Gemeinsame Erklärung zum Deutsch-Französischen Ministerrat am 7. April 2016

100 Jahre Verdun – das diesjährige Gedenken an den Beginn der Schlacht um Verdun verdeutlicht erneut den unschätzbaren Wert der deutsch-französischen Freundschaft im Dienste Europas.

Europa ist heute im Frieden und wieder vereint, in einer Welt voller Instabilität jedoch mit großen Herausforderungen konfrontiert. Die Europäer sind angesichts dessen gefordert, sich gemeinsam ihrer Verantwortung zu stellen, um ihre Sicherheit zu schützen und zugleich ihre Freiheiten zu verteidigen, um ihre Wirtschaft zu stärken und zugleich ihr Sozialmodell zu bewahren. Nur mit europäischen Lösungen kann diesen Herausforderungen wirksam und dauerhaft begegnet werden.

Es sind Beschlüsse gefasst worden, damit Europa unter Beachtung seiner Werte – insbesondere des Rechts auf Asyl – die Außengrenzen schützen, entschieden gegen den Terrorismus vorgehen und illegale Migration eindämmen kann. Diese Entscheidungen müssen unverzüglich umgesetzt und, sooft dies notwendig ist, ergänzt werden. Deutschland und Frankreich haben dies voll unterstützt und tragen gemeinsam zu deren Umsetzung bei.

Darüber hinaus bedarf es weiterer Initiativen zur besseren Vorbereitung Europas auf langfristige Problemstellungen. Mit dem Ziel, Europa dort stärker zu machen, wo ein Handeln Europas erwartet und notwendig ist, werden Deutschland und Frankreich dieses Jahr neue Vorschläge machen: Es geht um die Sicherheit und Verteidigung der Europäer durch Stärkung von Schengen, um ein angepasstes Asylrecht und außenpolitische Handlungsinstrumente im Dienste von Frieden und Stabilität, um Wachstum und Beschäftigung durch Energiewende und digitale Modernisierung, durch Förderung der Investitionstätigkeit und Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion.

Deutschland und Frankreich sind ebenfalls entschlossen, ihre Zusammenarbeit in allen Bereichen noch weiter auszubauen. In diesem Sinne sind sie insbesondere entschlossen, einen Deutsch-Französischen Rat zur Integration in die Gesellschaft einzurichten, um ihre Erfahrungen bei der Begegnung dieser gemeinsamen Herausforderung abzugleichen und sich von gelungenen Beispielen inspirieren zu lassen.
In diesem Zusammenhang hat der Deutsch-Französische Ministerrat die nachfolgenden Leitlinien verabschiedet.

1. Integration in unseren Gesellschaften - Beauftragung Ayrault - Kramp-Karrenbauer
2. Migration und Flüchtlinge
3. Terrorismusbekämpfung
4. Außen, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
5. Klima, Energie, Wirtschafts- und Sozialfragen
6. Erziehung - Hochschulausbildung - Forschung - Kultur
7. Grenzüberschreitende Kooperation


1. INTEGRATION IN UNSEREN GESELLSCHAFTEN - BEAUFTRAGUNG AYRAULT - KRAMP-KARRENBAUER

Deutschland und Frankreich stehen hinsichtlich der Integration und des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft vor gemeinsamen Herausforderungen. Beide Länder wollen zusammenarbeiten, um voneinander zu lernen und aus den beiderseitigen Erfahrungen Nutzen zu ziehen.

Der letzte Deutsch-Französische Ministerrat hat Jean-Marc Ayrault und Annegret Kramp-Karrenbauer beauftragt, mit Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, konkrete bilaterale Projekten zur Förderung der Integration und des Zusammenlebens in unseren Gesellschaften zu entwickeln. Insbesondere ist die Integration der Flüchtlinge eine bedeutende Aufgabe für unsere beiden Länder.

Der heute vorgelegte Bericht zeigt vier Schlüsselbereiche für die Integration in unsere Gesellschaften auf:
• die gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Diskriminierung,
• Bildung und Forschung,
• Wirtschaft, Beschäftigung und Ausbildung,
• Kultur, Medien und Sport.

Wir begrüßen die konkreten Initiativen, die im Rahmen dieses Berichts empfohlen werden:
• die Einrichtung eines Deutsch-Französischen Rates zur Integration in unsere Gesellschaften. Dieser soll unter Berücksichtigung der Erfahrung der kommunalen Ebene und unter Einbindung des DFJW, der Zivilgesellschaft, von Verbänden, Forschern und Verwaltungen aus beiden Ländern, konkrete Projekte zur Förderung der Integration unterstützen.
Verstärkung von Good-Practice-Austausch zwischen deutschen und französischen Akteuren der Integration (Bürgermeister, Verwaltungen, Sozialarbeiter, Verbände usw.);
Mobilitätsinitiativen für junge Menschen insbesondere mit dem neuen DFJW-Volontariat „Chancen“ und einem verstärkten Austausch in der Berufsbildung;
verstärktes Engagement gegen Diskriminierung und für mehr Vielfalt, zum Beispiel durch Einführung eines „Diversity-Labels“ nach französischem Vorbild für Verwaltungsbehörden und Gebietskörperschaften sowie Einführung eines „Diversity-Tags“ in den Unternehmen, wie dies in Deutschland im Rahmen der sukzessive in Frankreich und dann in Deutschland ins Leben gerufenen „Charta der Vielfalt“ schon seit mehreren Jahren erfolgreich praktiziert wird;
Entwicklung gemeinsamer Erkenntnisse in den Themenbereichen Immigration, Integration und Interkulturalität;
Maßnahmen im kulturellen Bereich, insbesondere mit einer Zusammenarbeit zwischen dem Musée National de l’Histoire de l’Immigration in Frankreich und Partnerinstitutionen in Deutschland und einem besonderen Augenmerk für den Themenbereich Integration und Zusammenleben anlässlich der Frankfurter Buchmesse, wo Frankreich 2017 Ehrengast sein wird.

2. MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

Angesichts der Herausforderungen, die der Zustrom von Flüchtlingen und Migranten mit sich bringt, bietet nach Auffassung Deutschlands und Frankreichs nur eine Lösung auf europäischer Ebene wirksam und auf Dauer eine Antwort. Beide Länder setzen sich gemeinsam dafür ein, dass unter voller Wahrung der europäischen Werte sowie unter Einhaltung des europäischen und internationalen Rechts die erforderlichen Entscheidungen getroffen werden.
Notwendig ist eine vollständige und zügige Umsetzung aller Beschlüsse des Europäischen Rates, um die irregulären Einreisen in die EU insbesondere über das Mittelmeer zu verhindern:

Unterstützung für Griechenland
Griechenland nimmt innerhalb des Schengen-Raums unter schwierigen Bedingungen die Verantwortung für das Grenzmanagement unserer gemeinsamen EU-Außengrenze wahr. Deutschland und Frankreich unterstützen die von Europa bekundete Solidarität gegenüber Griechenland in vollem Umfang und haben beschlossen, mit nationalen Mitteln dazu beizutragen:
• durch Entsendung von bis zu 600 deutschen und französischen Mitarbeitern in Reaktion auf die erneuten Aufrufe von Frontex und EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen); dies wird es ermöglichen, die Hotspots zu verstärken, zur Aufnahme und Bearbeitung der Asylanträge beizutragen und bei Rückführungs- und Rückübernahmeaktionen Unterstützung zu leisten;
• durch deutliche Verstärkung der Umsiedlung (Relocation) von Asylbewerbern aus Griechenland in den nächsten Wochen, unter umfassender Wahrung der auf europäischer Ebene getroffenen Entscheidungen;
• durch humanitäre Unterstützung im europäischen und bilateralen Rahmen, um für diejenigen, die sich aktuell in Griechenland aufhalten, angemessene Lebensbedingungen sicherzustellen;
• durch Unterstützung der eingeleiteten Bemühungen zur möglichst raschen Einführung systematischer Personen- und Dokumentenkontrollen beim Überschreiten der Außengrenze mittels Abfrage der europäischen und internationalen (SIS, SLTD) sowie nationalen Datenbanken wie auch durch den Einsatz von Fachteams für die Bekämpfung von Dokumentenbetrug an den Außengrenzen des Schengen-Raums;

Kontrolle der griechisch-türkischen Grenze
Die in enger Kooperation mit Frontex erfolgenden NATO-Aktivitäten zur Überwachung der illegalen Migration in der Ägäis müssen rasch ihre volle Einsatzfähigkeit erreichen und ihren Wirkungsbereich in der Ägäis umfassend ausweiten. Deutschland und Frankreich sind – insbesondere durch die Bereitstellung von Marinepersonal und -material – in vollem Umfang daran beteiligt.

Darüber hinaus tragen Deutschland und Frankreich auch zur operationellen Kooperation bei der Bekämpfung der Schleuser insbesondere zusammen mit Europol und Frontex bei.

Vereinbarung zwischen EU und Türkei
Der am 29. November 2015 abgeschlossene Aktionsplan und die Vereinbarung vom 18. März 2016 zur Eindämmung des Zustroms illegaler Migranten müssen vollständig und zügig umgesetzt werden. Deutschland und Frankreich beteiligen sich an der Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge aus der Türkei im Rahmen der bereits eingegangenen Verpflichtungen. Dabei sind strikte Sicherheitsbedingungen einzuhalten.

Europa muss sich für die Zukunft auch durch die Stärkung von Schengen und des EU-Außengrenzschutzes auf die globale Migrationslage vorbereiten und das gemeinsame europäische Asylsystem anpassen:

Schutz der Schengen-Außengrenzen
Ein umfassenderer und wirksamerer Schutz der Außengrenzen des Schengen-Raums – insbesondere durch systematische Kontrollen der Ein- und Ausreise – ist zur Gewährleistung der Sicherheit und Bewahrung der Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums unerlässlich.

Deutschland und Frankreich setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass die notwendigen legislativen Arbeiten für die Errichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache bis Juni abgeschlossen werden, damit die neue Agentur im Sommer 2016 ihre Arbeit aufnehmen kann.

Um in der zweiten Jahreshälfte 2016 bereits erste Einsätze zu ermöglichen, werden sie in den nächsten Wochen ihren Beitrag zu dem entsprechenden Personal- und Material-Pool vorstellen, der spätestens im Juni zur Verfügung stehen muss.

Verstärkung der Rückführungspolitik
Eine wirksame Rückführungspolitik ist für die Kontrolle der Migrationsströme und eine unter bestmöglichen Bedingungen erfolgende Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz benötigen, unerlässlich.
Deutschland und Frankreich treten dafür ein, dass diese Politik verstärkt und einem eingehenden Monitoring ihrer verschiedenen Komponenten unterzogen wird: volle Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie durch die Mitgliedstaaten; Einrichtung eines erneuerten Dialogs mit den Herkunfts- und Transitländern durch Ausarbeitung ausgewogener „Rückkehr-Pakete“; Abschluss europäischer Rückübernahmeabkommen mit den wichtigsten Ursprungsländern der illegalen Zuwanderung; Fortsetzung der Regionaldialoge und zügige Einrichtung eines Amtes für Rückführungen innerhalb der neu gegründeten Europäischen Grenz- und Küstenschutzwache.

Fortentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Aus der Krise der letzten Monate müssen alle erforderlichen Lehren gezogen werden. Deutschland und Frankreich halten eine Reform der Dublin-Verordnung mit der Schaffung eines effizienten, faireren und einheitlichen Verfahrens für erforderlich. Im Rahmen der von der Europäischen Kommission angestoßenen Diskussion werden Deutschland und Frankreich gemeinsame Vorschläge vorlegen.

Libyen
Um dem Menschenschmuggel und neuen Tragödien im zentralen Mittelmeer vorzubeugen, befürworten Deutschland und Frankreich eine Verstärkung der europäischen Unterstützung in den Bereichen Sicherheit, Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung der illegalen Zuwanderung.

Das gesamte Potenzial der Operation EU NAVFOR MED Sophia muss genutzt werden (Informationsaustausch und Kontrolle von Schiffen auf hoher See nach internationalem Recht).

Die Gespräche mit der libyschen Regierung der Nationalen Einheit müssen fortgeführt werden, um diese bei der Konsolidierung der Regierungsgewalt zu unterstützen, aber auch, um zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität beizutragen. Deutschland und Frankreich sind bereit, eine Weiterentwicklung der Operation EU NAVFOR MED Sophia zu prüfen, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Entwicklung der Zusammenarbeit mit Drittländern
Im Rahmen der auf europäischer Ebene beschlossenen Strategien insbesondere im Einklang mit der auf dem Gipfel von Valletta verabschiedeten Erklärung und dem dazugehörigen Aktionsplan werden Deutschland und Frankreich gemeinsame Beiträge mit folgenden Zielen leisten:

• Unterstützung für Flüchtlinge in den jeweiligen Aufenthaltsländern, insbesondere in der Türkei, im Libanon, in Jordanien, aber auch am Horn von Afrika;
• Unterstützung zur Stärkung des Grenzmanagements in den betreffenden Ländern, insbesondere auch im Rahmen seiner sicherheitspolitischen Komponente, durch entschlossene Bekämpfung von kriminellen Organisationen;
• entwicklungspolitische Maßnahmen, die es gestatten, in den Regionen, aus denen die meisten Migranten kommen, Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen und freiwillige Rückkehrprogramme in die Herkunftsländer im Rahmen wirtschaftlicher Aktivitäten einzurichten.
• Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten bei der Rückführung von irregulär eingereisten Personen ohne Anspruch auf internationalen Schutz.
Die Problematik im Zusammenhang mit Migranten und Flüchtlingen sowie die Herausforderungen im Bereich der Sicherheit erfordern eine Stärkung von Schengen, die Anpassung des europäischen Asylsystems sowie die Entwicklung der Zusammenarbeit mit Drittländern in diesem Bereich. In diesem Rahmen setzen sich Deutschland und Frankreich für eine angemessene Rolle des EU-Haushalts ein, auch mit Blick auf die Halbzeitprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens.

3. TERRORISMUSBEKÄMPFUNG

Deutschland und Frankreich sind der Auffassung, dass angesichts einer ganz Europa und viele andere Länder in der Welt betreffenden Bedrohungslage, auf europäischer Ebene alle erforderlichen Mittel bereitzustellen sind, um Terroristen bis in ihre Schlupfwinkel zu verfolgen und ihre Machenschaften zu unterbinden. Die getroffenen Entscheidungen müssen unverzüglich unter Wahrung der Grundrechte umgesetzt und soweit wie erforderlich ergänzt werden.

Europäische Regelung zur Fluggastdatenspeicherung
Die EU Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung (EU-PNR) muss zügig verabschiedet und umgesetzt werden. Sie muss alle Flüge einschließlich der innereuropäischen Flüge und der Charterflüge abdecken.
Deutschland und Frankreich werden dafür Sorge tragen, dass ihre PNR-Zentralstellen möglichst rasch in der Lage sind, PNR-Daten auszutauschen.

Verstärken des Informationsaustauschs
Der Informationsaustausch muss verstärkt werden durch umfassende Datenversorgung und Nutzung der europäischen Dateien wie SIS, VIS, Eurodac, die Europol-Datenbanken sowie der internationalen Dateien (Interpol-Datenbank STLD), wobei gleichzeitig die Interoperabilität dieser Dateien zu gewährleisten ist.
Deutschland und Frankreich ihrerseits werden die ihnen zur Verfügung stehenden Daten weiterhin systematisch an diese Datenbanken weiterleiten und fordern alle Mitgliedstaaten auf, das ebenfalls zu tun.

Systematische Kontrollen an den Außengrenzen
Die Änderung des Schengener Grenzkodex dahingehend, dass systematische Kontrollen aller Personen bei der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum eingeführt werden können, muss bis zum Ende dieses Halbjahres verabschiedet und unverzüglich umgesetzt werden; dies gilt auch für Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben.
Um – unter anderem auch an den Flughäfen – einen reibungslosen Verkehrsfluss sicherzustellen, können entsprechende technologische Mittel eingesetzt werden.

Schusswaffenkontrolle
Bis Ende Juni muss eine Einigung über die Gesetzesreform zu Einführung strikterer Kontrollen des Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen in der Europäischen Union gefunden werden, sodass der illegale Handel besser bekämpft werden kann. Gegen den illegalen Handel mit Schusswaffen auf dem Balkan muss ebenfalls verschärft vorgegangen werden.

Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Über den von der Kommission vorgestellten Aktionsplan müssen rasch Entscheidungen getroffen werden. Er muss insbesondere zu ambitionierten neuen gesetzgeberischen Maßnahmen führen, die darauf abzielen, die Befugnisse der Financial Intelligence Units zu stärken und anzugleichen, die Vorschriften für anonyme Zahlungsmittel zu verschärfen, in jedem Staat ein nationales Bankkonten-Zentralregister einzurichten und den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen.

Justizielle Initiativen
• Straftaten mit terroristischem Hintergrund: Deutschland und Frankreich begrüßen die am 11. März erlangte Einigung zur Annäherung der Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten, um insbesondere das Phänomen der ausländischen Kämpfer besser zu bekämpfen.
• Europäisches Strafregisterinformationssystem: Vor Ende dieses Halbjahres muss ein Einvernehmen über die Ausweitung des Austauschs von Registerinformationen über Drittstaatsangehörige gefunden werden.
Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit
Die nationalen Nachrichtendienst-Koordinatoren Deutschlands und Frankreichs entwickeln eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten beider Länder, insbesondere im Bereich der Terrorbekämpfung, und verständigen sich regelmäßig über gemeinsame Prioritäten. Diese bilaterale Zusammenarbeit könnte die Grundlage bilden für eine Kooperation mit weiteren Ländern Europas.

4. AUSSEN-, SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK

Deutschland und Frankreich nehmen die Schlussfolgerungen des DFVSR zur Kenntnis.

Regionale Krisen und außenpolitische Zusammenarbeit
Deutschland und Frankreich werden ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Fluchtursachen intensivieren und ihr Engagement weiter verstärken, insbesondere in Bezug auf die Lage in Libyen und Syrien.

Die Arbeitsaufnahme des libyschen Präsidialrates in Tripolis ist ein wichtiger Schritt der Umsetzung des von den Vereinten Nationen vermittelten Friedensabkommens für die Wiederherstellung gesamtstaatlicher Ordnung in Libyen. Deutschland und Frankreich rufen die EU und die internationale Gemeinschaft gemeinsam auf, dafür bereit zu stehen, die Regierung der nationalen Einheit voll zu unterstützen, einschließlich bei der Bekämpfung des sogenannten IS in Libyen. Frankreich und Deutschland unterstützen die Bemühungen des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen bei der weiteren Umsetzung des Abkommens. Deutschland und Frankreich sind in vollem Umfang in die Bekämpfung des Menschenschmuggels im Mittelmeer eingebunden; dies gilt insbesondere für die NATO-Aktivitäten in der Ägäis und die gemeinsame Unterstützung der Operation EU NAVFOR MED Sophia. Deutschland und Frankreich sind bereit, eine Weiterentwicklung der Operation EU NAVFOR MED Sophia zu prüfen, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gleichzeitig möchten wir gemeinsam zusätzliche Maßnahmen für eine verstärkte, effektive Kontrolle des Waffenembargos mit Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen prüfen.

