Einheitliche Regelung zur Aufenthaltsgestattung

Einheitliche Regelung zur Aufenthaltsgestattung

Die Aufenthaltsgestattung entsteht für Asylsuchende künftig grundsätzlich einheitlich mit Ausstellung des Ankunftsnachweises. Damit wird sichergestellt, dass Asylsuchende rechtssicher und frühzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen.

1 Min. Lesedauer

Künftig wird die Aufenthaltsgestattung mit dem Erhalt des Ankunftsnachweises entstehen. So werden bisher bestehende Unsicherheiten in der Praxis beseitigt. Die Bundesregierung stellt damit sicher, dass Asylsuchende rechtssicher und frühzeitig unter anderem Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen.

Zusätzliche Änderungen des Asylgesetzes ermöglichen, die Prozesse im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch effizienter zu gestalten.

Aufenthaltsgestattung nennt man das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Aufenthaltsgestattung heißt zugleich die Bescheinigung, die Personen erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben.