EEG-Novelle auf gutem Weg

Bund-Länder-Gespräche EEG-Novelle auf gutem Weg

Bund und Länder haben sich auf Grundzüge der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verständigt. Die größte Wegstrecke sei zurückgelegt, sagte Kanzlerin Merkel nach den Gesprächen mit den Regierungschefs der Länder. Bis 2025 sollen zwischen 40 und 45 Prozent des Stromverbrauchs über Ökostrom gedeckt werden.

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Pressekonferenz im Kanzleramt nach den Gesprächen über die EEG-Novelle.

Nächtliche Pressekonferenz: Bund und Länder sind sich über die Grundzüge der EEG-Novelle einig.

Foto: Bundesregierung

Nach mehr als sechsstündigen Beratungen erklärte Angela Merkel am frühen Mittwochmorgen im Bundeskanzleramt, die Orientierungspunkte der EEG-Novelle seien klar erkennbar. Die größte Wegstrecke sei zurückgelegt. Merkel sprach von sehr intensiven und sehr konstruktiven Beratungen. Der Bremer Regierungschef Carsten Sieling sprach von 90 Prozent der Strecke, die geschafft seien. Laut Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ist geplant, dass das Kabinett am 8. Juni den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes beschließt.

Mehr Windkraft an Land

Die Runde einigte sich darauf, für die Windenergie an Land einen Zubau von 2800 Megawatt jährlich festzulegen, das entspricht eine Menge von rund 1000 Windräder. Bisher waren es 2500 Megawatt. Die Einigung sieht jedoch auch vor, den Ersatz alter durch neue Anlagen dabei mit anzurechnen. Um eine gute Netzauslastung zu gewährleisten dürfen nur höchstens 60 Prozent des durchschnittlichen Neubaus der letzten Jahre in Norddeutschland sein.

"Die Umrisse und Orientierungspunkte sind klar erkennbar", sagte Merkel. Künftig sollen jährlich Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden. Kleine Anlagen auf Dächern sollen aber wie bisher gefördert werden, sagte Gabriel. Im Bereich Solarenergie sollen 2500 Megawatt Leistung pro Jahr neu entstehen. Keine Einigung gibt es für den Ausbau der Biomasse. Auch dieser Punkt könne noch geklärt werden, davon gehe sie aus, sagte die Bundeskanzlerin. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sprach mit Blick auf die Einigung von einem Durchbruch.

Video Presseunterrichtung nach dem EEG-Gespräch der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder

Ausschreibungen ersetzen altes Vergütungssystem

Merkel und Gabriel sprachen von einem Paradigmenwechsel durch die Umstellung des Fördersystems im EEG. Ab 2017 fällt die garantierte Vergütung für die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien weg. Gefördert werden dann die Anlagen, die mit den wenigsten Subventionen auskommen. Die Abnahme von Strommengen wird dann ausgeschrieben, Stromproduzenten bewerben sich auf die Förderung.

Bund und Länder bekannten sich zum Ausbaukorridor, sagte die Bundeskanzlerin. Bis zum Jahr 2025 sollen etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs Ökostrom sein. Derzeit liegt der Anteil bei über 30 Prozent.

Was ist neu am EEG--Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016?
Die drei Leitgedanken der Reform:
1. Der Ausbaukorridor, der vereinbart werden soll, wird eingehalten. Das heißt, dieser Ausbaukorridor soll weder über- noch unterschritten werden.
2. Die Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen insgesamt möglichst gering gehalten werden. Das soll vor allem durch die Ausschreibung unterstützt werden. Eingeführt werden Ausschreibungen für alle großen Photovoltaik-Anlagen, für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie für Biomasseanlagen ein. Künftig werden damit rund 80 Prozent der Strommenge aus Neuanlagen ausgeschrieben.
3. Die Ausschreibungen sollen für alle Akteure faire Chancen bieten. Das bedeutet, dass auch die vielen kleinen Akteure - Bürgerenergiegenossenschaften und ähnliche - weiterhin Teil der Energiewende sind und in dem Rahmen ihre gute Arbeit fortsetzen können.