Deutschland und Frankreich sind im Kampf gegen den IS/Da‘ech in Syrien und Irak im Kreise der Koalition vereint. Beide Länder unterstützen die vom Sondergesandten des UN-Generalsekretärs für Syrien unternommenen Bemühungen um eine politische Lösung mit einer Übergangsphase auf Basis der in Genf vereinbarten Grundsätze. Sie bekräftigen ihre volle Unterstützung für das Hohe Verhandlungskomitee.

Deutschland und Frankreich werden ihr Engagement für die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen fortsetzen und rufen die Parteien auf, sich an ihre Verpflichtungen zu halten. Sie unterstützen die Reformanstrengungen in der Ukraine.

Mit Blick auf den NATO-Gipfel im Juli arbeiten Deutschland und Frankreich an der Umsetzung der Gipfel-Entscheidungen von Newport, insbesondere des „Readiness Action Plan“, und am Aufbau eines mit einer 360°-Sicht ausgestatteten und für alle heutigen wie auch künftigen Bedrohungslagen angepassten Bündnisses. Sie bekräftigen das gemeinsame Ziel, dass vom Gipfel in Warschau ein Signal der Geschlossenheit und Festigkeit des Bündnisses ausgehen muss.

Deutschland und Frankreich werden ihre außenpolitische Kooperation weiter intensivieren. Beide Außenminister setzen ihre gemeinsamen Reisen mit einem Besuch in Mali und Niger Anfang Mai 2016 fort. Sie loben den Deutsch-Französischen Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit aus, der ab 2016 jährlich gemeinsam von deutschen und französischen Botschaften verliehen wird und der auch von den Ministern vergeben werden kann.

Deutschland und Frankreich heben die wichtige Rolle des Weimarer Dreiecks bei der Europäischen Einigung hervor. Aus Anlass des 25. Jahrestags des Weimarer Dreiecks lädt Deutschland zu einer Jubiläumsveranstaltung der Außenminister am 28./29. August 2016 nach Weimar ein.
Deutschland und Frankreich teilen die gemeinsame Sichtweise über die Sicherheitsproblematik im OSZE-Raum. Frankreich unterstützt Deutschland umfänglich in seinem Engagement beim OSZE-Vorsitz.

Verteidigung
Nach den Anschlägen vom November in Paris hat Deutschland erneut seine Solidarität bewiesen, indem es dem Aufruf Frankreichs nach Artikel 42.7 des EUV rasch und entschlossen gefolgt ist. Das militärische Engagement Deutschlands in der Levante-Region und in Afrika, insbesondere in Mali, wird es ermöglichen, die Interoperabilität unserer Streitkräfte weiter zu steigern.

Deutschland und Frankreich setzen sich für die Entwicklung der europäischen Verteidigungspolitik ein. Beide arbeiten weiter an der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union mit dem Ziel einer gemeinsamen Verteidigung. Die Stärkung der Fähigkeiten von Drittstaaten nach dem Vorbild der E2I-Initiative ist wesentlich, um eine adäquate Unterstützung unserer Partner – insbesondere der afrikanischen Partner – vor Ort sicherzustellen. Darüber hinaus ist es für den dauerhaften Fortbestand einer starken und wettbewerbsfähigen Verteidigungswirtschaft in Europa erforderlich, die Arbeiten zur „Vorbereitenden Maßnahme“ fortzusetzen, die mit mindestens 80 Mio. € dotiert werden sollte, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines echten Forschungs- und Technologieprogramms im Verteidigungsbereich zu schaffen. Das Single European Sky-Projekt schließlich muss eine sicherheitspolitische Dimension beinhalten, um eine für unsere Streitkräfte unerlässliche Handlungsfreiheit zu garantieren.

Deutschland und Frankreich begrüßen die in der Rüstungskooperation erzielten Fortschritte. Zusammen mit Italien und Spanien haben sie durch Unterzeichnung einer Absichtserklärung im Mai 2015 ihr Engagement für das Projekt einer MALE-Drohne (Medium Altitude Long Endurance) bekräftigt. Deutschland und Frankreich verpflichten sich, mit ihren Partnern auf einen Beginn der Definitionsstudie in der Zeit bis Juni 2016 hinzuarbeiten. Auf dem Gebiet der Raumfahrt begrüßen sie die beim CSO-Projekt (Konstellation von optischen und Radarsatelliten) erzielten Fortschritte. Um das aus der in dieser Form bisher einmaligen Zusammenführung von Nexter und KMW hervorgegangene neue Gemeinschaftsunternehmens konkret zu begleiten, stellen Deutschland und Frankreich Überlegungen hinsichtlich des zukünftigen Kampfsystems an, das eines Tages die heute verwendeten schweren Panzer ablösen soll.

5. KLIMA, ENERGIE, WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN

a. Klima - Energie

COP 21
Frankreich und Deutschland unterstreichen die Bedeutung der Unterzeichnung des Pariser Übereinkommens am 22. April in New York, sowie die Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten, dieses Übereinkommen rasch zu ratifizieren, um bereits ab seinem Inkrafttreten zu den aktiven Vorreitern zu gehören und zu einem ambitionierteren weltweiten Klimaschutz beizutragen.

Die europäischen Gesetzgebungen, in denen sich die vom Europäischen Rat eingegangenen Verpflichtungen widerspiegeln, insbesondere die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990, sind so schnell wie möglich zu verabschieden, um die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union gegenüber ihren internationalen Partnern zu bewahren und den Anlegern und Wirtschaftsbranchen die notwendige Berechenbarkeit bieten zu können.

Deutschland und Frankreich wollen diese Wende optimal nutzen und eine sichere, saubere und bezahlbare Energie sowie ein wirkungsvolles Entwicklungsmodell in Bezug auf Klima und Umwelt vorlegen, das in Europa neue Arbeitsplätze schafft und in der Lage ist, auch weltweite Lösungsmöglichkeiten anzubieten.

