"Ein ordnungspolitisches Gewissen"

50 Jahre Sachverständigenrat "Ein ordnungspolitisches Gewissen"

Seit fünf Jahrzehnten begutachtet der Sachverständigenrat die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Er habe sich immer für freien Handel, freien Austausch und das freie Kräftespiel eingesetzt, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der 50-Jahr-Feier.

1 Min. Lesedauer

Angela Merkel während ihrer Rede

Dank für wichtige Impulse und unabhängige Beratung

Foto: Bundesregierung/Steins

Merkel dankte den Wirtschaftsweisen für unabhängige Politikberatung und für ordnungspolitische Impulse. Der Sachverständigenrat habe sich als so etwas wie ein ordnungspolitisches Gewissen erwiesen. "Diese Orientierungsmöglichkeit nutzen wir in kritischer Distanz," sagte Merkel.

Offene Märkte und fairer Wettbewerb

In ihrer Rede zum 50-jährigen Bestehen dieses Gremiums unterstrich die Bundeskanzlerin die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Wohlstand.

Die Wachstumsmärkte lägen mittlerweile in den Schwellenländern. "Deshalb müssen wir in diese Regionen exportfähig sein", betonte die Kanzlerin. Freihandelsabkommen, vor allem auch mit Ländern im asiatischen Raum, seien erforderlich.

Ordnungsrahmen gefordert

Die Bundesregierung setzt sich für eine freie Entwicklung der Wechselkurse ein. "Aber wir setzen uns auch dafür ein, dass sich alle Teilnehmer daran halten." Es gehe jetzt, so Merkel, darum, einen sinnvollen Ordnungsrahmen zu schaffen. Und um die Frage, wie mehr politische Verbindlichkeit in die europäische Diskussion zu bekommen sei.

Im Juni wollen die Europäischen Staats- und Ministerpräsidenten über die nächsten Schritte entscheiden. Bis dahin soll die wirtschaftspolitische Koordinierung verbindlicher gemacht werden, kündigte die Bundeskanzlerin an.

Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern. Diese so genannten "Wirtschaftsweisen" werden für einen Zeitraum von fünf Jahren auf Vorschlag der Bundesregierung einberufen. Sie begutachten die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und helfen Regierung und Öffentlichkeit, sich ein Bild darüber zu machen.
Jedes Jahr veröffentlich der Rat - seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend - ein Jahresgutachten. Dazu kommen Sondergutachten. Ebenfalls im Auftrag des Bundesregierung erstellt der Sachverständigenrat seit 2005 außerdem Expertisen zu ausgewählten Themen.