Kinder und Jugendliche werden in Deutschland immer besser geschützt. Das zeigt eine Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes, die Bundesfamilienministerin Schwesig im Kabinett vorgestellt hat. Der Bericht zeigt auch Möglichkeiten, wie der Kindeschutz weiter verbessert werden kann.
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Der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Vernachlässigung hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Die Regierung betrachtet den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl als eine zentrale Aufgabe des Staates. Aus diesem Grund trat vor vier Jahren das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Fachleute haben nun das Gesetz auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Und die Ergebnisse dieser Auswertung sind vielversprechend.
In zahlreichen Bereichen des Kinderschutzes hat es in den vergangenen Jahren Verbesserungen gegeben. So erhalten Eltern und werdende Eltern mehr Informationen über Hilfs- und Beratungsangebote. Denn ein Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Kompetenzen der Eltern von Anfang an – und das heißt bereits in der Schwangerschaft und rund um die Geburt.
Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dort sind Vorstrafen vermerkt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden so jährlich rund 100 Personen aufgrund einschlägiger Einträge von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen.
Jugendämter informieren sich gegenseitig verstärkt über Hinweise zu Kindeswohlgefährdungen. Wenn eine betreute Familie umzieht, erhält das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt, um das Kind wirkungsvoll zu schützen. So wird das so genannte "Jugendamts-Hopping" erschwert.
Für Ärzte ist die Möglichkeit zur Übermittlung von Daten an das Jugendamt in Fällen der Kindeswohlgefährdung von hoher Bedeutung. Die Möglichkeit wird genutzt und überwiegend positiv bewertet. Das Gesundheitswesen spielt eine große Rolle bei der Aufdeckung von Gefährdungslagen vor allem bei kleinen Kindern.
Das Bundeskinderschutzgesetz steht für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren – von den Eltern über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder dem Familiengericht.
Zudem geht es darum, dass sich die Akteure verschiedener Disziplinen – zum Beispiel von Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen – zum Wohl der Kinder besser austauschen.
An einigen Punkten sieht der Bericht allerdings bundesgesetzlichen Handlungs- und Prüfbedarf. So raten die Experten zu prüfen, ob Kinder und Jugendliche künftig einem bedingungslosen Beratungsanspruch erhalten sollten. Bisher haben sie den nur in Notfall- und Konfliktfällen.
Auch bei Pflegefamilien sieht der Bericht noch Verbesserungsmöglichkeiten. Für Kinder sind die Stabilität ihrer Familiensituation und die Kontinuität der personalen Beziehungen von entscheidender Bedeutung. Das gilt für Pflegekinder in besonderem Maße. Daher soll geprüft werden, ob und wie die Beziehung von Pflegekindern und ihren Pflegefamilien gestärkt werden kann.
Außerdem raten die Experten zu überprüfen, ob nicht auch die freien Träger verpflichtet werden sollten, ihre bestehenden Standards weiter zu entwickeln und zu verbessern. Es reiche nicht aus, nur die Jugendämter und ihre Einrichtungen zur Qualitätssicherung zu verpflichten.
Das Bundeskinderschutzgesetz entstand nach intensivem Dialog mit Fachleuten aus Ländern, Kommunen, den Verbänden und der Wissenschaft zustande. Es greift ebenfalls die Erkenntnisse aus der Arbeit an den Runden Tischen "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" und "Sexueller Kindesmissbrauch" und aus dem Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" des Familienministeriums auf.