Mit Blick nach außen unterstützen Deutschland und Frankreich die Festsetzung eines internationalen Preises für Kohlenstoffemissionen („carbon pricing“), um damit überall auf der Welt wirksame Anreize für die Investitionen zu setzen, die wir zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens brauchen.

Desgleichen setzen sie sich weiter für die Unterstützung folgender Themen ein:
• Afrikanische Initiative für erneuerbare Energien,
• Kampf gegen die Entwaldung und die Bodenverschlechterung,
• Förderung von Frühwarnsystemen und Versicherungen gegen Klimarisiken, die nachhaltige Stadt sowie die Elektromobilität;
• Innovationen in CO2-armen Technologien, insbesondere mit dem Ziel einer größeren Vorhersehbarkeit des Kohlenstoffpreises auf europäischer Ebene;
• Entwicklung der Geothermie im Rahmen der Globalen Geothermie Allianz;
• Entwicklung der Sonnenenergie im Rahmen der Internationalen Solarallianz;
• „Plattform für Kohlenstoffmärkte“ für die Entwicklung eines hochrangigen Dialogs zwischen Regierungen zur Schaffung eines globalen Kohlenstoffmarktes.

Nachhaltige Entwicklung
Deutschland und Frankreich setzen sich ein für eine rasche und vollständige Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler und europäischer Ebene. Deutschland und Frankreich werden zu den ersten Ländern gehören, die anlässlich des Hochrangigen Politischen Forums (HLPF) im Juli 2016 in New York ihren Ansatz für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung präsentieren werden.

Energie
Deutschland und Frankreich werden sich gemeinsam auf europäischer Ebene für günstige Rahmenbedingungen für die Energiewende einsetzen, insbesondere für einen verlässlichen europäischen Rahmen bis 2030, um das notwendige Vertrauen der Investoren zu schaffen. Dazu werden sie vor allem an der Ausarbeitung gemeinsamer Positionen arbeiten über

• die neue Marktarchitektur und die Definition der größtmöglichen Anzahl an gemeinsamen Punkten und „no-regrets“,
• die Überarbeitung der Richtlinie über Erneuerbare Energien, sowie
• die Überarbeitung der Richtlinie zur Energieeffizienz.

Deutschland und Frankreich werden weiter an gemeinsamen Projekten arbeiten, die insbesondere gemeinsame Anstrengungen betreffen zur Stärkung der Energieeffizienz, grenzüberschreitenden Initiativen im Bereich der erneuerbaren Energien, die Modernisierung der Stromnetze sowie den Ausbau der Forschung, insbesondere im Bereich der elektrischen Energiespeicher.
Sie unterstützen diesbezüglich die Arbeit des Deutsch-französischen Büros für erneuerbare Energien sowie die im Rahmen der Plattform ADEME-DENA vorgelegten Projekte.
Das Deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien wird anlässlich seines zehnjährigen Bestehens umbenannt in Deutsch-Französisches Büro für die Energiewende, um den Herausforderungen der wachsenden Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs im Bereich Energie Rechnung zu tragen.

b. Unterstützung von Wachstum und Investition

Deutschland und Frankreich rufen zur Umsetzung einer Wirtschaftspolitik auf, die Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der gesamten EU stärkt und dabei eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die Fortsetzung von Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften und die Ankurbelung der Investitionstätigkeit gewährleistet.

Zu diesem Zweck unterstützen sie die rasche Umsetzung des Investitionsplans für Europa und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen sowie den besseren Zugang von Unternehmen zu Finanzierungen. Sie unterstützen die Aktion der EIB und des europäischen Investitionsfonds. Sie begrüßen die künftige Einrichtung einer europäischen Plattform für Risikokapital und fordern Bpifrance und die KfW auf, diese Initiative zusammen mit den anderen nationalen Entwicklungsbanken zu unterstützen.

Sie fordern die Europäische Investitionsbank auf, weitere innovative Instrumente einzusetzen und ihre Unterstützung für die rasche Umsetzung zukunftsgerichteter Projekte zu verstärken, mit denen die Finanzierung unserer gemeinsamen Prioritäten in den Bereichen Energie und Klima möglich sind; die Modernisierung der europäischen Industrie, insbesondere im digitalen Bereich; die Forschung und die Hochschulausbildung; die Fort- und Weiterbildung, insbesondere der Jugendlichen.

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen sollte in Abhängigkeit des Investitionsbedarfs ausgebaut werden, wobei insbesondere die Besonderheiten der Eurozone zu prüfen sind.

c. Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion

Deutschland und Frankreich werden in diesem Jahr einen neuen gemeinsamen Beitrag vorlegen, um den politischen und institutionellen Rahmen, die gemeinsamen Instrumente und die längerfristig relevanten rechtlichen Grundlagen in der Eurozone zu prüfen.
Auf kurze Sicht ist eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken für das reibungslose Funktionieren der WWU im Rahmen einer innerhalb der Euro-Zone auf Grundlage der Eurozonenempfehlung abgestimmten Wirtschaftspolitik und auf Grundlage des Europäischen Semesters und der verstärkten und effektiveren länderspezifischen Empfehlungen notwendig.

Die notwendigen Maßnahmen müssen auch ergriffen werden, um die reale Konvergenz unserer Wirtschaften und die Widerstandsfähigkeit der Eurozone zu stärken und dabei die für die Bewahrung des europäischen Modells und den Zusammenhalt der Eurozone notwendigen fiskalischen und sozialen Grundlagen zu schaffen. Die Stärkung des Binnenmarkts ist in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung.
Deutschland und Frankreich bekräftigen im Übrigen die Bedeutung der Vollendung der Bankenunion.

d. Im steuerlichen Bereich

Kampf gegen Steuerflucht und -betrug

Angesichts der Enthüllungen über die „Panama Papers“, bekräftigen Deutschland und Frankreich ihre Verpflichtung, bei der Bekämpfung jedweder Form von Steuerbetrug, Steuerflucht und aggressiver Steueroptimierung in erster Reihe zu stehen. Beide Länder setzen sich hierfür seit mehreren Jahren intensiv auf nationaler Ebene sowie auf allen europäischen und internationalen Ebenen ein.

