Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Zur Datenschutzerklärung
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können künftig auch zu Hause zahnärztlich behandelt werden. Voraussetzung: Sie können eine Zahnarztpraxis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aufsuchen. Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung.