswerte, vielfältige Kulturlandschaften.

Die Direktzahlungen im Rahmen der EU-Agrarreform an Landwirte sind dabei eine wesentliche Maßnahme. Stabile Direktzahlungen, ein praktikables "Greening", neue Förderelemente für kleine und mittlere ländliche Betriebe sowie für Junglandwirte sichern deren ökonomische Basis. Und sie führen zu mehr Nachhaltigkeit und mehr Tierwohl in der Landwirtschaft.

Direktzahlungen sind Leistungen der EU-Förderung an die Landwirtschaft. Losgelöst von der Produktionsmenge tragen sie zur Einkommenssicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei, ohne Fehlanreize zur Überproduktion zu geben. Sie stellen zudem einen finanziellen Ausgleich für die hohen Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU dar.
Die Direktzahlungen bemessen sich nach der Flächenausstattung und weiteren Faktoren, wie zum Beispiel dem sogenannten "Greening". Fünf Prozent seiner Äcker muss ein Bauern ab 2015 als "ökologische Vorrangflächen" ausweisen. Kann er das nicht, bekommt er dreißig Prozent weniger Fördermittel der Europäischen Union.

Landwirte als Energiewirte

Die Rolle der Biomasse ist beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht wegzudenken. Sie bleibt eine der tragenden Säulen der Energiewende. Sie ist eng mit den Zukunftsthemen Klimaschutz, nachwachsende Rohstoffe und Ernährung der Weltbevölkerung verknüpft.

Die Förderpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums bei Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation bleibt verlässlich und stabil. Einen Schwerpunkt bilden das Programm zur Innovationsförderung und das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe".

Hinzu kommen Forschungs- und Modellvorhaben für mehr Lebensmittelsicherheit, gesunde Ernährung sowie für mehr Tierschutz und Tierwohl.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums gibt es mehrere Forschungsinstitute – unter anderem das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel: Sie erarbeiten für das Ministerium wissenschaftliche Entscheidungshilfen in der Ernährungs-, Landwirtschafts-, Forst- und Fischereipolitik. Darüber hinaus haben sie zum Teil auch gesetzliche Aufgaben, etwa Bewertungen und Untersuchungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, aber auch bei Tierseuchen.