Frankreich und Deutschland danken der Presse für die Rolle, die sie mit der Aufdeckung der „Panama Papers“ gespielt hat. Diese Rolle unterstreicht einmal mehr den grundsätzlichen Wert der Pressefreiheit in unseren Gesellschaften.

Die undurchsichtigen Strukturen und zwischengeschaltete Unternehmen, wie sie hier ans Licht gebracht wurden, müssen in Zukunft in allen Jurisdiktionen der Transparenzpflicht unterworfen werden und Deutschland und Frankreich setzen sich dafür ein, diese Forderung auf internationaler Ebene vorzubringen.
Deutschland und Frankreich sind entschlossen, auf Grundlage der übermittelten Informationen alle erforderlichen Untersuchungen einzuleiten. In diesem Sinne sind eine uneingeschränkte Zusammenarbeit und transparenter Austausch zwischen den Steuerbehörden aller betroffenen Länder unabdingbar.
Darüber hinaus rufen Deutschland und Frankreich erneut dazu auf, dass in allen Jurisdiktionen, insbesondere in den Finanzzentren wie Panama bis spätestens 2018 der OECD-Standard über den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden umgesetzt wird.

Die wirksame Anwendung der Mechanismen des Informationsaustauschs muss einer genauen Beobachtung unterzogen werden. Deutschland und Frankreich rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln, um die Jurisdiktionen, die sich an dieser gemeinsamen Maßnahme zur Verabschiedung gemeinsamer Regelungen nicht teilnehmen, dazu zu verpflichten. Eine Aufstellung der Jurisdiktionen und Territorien, die sich nicht kooperativ verhalten, wäre ein erster Schritt in diese Richtung.
Deutschland und Frankreich fordern die schnelle, globale und wirksame Umsetzung der Schlussfolgerungen des Aktionsplans der OECD zur Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Sie rufen zu einer Verabschiedung von Maßnahmen zu einer Umsetzung auf europäischer Ebene noch vor dem Sommer auf.

Steuern auf Finanztransaktionen

Deutschland und Frankreich bekräftigen ihre Unterstützung für eine ehrgeizige europäische, auf breiter Bemessungsgrundlage beruhende Besteuerung der Finanztransaktionen, sowohl für Derivate als auch für Aktien. Wir vereinbaren, bis zum Sommer die erforderliche politische Einigung zu finden. Beide Länder werden die Frage der Zuweisung von Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer gemeinsam prüfen.

e. Digitalisierung

Industrie
Deutschland und Frankreich werden ihre Zusammenarbeit in Bezug auf die Digitalisierung der Industrie weiter verstärken. Der gemeinsame Aktionsplan zwischen den beiden Plattformen „Industrie 4.0“ und „Industrie du futur“ zur Förderung der Digitalisierung der Industrie ist in diesem Zusammenhang als eine wichtige Etappe anzusehen. Die konkreten Maßnahmen werden sich auf die Normung, konkrete Anwendungsbeispiele und Szenarien für die Industrie 4.0 / Industrie du futur, den Einsatz von Infrastrukturen für gemeinsame Tests und die Zusammenarbeit im Bereich der Bildung beziehen.
Im Übrigen werden Deutschland und Frankreich ihre Zusammenarbeit in Bezug auf das „Internet der Dinge“ sowie im Bereich der Nanotechnologie zur Entwicklung der Technologie FD-SOI (fully-depleted silicon-on-insulator) weiter ausbauen.

Regulierung von Plattformen

Deutschland und Frankreich bekräftigen die Bedeutung einer angemessenen Regulierung der Plattformen auf europäischer Ebene und fordern diesbezüglich die Kommission auf, hierzu konkrete Vorschläge auf Grundlage der Ergebnisse der laufenden Konsultationen vorzulegen. Diese Vorgehensweise sollte sicherstellen, dass sowohl die Verbraucher, als auch die anderen Wirtschaftsakteure voll von dem digitalen Binnenmarkt profitieren und das Prinzip der Transparenz gewährleistet ist.

Schutz und Weitergabe von personenbezogenen Daten
Deutschland und Frankreich nehmen die Übereinkunft zwischen der Europäischen Kommission und den Vereinigten Staaten in Bezug auf den Schutz und die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur Kenntnis („Privacy Shield“) und begrüßen die rasche Vorlage des Entwurfs einer Angemessenheitsentscheidung durch die Kommission. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die europäischen Unternehmen ihre Datenflüsse in einem sicheren vorhersehbaren rechtlichen Umfeld organisieren können. Deutschland und Frankreich teilen eine gemeinsame anspruchsvolle Vision des Schutzes personenbezogener Daten und rufen in diesem Zusammenhang zu einer Verstärkung der Datenspeicher- und -bearbeitungskapazitäten auf dem europäischen Staatsgebiet auf.

Deutsch-französische Konferenz zur Digitalisierung
Am Jahresende wird nach der im Oktober 2015 in Paris organisierten Veranstaltung in Berlin eine neue deutsch-französische Konferenz zur Digitalisierung stattfinden.

Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung
Deutschland und Frankreich werden die Gründung der deutsch-französischen Akademie für Zukunftsindustrie (Mines-Télécom/Technische Universität München) begleiten. Ein Beispiel für die fruchtbare Zusammenarbeit bieten die Universitäten von Saarbrücken und Nancy bei der Forschung im Bereich
Cybersicherheit.

f. Industrie / Handelspolitik

Stahlindustrie
Deutschland und Frankreich fordern einen angemessenen Schutz der europäischen Industrie gegen unlautere Handelspraktiken. Sie begrüßen die Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16. März zu diesem Thema, insbesondere die Verpflichtung der Kommission zur beschleunigten Einführung vorläufiger Maßnahmen. Sie fordern für die Modernisierung dieses Sektors ebenfalls die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie auf europäischer Ebene.
Desgleichen rufen sie zu einer raschen Verabschiedung des Modernisierungspakets der handelspolitischen Schutzinstrumente und zur Suche nach einem ausgewogenen Kompromiss für einen wirkungsvolleren Einsatz dieser Instrumente auf.

Freihandelsabkommen EU-Vereinigte Staaten
Deutschland und Frankreich unterstützen den Abschluss einer ehrgeizigen, ausgewogenen und gegenseitig profitablen Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten wenn möglich bis Ende des Jahres, wenn die Bedingungen vorliegen. Das transatlantische Partnerschaftsabkommen, das einen verbesserten Zugang unserer Unternehmen zum amerikanischen Markt mit sich bringen wird, birgt Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und Frankreich und wird eine Zusammenarbeit auf Grundlage höherer Standards für nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen.

