Kernkraftwerke kommen auf den Prüfstand

Kernenergie Kernkraftwerke kommen auf den Prüfstand

In den kommenden drei Monaten werden alle deutschen Kernkraftwerke einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag mit den Ministerpräsidenten der betroffenen Länder vereinbart. Ältere Meiler gehen für die Zeit der Überprüfung ganz vom Netz.

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Atomkraftwerk Biblis,Kernkraftwerk

Merkel: "Alles gehört auf den Prüfstand"

Foto: BMU/Hans-Günther Oed

Bereits am Montagabend hatte die Kanzlerin ein dreimonatiges Moratorium für die kürzlich beschlossene Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke verkündet. Eine "Zeit des Nachdenkens und des Handelns", wie Bundesumweltminister Norbert Röttgen formulierte.

Für die Sicherheitsüberprüfungen sollen die Betreiber die vor 1980 ans Netz gegangenen Kernkraftwerke  stilllegen. Alle übrigen werden bei laufendem  Betrieb überprüft – ergebnisoffen, wie die Kanzlerin, der Bundesumweltminister und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle betonten. Brüderle sieht die Versorgungssicherheit von der vorläufigen Stilllegung nicht gefährdet, schloss allerdings Strompreiserhöhungen nicht aus.

Auch auf europäischer und internationaler Ebene will Deutschland die geltenden Sicherheitsstandards überprüfen lassen. Die Bundeskanzlerin kündigte an, sich sowohl in der EU als auch in der Gemeinschaft der G20-Staaten für einheitliche Standards auf hohem Niveau einzusetzen.

Neue Netze gefragt

Gleichzeitig wollen Bund und Länder die Zeit nutzen, um die Erneuerbaren Energien schneller noch als bislang geplant voranzubringen. Insbesondere den Ausbau der Stromnetze wollen alle Beteiligten nun beschleunigen. Im Energiekonzept 2050 hatte die Bundesregierung  bereits vor einiger Zeit beschlossen, die Infrastruktur in den nächsten Jahren für die Erneuerbaren mit Investitionen in Milliardenhöhe zu ertüchtigen.

Die Katastrophe in Japan stelle Deutschland wie die Welt vor eine völlig neue Situation, betonte Merkel. So seien frühere atomare Störfälle stets auf menschliches oder technisches Versagen zurückzuführen gewesen. Erstmals hätten nun so nie erwartete Naturgewalten zu massiven Problemen beim Betrieb eines Kernkraftwerkes geführt. „Das ist ein Anlass, die Dinge unvoreingenommen zu überprüfen“, befand die Kanzlerin.

Das Gebot äußerster Vorsorge zwinge erst einmal zur Abschaltung der älteren Kraftwerke, ergänzte Röttgen. Als rechtliche Grundlage dafür nannte er Paragraph 19, Absatz 3 des Atomgesetzes.

Regelung der Staatlichen Aufsicht im Atomgesetz

Bei einem weiteren Treffen mit den Ministerpräsidenten soll es kommende Woche darum gehen, wie sich der Weg ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien konkret beschleunigen lässt.

Sieben Kernkraftwerke haben vor Ablauf des Jahres 1980 den Betrieb aufgenommen: Biblis A und B (Hessen), Neckarwestheim I und Philipsburg I (Baden-Württemberg), Brunsbüttel (Schleswig-Holstein), Isar I (Bayern), Unterweser (Niedersachsen). Sie werden für die Zeit des Moratoriums nicht in Betrieb sein. Für diese älteren Kraftwerke war auch nur eine Laufzeitverlängerung von acht Jahren vorgesehen, während die jüngeren Werke 14 Jahre länger laufen sollten.