Gut versorgt in der vertrauten Apotheke

Gesetz stärkt Apotheken vor Ort Gut versorgt in der vertrauten Apotheke

Die Apotheken vor Ort sollen flächendeckend eine verlässliche und qualifizierte Versorgung mit Arzneimitteln gewährleisten. Dafür sollen sie mehr Geld für Nacht- und Notdienste erhalten. Außerdem sollen sie neue Dienstleistungen erbringen, etwa Grippeschutzimpfungen. Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz gebilligt.

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Ein Apotheker sucht Medikamente heraus.

Das neue Gesetz stärkt die Apotheken vor Ort.

Foto: picture alliance / imageBROKER

"Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten", so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Überall leisten die Apotheken vor Ort wichtige Dienste – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Apothekerinnen und Apotheker garantieren fachkundige Beratung und zuverlässige Versorgung mit Medikamenten. Beides soll auch in Zukunft flächendeckend gesichert sein.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Apotheken vor Ort stärken. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz gebilligt. Demnach sollen Apotheken mehr Geld für Nacht- und Notdienste erhalten. Schwer chronisch Kranke sollen künftig mit nur einer Verordnung ihre Medikamente bis zu drei Mal in der Apotheke erhalten können.

Apotheken sollen Dienste erweitern

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken werden neue Dienstleistungen eingeführt:

  • Apothekerinnen und Apotheker sollen chronisch Schwerkranke oder mehrfach Erkrankte intensiver beraten und betreuen können. Eine spezialisierte Beratung soll die Sicherheit der Therapie erhöhen. Denn oft werden Medikamente falsch eingenommen, es kommt zu unerwünschten Nebenwirkungen oder Folgeerkrankungen.
  • Ältere Patientinnen und Patienten in Gebieten mit weniger Apotheken sollen durch Botendienste besser versorgt werden.
  • Auch Grippeschutzimpfungen sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig anbieten. Sie können dies zunächst in Modellprojekten erproben.

Gleicher Preis für verordnete Medikamente in allen Apotheken

Gesetzlich Versicherte sollen ihre vom Arzt verordneten Medikamente in allen Apotheken und schnellstmöglich zum gleichen Preis bekommen. "Wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. Künftig gilt der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei der Abgabe an gesetzlich Versicherte", hatte Spahn zum Kabinettsbeschluss ausgeführt. Das gilt auch für Versandapotheken aus der Europäischen Union. Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren.

Prinzipiell stehen Apotheken in Deutschland im Rahmen des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht im Preiswettbewerb um Versicherte. Denn Kranke sollen die medizinisch notwendigen Leistungen unmittelbar und unabhängig von Einkommen und Krankenkassenbeitrag erhalten. Sie sollen selbst nicht erst Preise vergleichen und finanziell in Vorleistung treten müssen.