Deutschland und Frankreich werden in besonderem Maße darauf achten, dass ein ehrgeiziges und ausgewogenes Verhandlungsergebnis für die Europäische Union erzielt wird, insbesondere was den Zugang zu den öffentlichen Märkten in den Vereinigten Staaten, einschließlich auf subföderaler Ebene, die Anerkennung geografischer Angaben und die Dienstleistungen (Schifffahrt und Zusammenarbeit in Regelungsfragen, insbesondere bei Finanzdienstleistungen) sowie die nicht-tarifären Fragen im landwirtschaftlichen und agroindustriellen Sektor oder auch ehrgeizige Ziele im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der sozialen Verantwortung der Unternehmen betrifft.

In Bezug auf den Streitbeilegungsmechanismus zwischen Investoren und Staat ist das Abkommen eine Gelegenheit, ein Modell für künftige Handelsverhandlungen auf Grundlage der von der Kommission vorgelegten Vorschläge zu schaffen.

Partnerschaft für eine offene Regierung
Deutschland und Frankreich haben sich verpflichtet, die demokratischen Praktiken zu erneuern, indem sie die Transparenz und Beteiligung der Staatsbürger erhöhen. In diesem Sinne hat Deutschland beschlossen, seine Kandidatur für die Partnerschaft für eine offene Regierung („Open Government Partnership“) einzureichen, deren Vorsitz Frankreich ab Oktober 2016 innehaben wird.

g. Im sozialen Bereich

Ausbildung - Beschäftigung
Deutschland und Frankreich werden auf allen Ebenen den Austausch zur Mobilitätsförderung entwickeln:
• Mobilisierung der öffentlichen Beschäftigungsdienste in Deutschland und Frankreich über eine stärkere Zusammenarbeit zur Teilung von Best practices und Beschäftigungsangeboten sowie der Umsetzung eines spezifischen Dienstleistungsangebots für die berufliche Mobilität von Arbeitssuchenden Richtung Nachbarland;
• vorrangige Entwicklung der Berufsausbildung in Fortschreibung des im November 2015 eingeleiteten Pilotprojekts der Mobilität von Auszubildenden in 13 großen Unternehmen.
Sie begrüßen den Erfolg der Jugendgarantie und wünschen die Verlängerung der Jugendbeschäftigungsinitiative bis ins Jahr 2020.

Freier Personenverkehr und Mobilität der Arbeitnehmer
Deutschland und Frankreich begrüßen die Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, die die europäische Kommission vorgeschlagen hat.

Sie werden ihre bilaterale Kooperation im Bereich des Betrugs bei Entsendungen weiter ausbauen. Zwischen den zuständigen nationalen öffentlichen Behörden werden regelmäßige Begegnungen stattfinden. Deutschland und Frankreich werden die Koordinierung der Kontrollmaßnahmen verbessern und gemeinsame Strategien ausarbeiten.

Europäische Säule sozialer Rechte und Sozialer Dialog
Deutschland und Frankreich begrüßen die von der Europäischen Kommission eingeleitete Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte. Beide Länder teilen das Ziel eines starken sozialen Europas, das ein hohes Niveau an sozialem Schutz gewährleistet, die Beschäftigung stärkt und eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung unter Beibehaltung hoher sozialer Standards ermöglicht.

Deutschland und Frankreich bekräftigen ihr Bekenntnis zum sozialen Dialog und seiner Förderung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern. Die Treffen der deutschen und französischen Sozialpartner werden durch den Deutsch-Französischen Ministerrat neu belebt.

Gesundheit
Deutschland und Frankreich verpflichten sich auf die Stärkung der internationalen Gesundheitssicherheit hinzuarbeiten, indem die WHO mit den Mitteln ausgestattet wird, die für eine effektive Koordination erforderlich sind. Deutschland und Frankreich unterstützen damit die Einrichtung eines internationalen Zentrums für die Vorbereitung auf Krisenfälle, das sich auf das Büro der WHO in Lyon stützt. Beide Länder befürworten auch eine Stärkung des Standorts der VN in Bonn, insbesondere des für Umweltgesundheit zuständige WHO-Zentrums in Bonn. Sie werden sich auch über das Europäische Medizinische Korps an der internationalen Reserve der WHO beteiligen.
Deutschland und Frankreich sehen die Notwendigkeit eines internationalen Dialogs über die Herausforderungen, die durch die innovativen Medikamente gestellt werden.
Beide Länder verpflichten sich gegen die Gesundheitsgefahren zu kämpfen, die aufgrund der Resistenz gegenüber antimikrobiellen Stoffen entstehen.

h. Verkehr

Luftverkehr
Deutschland und Frankreich wünschen eine verstärkte Mobilisierung der Europäischen Union im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb von Luftfahrtgesellschaften außerhalb der Europäischen Union.

Soziale Dimension des Straßengüterverkehrs
Deutschland und Frankreich bekennen sich zu den Grundsätzen eines Rahmens für den Zugang zum Markt des Straßengüterverkehrs, insbesondere für die Kabotage. Sie werden auf die Wahrung der sozialen Mindestrechte und Arbeitsbedingungen der Fahrzeugführer achten. Die geltende europäische Gesetzgebung muss voll umfänglich umgesetzt werden, bevor jegliche Überarbeitung ins Auge gefasst wird.
Sie werden auf die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen zur Arbeitskräfteentsendung auf die Fahrzeugführer achten.
Automatisiertes Fahren und intelligente Verkehrssysteme
Frankreich und Deutschland wollen zur Entwicklung des automatisierten und vernetzten Fahrens beitragen und werden baldmöglich eine Arbeitsgruppe einsetzen. Sie fordern die Kommission auf, einen ambitionierten Vorschlag zur fortgesetzten Reduzierung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen für den Zeitraum nach 2020, vorzulegen.

6. ERZIEHUNG, HOCHSCHULBILDUNG, FORSCHUNG, KULTUR

Das Erlernen der Sprache des Nachbarstaates ist von wesentlicher Bedeutung. Deutschland und Frankreich verpflichten sich, Initiativen zu unterstützen, die auf den Spracherwerb der Partnersprache abzielen. Der Erwerb der Partnersprache auf gutem Niveau in Sekundarschulen bleibt dabei vorrangiges Ziel.

a. Erziehung - Hochschulausbildung - Forschung
Deutschland und Frankreich werden die Annäherung und Zusammenarbeit von Bildungs- und Forschungseinrichtungen verstärken.

