Aufwand für Bürokratie erstmals gesunken

Jahresbericht des Normenkontrollrates Aufwand für Bürokratie erstmals gesunken

Fortschritt für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung: Zum ersten Mal ist der zeitliche und finanzielle Aufwand gesunken, den Gesetze hervorrufen. Das geht aus dem Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats hervor. Die Bundeskanzlerin sprach von einer "aufmunternden Botschaft".

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Die Kanzlerin nimmt den Jahresbericht des Normenkontrollrats entgegen.

Bundeskanzlerin Merkel nimmt den Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrates entgegen.

Foto: Bundesregierung/Güngör

Der Nationale Normenkontrollrat prüft sämtliche Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat den Jahresbericht des Kontrollrates entgegengenommen. Motto des Berichts: "Chancen für Kostenbegrenzung verbessert. Digitale Chancen tatsächlich nutzen!"

Die Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sind in den vergangenen zwölf Monaten insgesamt erstmals gesunken. Im Saldo wurden Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um 685 Millionen Euro entlastet. Die Absenkung in 2015 ist unter anderem auf das Bürokratieentlastungsgesetz 2015 zurückzuführen. Aber auch Maßnahmen zur Stärkung des E-Government haben für Entlastung gesorgt. So wurde das Vergaberecht modernisiert und eine elektronische Vergabe eingeführt.

Bundeskanzlerin Merkel nahm den Jahresbericht am Montag persönlich entgegen. Damit unterstreicht sie die große Bedeutung, die sie der Arbeit des Nationalen Normenkontrollrats beimisst. Besonders das Regierungsprogramm "Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung" sind ihr ein wichtiges Anliegen.

In den Vorjahren war der Erfüllungsaufwand insbesondere für die Wirtschaft kontinuierlich gestiegen. Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Ludewig erklärte: "Der erstmalige Abwärtstrend der gesetzlichen Folgekosten in 2015 beweist, dass gezielte Maßnahmen zu Begrenzung und Abbau unnötiger Bürokratie tatsächlich Wirkung zeigen."

Bürokratiebremse

Hoffnung, diesen Trend zu verstetigen, liegt insbesondere auf der im Juli eingeführten Bürokratiebremse, auch "One in - one out"-Regel genannt. Die Bundesregierung hat mit dieser Regel eine Anregung des Nationalen Normenkontrollrates aus dem Herbst 2014 aufgegriffen und ist damit erstmals die Selbstverpflichtung eingegangen, den Erfüllungsaufwand grundsätzlich nicht weiter ansteigen zu lassen.

"One in - one out" bedeutet: Wird eine gesetzliche Regelung verabschiedet, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, muss grundsätzlich an anderer Stelle eine gleichwertige Entlastung der Wirtschaft geschaffen werden.

Video Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrates

Weitere Digitalisierung angemahnt

Bei der Übergabe sagte die Bundeskanzlerin, Staat und Verwaltung müssten vor allem kundenorientiert sein. Man muss sich also fragen: "Wie kann ich dem Menschen, der die Rechtssicherheit in Anspruch nehmen will, das Leben erleichtern?" Die Kanzlerin kam auch auf die Flüchtlingskrise zu sprechen. Die gegenwärtigen Herausforderungen riefen danach, dass es beim Thema Digitales weiter vorangehen müsse.

Auch der NKR-Vorsitzende Johannes Ludewig kritisierte, die Verwaltung arbeite zu viel auf Papier und zu wenig digital. "Dieses große Defizit wird auch und gerade bei der Bewältigung der großen Zahl in Deutschland ankommender Flüchtlinge mehr als deutlich", so Ludewig. "Eine einheitliche elektronische Akte für jeden Flüchtling, die von Anfang bis Ende des Anerkennungsverfahrens von Bund, Ländern, Kommunen und Polizei gleichermaßen genutzt wird, gibt es bis heute nicht."

Bürokratieabbau auch auf EU-Ebene

Die Bundeskanzlerin mahnte auch einen stärkeren Bürokratieabbau auf EU-Ebene an. Hier seien konkrete Ziele erforderlich: "Da gibt es sicher noch viel zu tun." Ein großer Teil der Regeln, die Deutschland umzusetzen habe, komme von der europäischen Ebene, so die Kanzlerin.

Der Jahresbericht nennt auch Maßnahmen, wie in Zukunft eine weitere Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung erreicht werden kann: Kommunen, Bund und Länder sollen bei der Ermittlung von Folgekosten noch enger zusammenarbeiten. Kostentransparenz soll auch bei der EU-Gesetzgebung stärker in den Fokus rücken und sie soll auch bei der Evaluation bestehender Regelungen stärker berücksichtigt werden.

Der unabhängige Nationale Normenkontrollrat hat seine Arbeit im Jahr 2006 aufgenommen. Das Expertengremium hat die Aufgabe, die Bundesregierung beim Bürokratieabbau und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Dabei prüft das Gremium insbesondere die Regelungsentwürfe der Bundesregierung. Es geht besonders darum, ob die Darstellung des Aufwandes nachvollziehbar ist, der Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie Verwaltung durch bundesrechtliche Vorschriften entsteht. Darüber hinaus berät der Rat die Bundesregierung, wie Bürokratie effektiv und nachhaltig abgebaut werden kann. Der Rat erstattet der Bundesregierung jährlich Bericht.