Der vergangenen Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf sieht zum einen Erleichterungen für Opfer im Straf- und Ermittlungsverfahren vor: etwa in dem er die Verwertung von Videoaufzeichnungen von Aussagen ermöglicht. Zum anderen verjähren die Schadenersatzansprüche von Missbrauchsopfern künftig nicht mehr so schnell.
„Die schrecklichen Taten können nie wieder voll gut gemacht werden“, betont die Bundeskanzlerin. Doch die Opfer hätten einen Anspruch darauf, dass die Gesellschaft nicht nur darüber redet. Es gelte auch, Schlussfolgerungen aus den grausamen Taten zu ziehen.
Politik und Gesellschaft müssten alles tun, um solche Taten in Zukunft zu verhindern, so die Kanzlerin im Videopodcast.