Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet

Verbraucherschutz Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet

Ab 1. August 2012 tritt das neue Gesetz gegen Kostenfallen im Internet in Kraft. Danach müssen Unternehmer bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung über die wesentlichen Vertragsinhalte – zum Beispiel den Preis – informieren.  Der Vertragsschluss kommt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Verbraucher zustande.

  • Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)