Bildung
Deutschland und Frankreich werden die Systeme stärken, die auf eine Aufwertung der Mobilität abzielen (Schaffung einer „Mobilitäts-Einheit („unité mobilité“) beim Baccalauréat professionnel, das die während der Schulzeit absolvierten Austauschzeiten der Schüler aufwertet, Förderung der Mobilität in den allgemeinbildenden und fachspezifischen Einrichtungen).
Am 7. und 8. Juni 2016 wird die 6. Konferenz der französischen Recteurs d’Académie mit den Kultusministern der deutschen Länder stattfinden. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

• Erlernen der Partnersprache
• Integration von Migranten und Flüchtlingen in das Bildungswesen
• Entwicklung von Partnerschaften zwischen Ländern und Akademien.

Hochschulausbildung
Deutschland und Frankreich haben den Beschluss gefasst, ihren jeweiligen Beitrag zur Deutsch-Französischen Hochschule für 2016 um jeweils eine Millionen Euro anzuheben.
Eine deutsch-französische Mission zur strategischen Diagnose wird den Auftrag erhalten, bis zum Herbst konkrete Vorschläge vorzulegen und Empfehlungen für eine entsprechende Roadmap sowie eine Umsetzungsagenda bereits für 2017 auszuarbeiten.

Forschung
Deutschland und Frankreich werden ihre Zusammenarbeit im Bereich der Forschung weiter vertiefen. Das Forschungsförderungsprogramm Procope, das die Einbindung und Mobilität von Forschern unterstützt, ist ein Beispiel für diese Zusammenarbeit.

b. Kultur
Deutschland und Frankreich bekennen sich zum kulturellen Schaffen sowie zur kulturellen Vielfalt in Europa.
Sie begrüßen den Beitrag des Deutsch-Französischen Kulturrats zu den laufenden Arbeiten zum Thema „Kultur in der digitalen Welt“ sowie dessen Beitrag zu den Überlegungen zur Integration in unseren Gesellschaften. Frankreich wird 2017 Ehrengast der Buchmesse von Frankfurt sein.

Urheberrecht
Deutschland und Frankreich bekräftigen die Schlüsselrolle des Urheberechts als Grundlage kreativen Schaffens und Quelle für die Vitalität kreativer kultureller Sektoren in Europa und in einem digitalen Umfeld. Sie unterstützen den Modernisierungsprozess im europäischen Rechtsrahmen im Bereich des Urheberrechts, der von der Europäischen Kommission angestoßen wurde, und suchen gemeinsame Positionen, um
• der Zukunft kultureller Vielfalt besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Hierbei müssen Geschäftsmodelle, insbesondere im audiovisuellen und im Filmbereich, die notwendigerweise auf der Territorialität der Rechte basieren, berücksichtigt werden,
• die Rolle neuer Akteure wie Plattformen und Vermittler zu berücksichtigen und eine angemessene Entlohnung der Urheber sicherzustellen,
• der Tragfähigkeit der Regelungen über Ausnahmen und Vergütung von Privatkopien einschließlich der Verteilung von Einnahmen an die Rechteinhaber besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Deutschland und Frankreich bekennen sich zur Qualität und Vielfalt der europäischen audiovisuellen Landschaft. Sie rufen zu einer inhalteorientierten Regulierung auf, die nachhaltig ein hohes Niveau beim Schutz der Menschenwürde, der Jugend und der Verbraucher verankert, sowie die Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Akteuren sichert.

Mehrwertsteuer
Angesichts der gebotenen Gleichbehandlung bekunden Deutschland und Frankreich ihren Wunsch nach einer zügigen Vorlage eines von der Europäischen Kommission angekündigten Richtlinienvorschlags, der ermöglicht, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auch auf digitale Bücher, E-Zeitungen und -Zeitschriften und andere elektronische Informationsmedien angewendet werden kann, wie dies bereits bei den gleichartigen gedruckten Produkten der Fall ist.

Kulturgutschutz
Deutschland und Frankreich setzen sich auf europäischer Ebene weiter gegen den illegalen Handel mit kulturellen Gütern insbesondere aus Krisenländern im Nahen Osten ein.

ARTE
Deutschland und Frankreich unterstützen das ehrgeizige Ziel von ARTE, Europa durch Kultur zu stärken durch ein Engagement für die Koproduktion beider Länder von Serien und durch die Verbesserung seiner Kulturprogramme in Europa, um die Pluralität unserer Identitäten und unser gemeinsames Wertefundament europaweit zu festigen.

c. Zusammenarbeit der Verwaltungen
Deutschland und Frankreich unterstützen das Bellevue-Programm für den Beamtenaustausch und verstärken ihre Zusammenarbeit im Verwaltungsbereich.

7. GRENZÜBERSCHREITENDE KOOPERATION

Sich auf die Ergebnisse der am 7. Juli in Metz organisierten Konferenz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stützend, sind Deutschland und Frankreich entschlossen, die konkreten Kooperationen zwischen den beiden Ländern weiter zu verstärken:

• Sicherheit: Deutschland und Frankreich haben heute eine Übereinkunft unterzeichnet, die den grenzüberschreitenden Einsatz von polizeilichen Flugzeugen ermöglicht. Diese Übereinkunft wird bis zum Jahresende noch durch eine neue Vereinbarung ergänzt, in deren Rahmen eine gemeinsame Flussbrigade auf dem Rhein geschaffen wird, die für einen besseren Schutz unserer Mitbürger sorgen soll;
• Beschäftigung: Fortsetzung der Mobilisierung der deutschen und französischen öffentlichen Beschäftigungsdienste und Verstärkung der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungsämter sowie der beratenden und begleitenden Strukturen;
• Gesundheit: Verstärkung des Angebots an grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen in der geografischen Zone „Saarland -Moselle“;
• Hochschule und Forschung: Die Schaffung des „Eucor-The European Campus“, des ersten europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit im Hochschulbereich ist eine erste wichtige Etappe auf diesem Weg.
Zur fortgesetzten Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wird im kommenden Jahr in Deutschland nach dem Vorbild der in Saarbrücken und Metz abgehaltenen Veranstaltungen eine neue deutsch-französische Konferenz organisiert.