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Sexuellen Missbrauch verhindern, die Folgen lindern

Sa, 26.03.2011
Die Aufklärung und Bestrafung von Taten des sexuellen Missbrauchs soll künftig schneller vonstattengehen. In ihrer wöchentlichen Videobotschaft erläutert Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Position der Opfer stärken soll.

Der vergangenen Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf sieht zum einen Erleichterungen für Opfer im Straf- und Ermittlungsverfahren vor: etwa in dem er die Verwertung von Videoaufzeichnungen von Aussagen ermöglicht. Zum anderen verjähren die Schadenersatzansprüche von Missbrauchsopfern künftig nicht mehr so schnell.

„Die schrecklichen Taten können nie wieder voll gut gemacht werden“, betont die Bundeskanzlerin. Doch die Opfer hätten einen Anspruch darauf, dass die Gesellschaft nicht nur darüber redet. Es gelte auch, Schlussfolgerungen aus den grausamen Taten zu ziehen.

Politik und Gesellschaft müssten alles tun, um solche Taten in Zukunft zu verhindern, so die Kanzlerin im Videopodcast.