Koalitionsvereinbarungen zum Schutz natürlicher Lebensräume

  • Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt wird ein Bundesprogramm erarbeitet. Es soll mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt werden.


  • Ökologisch besonders wertvolle Gebiete sollen in einem Verbundsystem vernetzt werden. Es wird ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten angestrebt.


  • Ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ wird Grundlage für die Einrichtung von Querungshilfen, die die wichtigsten Lebensraumkorridore verbinden.


  • Die Bundesregierung wird die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen.


  • Das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze soll als „Naturmonument“ erhalten und zu einem „Grünen Band Europa“ erweitert werden.


  • Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden.


  • Für den Natur und Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden.


  • Im internationalen Umweltschutz unterstützt die Bundesregierung die projektbezogenen Modelle zur Honorierung vermiedener Abholzung in Entwicklungsländern.


  • Auf EU-Ebene will sie die Maßnahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen.


  • Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen hat Vorrang vor dem Flächenneuverbrauch.


  • Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf freiwilliger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben.


  • Auf internationaler und europäischer Ebene wird sie sich für ein globales System von Meeresschutzgebieten einsetzen.


  • In Nord- und Ostsee wird die Einrichtung von Meeresschutzgebieten geprüft.


  • Die Bundesregierung spricht sich für ein umfassendes Walfangverbot, eine signifikante Reduzierung des Beifangs und ein Verbot zerstörerischer Fischereipraktiken aus.