Höherer Steuerfreibetrag ab 2013

Kabinett Höherer Steuerfreibetrag ab 2013

Die Bundesregierung erhöht den Steuerfreibetrag. Damit folgt sie dem Neunten Existenzminimumbericht, der festschreibt, dass der Grundfreibetrag für Erwachsene bis 2014 um 348 Euro auf 8.352 Euro anzuheben ist.

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Euromünzen und Scheine

Gesetz zum Abbau der kalten Progression bringt steuerliche Entlastungen

Foto: Jens Komossa

Bundesregierung hat Gesetzentwurf bereits vorgelegt

Diesen Anpassungsbedarf hat die Bundesregierung frühzeitig erkannt und durch eine Vorabprognose untermauert. Mit dem Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression hat sie eine Erhöhung des Grundfreibetrages um 126 Euro in 2013 und um weitere 224 Euro in 2014 - also insgesamt um 350 Euro - vorgeschlagen. Das sind zwei Euro mehr als im Existenzminimumbericht gefordert.

Neben der Erhöhung des Grundfreibetrages enthält das Gesetz auch Anpassungen der übrigen Tarifeckwerte. Damit wird verhindert, dass der Tarif durch die Erhöhung des Grundfreibetrages steiler wird. Die Steuerzahler sollen stärker von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden.

Der Bundesrat hat dem Gesetz nicht zugestimmt. Es wird deshalb im Vermittlungsausschuss beraten.

Keine Änderung beim Kinderfreibetrag

Hinsichtlich des Kinderfreibetrages zeigt der Existenzminimumbericht, dass bis einschließlich 2013 kein Erhöhungsbedarf besteht. Erst ab 2014 weist er eine leichte Unterdeckung von 72 Euro auf, so dass eine Erhöhung erforderlich wird.

Auch dies wird die Bundesregierung rechtzeitig auf den Weg bringen.

Nach einem Bundestagsbeschluss vom 2. Juni 1995 hat die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums vorzulegen. Der aktuelle Bericht beziffert die maßgeblichen Beträge für das Jahr 2014, stellt aber auch die Werte für 2013 dar.