Einigung auf Integrationskonzept

Treffen Merkels mit Länderchefs Einigung auf Integrationskonzept

Bund und Länder haben sich auf ein gemeinsames Integrationskonzept geeinigt. Über die Verteilung der Kosten zur Integration von Flüchtlingen wollen sie sich bis Ende Mai verständigen. Das sind Ergebnisse des Treffens der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder im Kanzleramt.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel im Gespräch mit Carsten Sieling, Bürgermeister Bremens.

Die Kanzlerin berät mit den Länderchefs über ein Konzept für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen.

Foto: Bundesregierung/Kugler

Ziel ist, zügig ein Integrationsgesetz auf den Weg zu bringen. Hier besteht nach dem Treffen eine Grundübereinstimmung zwischen Bund und Ländern. "Das ist ein wichtiger Schritt. Es hat noch nie ein Integrationsgesetz des Bundes gegeben", betonte Bundeskanzlerin Merkel. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sommerpause abgeschlossen werden.

Vorschläge zur Wohnsitzzuweisung

Teil einer gesetzlichen Regelung soll auch die Möglichkeit sein, Flüchtlingen unter Bedingungen einen bestimmten Wohnort zuzuweisen, beispielsweise wenn sie noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind. Dazu wird der Bund Vorschläge vorlegen. "Es gibt eine grundsätzliche Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern, dass eine Wohnsitzzuweisung sinnhaft ist", erklärte Merkel am Freitag im Kanzleramt nach den Beratungen mit den Regierungschefs der Länder. Kriterien für die Zuweisung an einen Ort sollen die Verfügbarkeit von Wohnraum, die Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache und die Lage auf dem örtlichen Arbeitsmarkt sein.

Viele unbegleitete Minderjährige

Besprochen wurden auch Fragen im Zusammenhang mit unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen. Grundgesetz und internationale Konventionen verpflichten den deutschen Staat, das Kindeswohl von unbegleitet einreisenden Minderjährigen zu gewährleisten. Dazu wird die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen sichergestellt. Das stellt Länder und Kommunen vor Herausforderungen. "Deswegen prüfen Bund und Länder gemeinsam, wie sie dem Umstand der spezifischen Bedarfe dieser Gruppe Rechnung tragen können", so Merkel.

Finanzierung gesamtstaatliche Aufgabe

Aufnahme und Integration der hohen Zahl von Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellen Bund, Länder und Kommunen auf absehbare Zeit vor große Herausforderungen. "Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Der Bund wird sich an diesen Kosten substanziell beteiligen", kündigte Merkel an. Bund und Länder werden eine gemeinsame Lösung erarbeiten, die auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 31. Mai auf der Tagesordnung stehen wird. "Wir haben jetzt einen Verfahrensweg vereinbart und Maßstäbe festgelegt", betonte Merkel. Auf dieser Grundlage entscheiden die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern über die Beteiligung des Bundes an den Kosten von Ländern und Kommunen.

Gutes Stück vorangekommen

"Insgesamt waren es intensive Beratungen, die uns ein Stück vorangebracht haben, auch wenn noch eine Menge Arbeit vor uns liegt", resümierte Merkel.

Zu Erarbeitung eines Integrationskonzepts haben in den vergangenen Wochen intensive Gespräche im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe stattgefunden. Diese Arbeitsgruppe hatte die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei ihrem letzten Gespräch zur Asyl- und Flüchtlingspolitik Ende Januar eingesetzt.