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Ab 1. August 2012 tritt das neue Gesetz gegen Kostenfallen im Internet in Kraft. Danach müssen Unternehmer bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung über die wesentlichen Vertragsinhalte – zum Beispiel den Preis – informieren. Der Vertragsschluss kommt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Verbraucher zustande.