Assoziierungsabkommen unterzeichnet

EU-Ukraine Assoziierungsabkommen unterzeichnet

Das Europäische Parlament und die ukrainische Rada haben zeitgleich dem Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Ukraine zugestimmt. Die Vereinbarung schließt auch eine Freihandelszone ein. Diese soll Ende Dezember 2015 wirksam werden.

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Im Namen der Bundesregierung begrüßte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz die parallel durchgeführte Ratifizierung ausdrücklich. Sie sei im ukrainischen Parlament "ohne ohne einzige Gegenstimme" erfolgt. "Dies ist ein wichtiger Schritt der Ukraine zur Annäherung an die Europäische Union", erklärte Wirtz am Mittwoch in Berlin.

Partnerschaftliche Annäherung an die EU

Das Partnerschaftsabkommen sieht eine politische Assoziation sowie freien Handel vor. Die politischen Bestimmungen sorgen für eine Annäherung der Ukraine an die EU, indem sie neue Foren für den politischen Dialog öffnen. Auch werden Grundregeln für die Zusammenarbeit in Bereichen wie Energie, Verkehr und Bildung festgelegt. Die Vereinbarung verpflichtet die Ukraine zur Umsetzung von Reformen sowie der Achtung demokratischer Grundsätze, der Menschenrechte und des Rechtsstaatsprinzips. Um endgültig in Kraft zu treten muss das Assoziierungsabkommen noch von den 28 EU-Staaten ratifiziert werden.

Verschiebung des Freihandelsabkommens

Das Freihandelsabkommen - ebenfalls Bestandteil des Partnerschaftsabkommens - wurde auf Ende 2015 verschoben. Die Bundesregierung begrüßte diese Vereinbarung von EU-Handelskommissar De Gucht mit dem ukrainischen Außenminister und dem russischen Wirtschaftsminister.

Bis zu diesem Zeitpunkt - also Ablauf des Jahres - würden die einseitigen Handelserleichterungen für die Ukraine seitens der EU verlängert, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag. Russland und die Ukraine seien überein gekommen, das bestehende GUS-Freihandelsabkommen weiter anzuwenden. Beide Verhandlungspartner hätten ihren Respekt vor der territorialen Integrität der Ukraine betont.

Waffenruhe umsetzen

Trotz der neusten Entwicklungen bleibt die Lage in der Ostukraine angespannt. Das Parlament in Kiew hat neben dem Partnerschaftsabkommen ein Gesetz verabschiedet, das der Konfliktregion einen Sonderstatus zubilligt. Befristet auf drei Jahre räumt es bestimmten Gebietskörperschaften im Donbass Sonderrechte ein.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes Martin Schäfer hob in diesem Zusammenhang hervor, "dass die ukrainische Regierung an ihrem Ziel festhalte, alle Teile der Ukraine einschließlich des Donbass als Teil des ukrainischen Staatswesens zu behalten." Die Zentralregierung setze alles daran, dies auch unter den Bedingungen einer "immer noch ziemlich brüchigen Waffenruhe" umzusetzen. "Wir unterstützen das nach Kräften", stellte Schäfer am Mittwoch auf der Regierungspressekonferenz klar.