Asylverfahren ändern und beschleunigen

Bundestag berät über Gesetzespaket Asylverfahren ändern und beschleunigen

Asylverfahren werden beschleunigt. Damit setzt die Bundesregierung die Bund-Länder-Beschlüsse zu Flucht und Asyl um. Entsprechende Änderungen des Asylrechts hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Bundestag hat über den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.

3 Min. Lesedauer

Flüchtlinge erreichen Dortmund, Sonderzug aus München.

Flüchtlinge und Asylsuchende erhalten künftig rascher Sicherheit über ihren Status.

Foto: picture-alliance/augenklick/firo

Bundesinnenminister Thomas de Maizière begann seine Rede im deutschen Bundestag mit einem Dank an die Bürgermeister und Landräte, die derzeit einen großen Teil der Belastungen tragen müssten und eine faire Verteilung und ein geordnetes Verfahren gewährleisteten.

Der Minister appellierte zugleich an die Flüchtlinge: "Wir können erwarten, dass sich jeder Flüchtling an diese Verteilungsentscheidungen hält. Flucht und Ankunft in Deutschland bedeutet nicht eine freie Wahl des Wohnorts."

Willkommens- und Anerkennungskultur leben

Zudem betonte de Maizière, dass Integration zwei Richtungen habe: zu einer gelebten Willkommenskultur gehöre auch eine Anerkennungskultur derer, die nach Deutschland kommen. 

"Wir bekennen uns klar und deutlich zur Integration derjenigen, die schutzwürdig sind", sagte de Maizière im Bundestag. Zugleich müssten die Flüchtlinge ihrerseits die in Deutschland geltenden Regeln akzeptieren.

Dazu gehöre, "dass man gegenüber den Behörden seinen richtigen Namen sagt und zutreffend beschreibt, aus welchem Land man kommt, dazu gehört, dass man Geduld hat und andere Menschen respektiert, unabhängig von Religion und Geschlecht". Gleichzeitig müsse rechtsextremen Pöbeleien "mit aller Härte des Rechtsstaats entgegengetreten" werden, so der Minister.

Schnellere Asylverfahren, frühe Integration

Der Gesetzentwurf sieht neben Änderungen des Asylverfahrens- und des Asylbewerberleistungsgesetzes auch die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung vor.

Die wesentlichen Ziele der gesetzlichen Änderungen betreffen die Beschleunigung der Asylverfahren und die Beseitigung von Fehlanreizen. Außerdem wird der Bund Länder und Kommunen finanziell entlasten. Flüchtlinge sollen früh und umfassend integriert werden. Menschen ohne Bleibeperspektive sollen schneller in ihre Heimatländer rückgeführt werden können.

Grundlage der Kabinettbefassung sind die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Flüchtlingssituation haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am vergangenen Donnerstag konkrete Beschlüsse gefasst.

Entlastung der Länder

Der Bund entlastet die Länder erheblich und übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginnt mit dem Tag der Erstregistrierung und endet bei Abschluss des Verfahrens. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt zur Zeit bei rund fünf Monaten. Angestrebt ist die Beschleunigung der Verfahren.

Fehlanreize vermeiden

Fehlanreize bei Menschen ohne Bleibeperspektive sollen vermieden werden. Deshalb wird der persönliche Bedarf, der bislang mit dem "Taschengeld" abgedeckt wurde, künftig möglichst in Sachleistungen gewährt. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen werden höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.

Sichere Herkunftsstaaten

Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.

Integrationskurse und Beschäftigung

Wer eine gute Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu müssen vor allem gute Deutschkenntnisse vorhanden sein. Deshalb öffnet der Bund für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stellt dafür mehr Mittel bereit. Außerdem sollen die Integrationskurse besser mit den berufsbezogenen Sprachkursen der Bundesagentur für Arbeit vernetzt werden.

Unterkünfte schneller bauen

Das Bundeskabinett hat als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

Noch im Oktober soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass die Änderungen zum 1. November in Kraft treten.