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Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Eckpunkte zur Speicherung von Fluggastdaten geeinigt. Im Rahmen der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung unterzeichneten sie eine Vereinbarung. Die Daten von Fluggästen können für sechs Monate gespeichert werden. Sicherheitsbehörden können künftig auf Daten in anonymisierter Form insgesamt fünf Jahre zugreifen.