Fiskalunion

Euro Fiskalunion

"Wir sind jetzt aufgefordert, den Fiskalpakt schnell umzusetzen", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Pakt dürfe "nicht an allen Ecken und Enden" wieder aufgeweicht werden. Gleichzeitig habe die Entscheidung der Rating-Agentur deutlich gemacht, dass Europa noch einen langen Weg vor sich habe bis das Vertrauen der Anleger wieder hergestellt sei.

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Illustration einer 2-Euro Münze

Euro

Foto: picture-alliance/dpa

Der fiskalpolitische Pakt

Beim Europäischen Rat am 8. und 9. Dezember 2011 haben die 17 Staats- und Regierungschefs der Eurozone beschlossen, einen neuen Vertrag für eine Fiskalunion zu schließen. Die Teilnehmer wollen über die Stabilitätsregeln hinausgehen, die bereits im EU-Recht verankert sind. Diese zusätzlichen Maßnahmen sichern den Schuldenabbau: Es geht um zusätzliche gemeinsame Regeln für die Finanzpolitik, damit die gemeinsame Geldpolitik durch eine gemeinsame Disziplin in der Haushaltspolitik begleitet wird. Und es geht um Regeln, wie die Euro-Staaten ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können:

- Angesichts der weiter bestehenden Herausforderungen treffen sich alle Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten so oft wie nötig. - Die Euroländer verankern Schuldenregeln im nationalen Recht, möglichst in den Verfassungen. Die korrekte Umsetzung der europäischen Schuldenbremse in nationales Recht kann der Europäische Gerichtshof überprüfen. Verbindliche Schuldenregeln sollen früh greifen und daher ein wichtiger Beitrag zur Prävention sein.

- Die EU kann Euro-Staaten, die zu hohe Haushaltsdefizite haben, in Zukunft automatisch bestrafen. Die Strafen sollen nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit der Euro-Staaten zu verhindern sein.

- Euro-Staaten mit zu hoher Verschuldung sollen mit der EU-Kommission detaillierte Reformvereinbarungen abschließen, die rechtlich bindend sind.

Die EU-Staaten, die nicht zur Eurozone gehören, können freiwillig mitmachen.