Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Mittwoch, 16. Mai 2012
Verbraucherschutz
Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet
Ab 1. August 2012 tritt das neue Gesetz gegen Kostenfallen im Internet in Kraft. Danach müssen Unternehmer bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung über die wesentlichen Vertragsinhalte – zum Beispiel den Preis – informieren. Der Vertragsschluss kommt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Verbraucher zustande.